Martin Bucers Deutsche Schriften
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Fünf weitere Schriften sind der Auseinandersetzung mit dem ungleich einflussrei-
cheren Spiritualisten Kaspar Schwenckfeld gewidmet. Auch dieser theologische
Außenseiter musste Straßburg auf den Druck Bucers hin verlassen, konnte jedoch im
südwestdeutschen Raum, vor allem in der Reichsstadt Ulm, viele Anhänger unter
den führenden Schichten gewinnen. Bucer machte die Bekämpfung seiner Lehre zu
einem Anliegen des gesamten Schmalkaldischen Bundes, wie eine von ihm initiier-
te gemeinsame Stellungnahme der hündischen Theologen vom März 1540 ein-
drücklich zeigt. Zwei weitere Schriften des Bandes entstammen den Bemühungen
des Straßburgers, der Täuferbewegung im Herrschaftsbereich des Landgrafen Philipp
von Hessen durch persönlichen Einsatz, nämlich durch das direkte Überzeugungs-
gespräch mit Täuferführern, entgegenzutreten. Darin kommen der dialogische Cha-
rakter der Theologie Bucers, seine spezifische Meinung zu verschiedenen theologi-
schen Anliegen der Täufer, seine Auseinandersetzung mit deren Kritik, aber auch sein
Verständnis für deren Forderung nach einer ethisch verantwortbaren Kirchenleitung
deutlich zum Ausdruck. Schließlich enthält der Band vier Schriften, in welchen sich
Bucer mit dem Täufertum im Allgemeinen befasst. Vorrangig unter ihnen ist die
lateinische Abhandlung „Quid de baptismate infantium sentiendum“, die aufgrund
ihrer Bedeutung — sie ist Bucers ausführlichste Verteidigung der Kindertaufe und
gründlichste Auseinandersetzung mit täuferischen Positionen — in den Band BDS
14, dessen Erscheinen termingerecht im Jahre 2010 zu erwarten ist, aufgenommen
wurde.
Im Berichtsjahr setzte Susanne Haaf, unter Mitwirkung von Albert de Lange
(Karlsruhe), die Arbeiten an BDS Band 15, der die Schriften Bucers zum Trienter
Konzil und zum zweiten Regensburger Religionsgespräch enhalten soll, fort. Im
Mittelpunkt standen dabei die insgesamt vier im Zusammenhang mit dem Trienter
Konzil 1545/1546 entstandenen Texte Bucers, die zusammen mit drei Beigaben in
diesem Band erscheinen werden. Die lateinische Schrift „De concilio et legitime
iudicandis controversiis religionis ... Confutatio“ vom Juli/August 1545 stellt die
umfassendste Abhandlung des Straßburger Reformators zu diesem Konzil dar und ist
damit innerhalb dieses Themenkomplexes so zentral, dass sie in die Reihe der deut-
schen Schriften aufgenommen wird. Bucer verbindet darin seine Kritik an Vertretern
des altgläubigen Lagers mit der Ablehnung des tridentinischen Konzils und schildert
seine Ansprüche an eine christliche Versammlung. Der Anlass für diese Schrift, ein
Brief seines Gegners Johannes Cochlaeus, wird in der von Bucer herausgegebenen
und kommentierten Fassung ebenfalls in Band 15 erscheinen. Die weiteren Stücke
zum Trienter Konzil bilden 1.) Bucers Übersetzung und detaillierte Auseinanderset-
zung mit den 1544 erstellten 32 Glaubensartikeln der Löwener Theologen, zusam-
men mit seinem niederländischen Vorlagentext, 2.) ein Gutachten der Straßburger
Theologen zur Rekusation des Konzils, an dessen Erstellung Bucer maßgeblich
beteiligt war, sowie 3.) Bucers Übersetzung und Kommentierung zweier Konzilsde-
krete, welche gemeinsam mit seiner lateinischen Erstfassung des Textes erscheinen
werden.
