Grubenhagen
bezalen, darauf die opperleut sehn und solch
geld einfordern sollen und die ausbleibenden auf-
schreiben.
Gleichergestalt sol es auch mit denjenigen ge-
halten werden, die ihre kinder und gesinde nicht
zum catechismo oder kinderlehr kommen lassen.
Als12 endlich auch billich und christlich ist,
das man Gott für alle treue erlösung und wol-
thaten danke, und aller gnädigen entbindung
der schwangern, bescherung gesunder, lebendi-
der leibsfrucht und aufnemung derselben zur
herrlichen, ewigen kindschaft Gottes durch die
heilige taufe nicht geringe wunder und wolthaten
Gottes sind, so sollen die kinderbetterinnenf nach
ausgang ihrer sechs wochen zur kirchen kom-
men, das kindlein mitbringen, für den altar knien,
Gott für solche wolthat, erlösung, taufe, gaben,
gesundheit von herzen mit dem pfarrherrn dan-
ken und ferner uber sich und das kindlein beten
lassen, das es Gott segnen, im rechten glauben
beständig erhalten, mit seinem h. Geist regieren,
für sünden und allem unfall die ganze zeit sei-
nes lebens bewaren und zu seinen ehren erhal-
ten und auferziehen lassen wolle.
Das wir, obgedachter fürst, diese oberzelete
punkte alle durchaus richtig und beständig ge-
halten haben wollen, dessen zu urkund, steter
und fester haltung haben wir diese verzeichnus
mit eigenen händen unterschrieben und mit un-
serm ringpitschier wissentlich unterdrucken und
bekraftigen lassen. Geschehen in unserm hoff-
lager zur Catelnburg, am tage circumcisionis
Domini13 anno Christi 1583.
Philippus, h[erzog] zu B[raunschweig] und
L[ünenburg].
f Wie sich die sechswöchnerinnen verhalten sollen.
12 Der folgende Abschnitt ist der Grubenhagener 13 1. Januar.
KO von 1581 entlehnt; vgl. oben S. 1049 f.,
dazu S. 1070 f. u. 1027.
1106
bezalen, darauf die opperleut sehn und solch
geld einfordern sollen und die ausbleibenden auf-
schreiben.
Gleichergestalt sol es auch mit denjenigen ge-
halten werden, die ihre kinder und gesinde nicht
zum catechismo oder kinderlehr kommen lassen.
Als12 endlich auch billich und christlich ist,
das man Gott für alle treue erlösung und wol-
thaten danke, und aller gnädigen entbindung
der schwangern, bescherung gesunder, lebendi-
der leibsfrucht und aufnemung derselben zur
herrlichen, ewigen kindschaft Gottes durch die
heilige taufe nicht geringe wunder und wolthaten
Gottes sind, so sollen die kinderbetterinnenf nach
ausgang ihrer sechs wochen zur kirchen kom-
men, das kindlein mitbringen, für den altar knien,
Gott für solche wolthat, erlösung, taufe, gaben,
gesundheit von herzen mit dem pfarrherrn dan-
ken und ferner uber sich und das kindlein beten
lassen, das es Gott segnen, im rechten glauben
beständig erhalten, mit seinem h. Geist regieren,
für sünden und allem unfall die ganze zeit sei-
nes lebens bewaren und zu seinen ehren erhal-
ten und auferziehen lassen wolle.
Das wir, obgedachter fürst, diese oberzelete
punkte alle durchaus richtig und beständig ge-
halten haben wollen, dessen zu urkund, steter
und fester haltung haben wir diese verzeichnus
mit eigenen händen unterschrieben und mit un-
serm ringpitschier wissentlich unterdrucken und
bekraftigen lassen. Geschehen in unserm hoff-
lager zur Catelnburg, am tage circumcisionis
Domini13 anno Christi 1583.
Philippus, h[erzog] zu B[raunschweig] und
L[ünenburg].
f Wie sich die sechswöchnerinnen verhalten sollen.
12 Der folgende Abschnitt ist der Grubenhagener 13 1. Januar.
KO von 1581 entlehnt; vgl. oben S. 1049 f.,
dazu S. 1070 f. u. 1027.
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