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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Dörner, Gerald [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (20. Band = Elsass, 2. Teilband): Die Territorien und Reichsstädte (außer Straßburg) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2013

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https://doi.org/10.11588/diglit.30662#0019
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Vorwort des Bearbeiters

sich beim Aufbau der eigenen Kirche an der Basler Reformationsordnung von 1528; später übernahm man
das Basler Glaubensbekenntnis, die Basler Agende und den Basler Katechismus. Nicht unbeträchtlichen
Einfluß übte Basel auch auf die Entwicklung der Reformation in Colmar nach 1590 aus. Es löste damit das
Herzogtum Württemberg ab, das die Anfangsjahre der Colmarer Kirche geprägt hatte. Durch die Weige-
rung der Stadt, dem Konkordienwerk beizutreten, hatten die Beziehungen zu Württemberg dann aber
merklich gelitten. Weitgehend ungetrübt scheint dagegen das Verhältnis Württembergs zu Hagenau gewe-
sen zu sein. Hier hatte Jakob Andreä die Grundlagen für die Reformation gelegt. Bis zum Dreißigjährigen
Krieg sollten die in Hagenau tätigen Pfarrer und Diakone fast ausschließlich aus Württemberg kommen.
Der Band XX,2 des „Sehling“ (= Elsaß II) enthält insgesamt 77 Nummern, wobei unter einigen Nummern
mehrere Texte abgedruckt sind. Der erste Teil des Bandes umfaßt die Grafschaft Hanau-Lichtenberg und
die beiden Herrschaften Fleckenstein und Rappoltstein. Im Fall Fleckensteins muß sich der Leser leider mit
einer kurzen Darstellung des Verlaufs der Reformation begnügen, da für diese Herrschaft keine Kirchenord-
nungen überliefert sind. Der zweite Teil umfaßt die Reichsstädte; ihre Reihenfolge richtet sich nach dem
Zeitpunkt der Einführung der Reformation. Den Vorgaben des „Sehling“ entsprechend wurden nur Texte
vor dem Stichjahr 1618 aufgenommen (deshalb konnte z.B. die Colmarer Kirchenordnung von 1637 keine
Berücksichtigung mehr finden).
Die Gestaltung der deutschen Texte folgt den im ersten, von der Heidelberger Akademie der Wissenschaften
2004 publizierten Band XVI (= Württemberg II) dargestellten Prinzipien, die der lateinischen Texte den im
Band XX,1 (= Elsaß I) dokumentierten Richtlinien. Bei der unter Rappoltstein Nr. 5 abgedruckten Pres-
byteriumsordnung wurde auf eine Modernisierung der französischen Schreibweise und Akzentsetzung ver-
zichtet. Die Texte sind, wie gewohnt, durch drei Apparate erschlossen: durch einen textkritischen Apparat
(lateinische Kleinbuchstaben), einen Apparat für die Marginalien (griechische Kleinbuchstaben) und einen
Apparat mit den Nachweisen der Zitate und Anspielungen sowie kurzen Erläuterungen zu den im jeweiligen
Text vorkommenden Personen und Ereignisse (arabische Ziffern).
Das Quellen- und Literaturverzeichnis zählt insgesamt 17 Seiten, dürfte aber doch nur einen Ausschnitt aus
der Literatur zur Geschichte der Reformation im Elsaß bieten. Bei der unterschiedlichen Ansetzung der
Namen und Vornamen von Autoren, die sowohl in deutscher als auch in französischer Sprache publiziert
haben, wurde pragmatisch verfahren und die auf dem jeweiligen Titelblatt zu findende Form in das Quellen-
und Literaturverzeichnis übernommen. Die in dem Verzeichnis verwendeten Abkürzungen für Zeitschriften
und wissenschaftliche Reihen entstammen der zweiten Auflage des Abkürzungsverzeichnisses der „Theo-
logischen Realenzyklopädie“ (dem sogenannten „Schwertner“). Darüber hinaus sind die wichtigsten Siglen
und Abkürzungen in einer eigenen, dem Quellen- und Literaturverzeichnis vorangestellten Liste zusam-
mengefaßt.
Bei den Ortsnamen wurden die im 16. Jh. gebräuchlichen und für deutsche Leser gewohnten Bezeich-
nungen verwendet, also Mülhausen anstelle von Mulhouse, Rappoltsweiler anstelle von Ribeauvillé, Straß-
burg anstelle von Strasbourg oder Weißenburg anstelle von Wissembourg. Im Ortsverzeichnis am Ende des
Bandes findet sich aber jeweils ein Verweis von der deutschen auf die französische Ortsbezeichnung.
An dieser Stelle gilt es einer Reihe von Personen und Institutionen Dank zu sagen: Zu diesen gehören
zunächst einmal die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtarchive (Archives municipales) in Colmar,
Hagenau, Mülhausen, Münster im Münstertal, Straßburg und Weißenburg, der Bezirks- oder Departe-
mentarchive (Archives départementales) in Colmar (Haut-Rhin) und Straßburg (Bas-Rhin), der Staats-
archive in Basel und Darmstadt, der Stadtbibliotheken (Bibliothèque municipale) in Colmar und Mülhau-

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