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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Dörner, Gerald [Oth.]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (20. Band = Elsass, 2. Teilband): Die Territorien und Reichsstädte (außer Straßburg) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2013

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https://doi.org/10.11588/diglit.30662#0017
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Vorwort des Bearbeiters

Zwei Jahre nach dem ersten Teil von Band XX des „Sehling“ mit den Kirchenordnungen der Stadt Straß-
'burg erscheinen nun als zweiter Teil die Ordnungen der übrigen Reichsstädte und der Herrschaften im
Elsaß, die sich dem evangelischen Glauben anschlossen. Damit ist die Bearbeitung der Kirchenordnungen
Oberdeutschlands abgeschlossen.
Der Protestantismus faßte im Elsaß unterschiedlich Fuß: Im Oberelsaß blieben weite Landstriche dem
evangelischen Glauben verschlossen. Zu den an der alten Kirche festhaltenden Territorien zählten die habs-
burgischen Gebiete, die etwa zwei Drittel der Fläche des Oberelsaß ausmachten. Hinzu kamen die Besit-
zungen der Reichsabtei Murbach und der Herzöge von Lothringen sowie die zum Bistum Straßburg
gehörende Mundat Ruffach. Eingeführt wurde die Reformation hingegen in der Grafschaft Horburg-
Reichenweier. Mit der Rückeroberung Württembergs durch Herzog Ulrich I. im Jahr 1534 waren auch die
linksrheinischen Gebiete wieder an Württemberg gefallen, die seit 1520 unter habsburgischer Oberhoheit
standen. Während sich Württemberg unter Herzog Ulrich I. am Luthertum orientierte, wandte sich sein
Bruder Georg auf der anderen Seite des Rheins der schweizerischen Ausprägung der Reformation zu. So trat
hier an die Stelle der württembergischen Kirchenordnung von 1536 eine eigene, von Matthias Erb nach
zwinglianischem Vorbild verfaßte Ordnung. Erst nach dem Tod Georgs hielt das Luthertum auch in Hor-
burg-Reichenweier Einzug. Die Ordnungen der Grafschaft Horburg-Reichenweier sind zusammen mit
denen des Herzogtums Württemberg von Sabine Arend bereits in Band XVI (= Württemberg II) des
„Sehling“ publiziert worden. Neben der Grafschaft Horburg-Reichenweier konnte die Reformation im
Oberelsaß lediglich noch in der Herrschaft Rappoltstein Fuß fassen, hier aber auch nur in den Gebieten, die
zum Eigenbesitz der Rappoltsteiner gehörten. Zu diesen Gebieten zählte das Lebertal, in welchem sich eine
der bedeutendsten französischen Fremdengemeinden des 16. Jh. bildete.
Von den im Oberelsaß gelegenen Reichsstädten schloß sich Mülhausen (Mulhouse) früh der Reforma-
tion an, während sich diese in Münster (Munster) und in Colmar erst nach dem Augsburger Religionsfrie-
den durchsetzen konnte. In beiden Orten bestanden fortan evangelische und katholische Gemeinden neben-
einander. Während der Anteil der Altgläubigen in Münster eher klein war, stellten sie in Colmar wohl die
Mehrheit. In den beiden anderen oberelsässischen Reichsstädten Kaysersberg und Türkheim (Turckheim)
vermochte sich die Reformation wegen des Widerstands des Oberlandvogtes nicht zu etablieren.
Sehr viel weitere Verbreitung als im Oberelsaß fand der evangelische Glaube im Unterelsaß. Hier schlossen
sich die Grafschaft Hanau-Lichtenberg und die Herrschaft Fleckenstein der Reformation an. Hinzu kamen
jene Gebiete, die im Besitz außerhalb des Elsaß ansässiger Obrigkeiten waren: die Grafschaften Lützelstein
und Steinthal sowie die Herrschaft Assweiler (zu Pfalz-Veldenz), die Herrschaften Oberbronn und Dags-
burg (zu Leiningen), die Herrschaften Vinstingen und Diemeringen (zur Wild- und Rheingrafschaft), die
Ämter Kleeburg und Bischweiler (zu Pfalz-Zweibrücken), die Ämter Selz und Altenstadt (zur Kurpfalz)
und die Grafschaft Saarwerden (zu Nassau-Saarbrücken). Für diese Gebiete sei auf die entsprechenden
Bände des „Sehling“ verwiesen: Band X = Hessen III (unter Nassau-Saarbrücken), XIV (unter Kurpfalz),
XVIII = Rheinland-Pfalz I (unter Pfalz-Zweibrücken, Pfalz-Veldenz) und XIX,1 und 2 = Rheinland-Pfalz
II (unter Leiningen, Wild- und Rheingrafschaft, Nachtrag zur Kurpfalz).
Bei den unterelsässischen Reichsstädten konnte die Reformation neben Straßburg noch in Weißenburg
(Wissembourg), Mitte der dreißiger Jahre, und in Hagenau (Haguenau), nach 1565, Fuß fassen. In Schlett-
 
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