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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Arend, Sabine [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (21. Band = Nordrhein-Westfalen, 1): Die Vereinigten Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg - das Hochstift und die Stadt Minden - das Reichsstift und die Stadt Herford - die Reichsstadt Dortmund - die Reichsabtei Corvey - die Grafschaft Lippe - das Reichsstift und die Stadt Essen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2015

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https://doi.org/10.11588/diglit.30663#0300
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Die Grafschaft Lippe

Schloss Brake. Erst nach seinem Tod 1613 verlegte sein Sohn Simon VII. den gräflichen Hauptsitz wieder
nach Detmold. Unter Simons Söhnen erfolgte 1616 schließlich auch die Teilung des Landes in die Hauptlinie
Detmold und die Nebenlinien Brake, Schwalenberg, Sternberg und Alverdissen.9
Die lippischen Kirchen unterstanden größtenteils dem Bistum Paderborn, nur der Nordosten der Graf-
schaft gehörte zum Bistum Minden. Die rund 30 lippischen Pfarreien verteilten sich auf fünf Archidiako-
nate:10
a) Lemgo (Bm. Paderborn): Es war der größte und bedeutendste Sprengel, der die Pfarreien der west-
lichen Hälfte des Landes umfasste, darunter diejenigen in den wichtigsten Städten und mit der dichtesten
Besiedelung. Dem Archidiakonat Lemgo waren etwa drei Viertel der Landesbevölkerung zugeordnet.11
b) Steinheim (Bm. Paderborn): Es umfasste zehn Pfarreien im Südosten des Landes.
c) Archidiakonat des Paderborner Dompropsts (Bm. Paderborn): Hierzu gehörten nur einzelne Pfar-
reien im äußersten Süden der Grafschaft.
d) Kirchohsen (Bm. Minden): Dieses Archidiakonat umfasste den Nordwesten des Landes.
e) Rehme (Bm. Minden): Hierzu gehörten einzelne Pfarreien im Norden.
Das Besetzungsrecht für die lippischen Pfarreien lag in der Hand der jeweiligen Archidiakone, der Klöster
und Stifte sowie des Adels. Die Landesherren besaßen lediglich bei drei Pfarreien Mitspracherechte.12 Diese
Verhältnisse blieben auch im 16. Jahrhundert bestehen, denn vor allem der Paderborner Bischof konnte
seine diözesanen Rechte an den lippischen Pfarrkirchen auch nach Einführung der Reformation wahren.
1558 erkannte Graf Bernhard VIII. die Paderborner Interessen förmlich an, und zehn Jahre später wurde
dieses Zugeständnis im Vertrag zu Lippspringe namens des noch unmündigen Simon VI. erneuert.13
Neben den rund 30 Pfarrkirchen war die sakrale Landschaft Lippes von einigen Klöstern geprägt: In
Lemgo hatten mehrere Orden Niederlassungen errichtet und hier bestand auch ein Süsterhaus. In Detmold
und Lippstadt waren ebenfalls Süsterhäuser eingerichtet worden, in Lippstadt außerdem ein Damenstift
und ein Augustinerkloster. In Blomberg war nach 1462 ein Kloster der Windesheimer Augustinerchorherren
gegründet worden, in Falkenhagen eines der Kreuzherren und der Zisterzienserinnen, und in Cappel gab es
ein Prämonstratenserinnenkloster.14

2. Die reformatorische Bewegung in Lippstadt und Lemgo
Graf Simon V. zur Lippe15 (1470-1536) blieb zeitlebens altgläubig. Die frühe reformatorische Bewegung
konnte sich vor seinem Tod lediglich in den Städten Lippstadt und Lemgo durchsetzen.16 Lippstadt war
1185 von Bernhard II. zur Lippe als Planstadt gegründet worden. Die rund 50 km südwestlich von der
später um Lemgo und Detmold entstehenden Grafschaft gelegene Exklave war 1376 an die Grafen zur

9 Kittel, Geschichte, S. 105f.
10 Siehe das Verzeichnis der Pfarrkirchen bei Butterweck,
Geschichte, sowie bei Leesch, Pfarrorganisation. Zur
Archidiakonatseinteilung siehe die Karten ebd., nach
S. 304; Schilling, Konfessionskonflikt, Anhang IIc
sowie S. 68f.; Böhme, Lippe, S. 152.
11 Schilling, Konfessionskonflikt, S. 69.
12 Ebd., S. 68 und Anm. 64.
13 Hintergrund dieses Zugeständnisses war, dass Bernhard
VIII. seinem Bruder hiermit ermöglichen wollte, das

Paderborner Lehen Pyrmont zu erhalten, siehe unten,
S. 291 Anm. 90.
14 Zu Detmold siehe Hengst, Klosterbuch 1, S. 237-240, zu
Lippstadt ebd., S. 531-546, zu Blomberg ebd., S. 84-88,
zu Cappel ebd., S. 167-172, zu Falkenhagen ebd.,
S. 299-301; Kittel, Kreuzherrenkloster, S. 137-161.
15 Zu Simon V. siehe Kiewning, Geschichte, S. 112-142.
16 Schilling, Konfessionskonflikt, S. 119-121; Fitzner,
Entscheidungsjahr, S. 17-20.

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