Außerdem konnte im Berichtsjahr mit den Arbeiten an den Texten Bucers
zum Regensburger Religionsgespräch von 1546 sowie an der Schrift „Papst Pauli
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Fünf weitere Schriften sind der Auseinandersetzung mit dem ungleich einflussrei-
cheren Spiritualisten Kaspar Schwenckfeld gewidmet. Auch dieser theologische
Außenseiter musste Straßburg auf den Druck Bucers hin verlassen, konnte jedoch im
südwestdeutschen Raum, vor allem in der Reichsstadt Ulm, viele Anhänger unter
den führenden Schichten gewinnen. Bucer machte die Bekämpfung seiner Lehre zu
einem Anliegen des gesamten Schmalkaldischen Bundes, wie eine von ihm initiier-
te gemeinsame Stellungnahme der hündischen Theologen vom März 1540 ein-
drücklich zeigt. Zwei weitere Schriften des Bandes entstammen den Bemühungen
des Straßburgers, der Täuferbewegung im Herrschaftsbereich des Landgrafen Philipp
von Hessen durch persönlichen Einsatz, nämlich durch das direkte Überzeugungs-
gespräch mit Täuferführern, entgegenzutreten. Darin kommen der dialogische Cha-
rakter der Theologie Bucers, seine spezifische Meinung zu verschiedenen theologi-
schen Anliegen der Täufer, seine Auseinandersetzung mit deren Kritik, aber auch sein
Verständnis für deren Forderung nach einer ethisch verantwortbaren Kirchenleitung
deutlich zum Ausdruck. Schließlich enthält der Band vier Schriften, in welchen sich
Bucer mit dem Täufertum im Allgemeinen befasst. Vorrangig unter ihnen ist die
lateinische Abhandlung „Quid de baptismate infantium sentiendum“, die aufgrund
ihrer Bedeutung — sie ist Bucers ausführlichste Verteidigung der Kindertaufe und
gründlichste Auseinandersetzung mit täuferischen Positionen — in den Band BDS
14, dessen Erscheinen termingerecht im Jahre 2010 zu erwarten ist, aufgenommen
wurde.
Im Berichtsjahr setzte Susanne Haaf, unter Mitwirkung von Albert de Lange
(Karlsruhe), die Arbeiten an BDS Band 15, der die Schriften Bucers zum Trienter
Konzil und zum zweiten Regensburger Religionsgespräch enhalten soll, fort. Im
Mittelpunkt standen dabei die insgesamt vier im Zusammenhang mit dem Trienter
Konzil 1545/1546 entstandenen Texte Bucers, die zusammen mit drei Beigaben in
diesem Band erscheinen werden. Die lateinische Schrift „De concilio et legitime
iudicandis controversiis religionis ... Confutatio“ vom Juli/August 1545 stellt die
umfassendste Abhandlung des Straßburger Reformators zu diesem Konzil dar und ist
damit innerhalb dieses Themenkomplexes so zentral, dass sie in die Reihe der deut-
schen Schriften aufgenommen wird. Bucer verbindet darin seine Kritik an Vertretern
des altgläubigen Lagers mit der Ablehnung des tridentinischen Konzils und schildert
seine Ansprüche an eine christliche Versammlung. Der Anlass für diese Schrift, ein
Brief seines Gegners Johannes Cochlaeus, wird in der von Bucer herausgegebenen
und kommentierten Fassung ebenfalls in Band 15 erscheinen. Die weiteren Stücke
zum Trienter Konzil bilden 1.) Bucers Übersetzung und detaillierte Auseinanderset-
zung mit den 1544 erstellten 32 Glaubensartikeln der Löwener Theologen, zusam-
men mit seinem niederländischen Vorlagentext, 2.) ein Gutachten der Straßburger
Theologen zur Rekusation des Konzils, an dessen Erstellung Bucer maßgeblich
beteiligt war, sowie 3.) Bucers Übersetzung und Kommentierung zweier Konzilsde-
krete, welche gemeinsam mit seiner lateinischen Erstfassung des Textes erscheinen
werden.
Außerdem konnte im Berichtsjahr mit den Arbeiten an den Texten Bucers
zum Regensburger Religionsgespräch von 1546 sowie an der Schrift „Papst Pauli