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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Arend, Sabine [Oth.]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (21. Band = Nordrhein-Westfalen, 1): Die Vereinigten Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg - das Hochstift und die Stadt Minden - das Reichsstift und die Stadt Herford - die Reichsstadt Dortmund - die Reichsabtei Corvey - die Grafschaft Lippe - das Reichsstift und die Stadt Essen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2015

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https://doi.org/10.11588/diglit.30663#0013
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Vorwort des Herausgebers

Nachdem 2012 Band 10 (Hessen III) und 2013 Band 20/11 (Elsass II) erschienen sind, kann jetzt mit Band
21 der erste Teil der Kirchenordnungen von evangelischen Territorien und Städten auf dem Gebiet des
heutigen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen vorgelegt werden. Der Band wurde von Frau Dr. Sabine
Arend in der Forschungsstelle „Evangelische Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts“ der Heidelberger
Akademie der Wissenschaften erarbeitet. Neben konzeptionellen Vorarbeiten von J. F. Gerhard Goeters
waren für das Herzogtum Jülich-Kleve-Berg die Untersuchungen des Freiburger Kirchenhistorikers Smo-
linsky hilfreich. Darauf sei besonders hingewiesen, da Heribert Smolinsky seit 1998 Mitglied der Heidel-
berger Akademie der Wissenschaften war und von 2008 bis wenige Monate vor seinem Tode 2012 den
Vorsitz der Kommission, die die Arbeit der Forschungsstelle begleitet, innehatte (vgl. den Nachruf im
Jahrbuch der Heidelberger Akademie der Wissenschaften für 2012, S. 167-170).
Es ist die gern erfüllte Pflicht des Herausgebers, nach Abschluss des Bandes Dank zu sagen. Der erste
und wichtigste Dank gebührt Frau Dr. Arend, die mit bewährter Sorgfalt und in gewohnter Qualität den
vorliegenden Band konzipiert, in angemessener Zeit bearbeitet und zum Druck gebracht hat. Wer immer
sich künftig mit der Kirchen- und Profangeschichte Nordrhein-Westfalens im 16. Jahrhundert beschäftigt,
wird aus der von Frau Arend vorgelegten Edition großen Nutzen ziehen können. Zu danken ist wie immer
der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, die das Editionsvorhaben über das Unionsprogramm der
deutschen Akademien der Wissenschaften finanziert. Ebenso sei dem Verlag Mohr Siebeck Dank gesagt, der
trotz der Verlockungen elektronischen Publizierens weiterhin die Bände der Evangelischen Kirchenordnun-
gen in der traditionellen und damit Dauerverfügbarkeit gewährleistenden Druckform für die Forschung zur
Verfügung stellt.
Die Edition des „Sehling“ nähert sich ihrem Abschluss. Frau Arend arbeitet am zweiten Band Nord-
rhein-Westfalen, der binnen Jahresfrist erscheinen wird. Dr. Gerald Dörner schließt im Herbst 2015 die
Bearbeitung der seit dem Erscheinen des letzten Bandes 1980 noch ausstehenden Texte Band 7 Niedersach-
sen 2.Hälfte: Die außerwelfischen Lande (in der exakten Zählung Bd. 7/II 2,2) sowie Bremen ab. Darauf
folgt als letzter Band des Gesamtcorpus Band 23 (Schleswig-Holstein).
Heidelberg, den 12. Juli 2015 Eike Wolgast

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