Das WIN-Kolleg
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2. Forschungsschwerpunkt
Kulturelle Grundlagen der Europäischen Einigung
DIE PROJEKTE
LEGITIMITÄT EINER EUROPÄISCHEN VERFASSUNG UNTER DEN
BEDINGUNGEN NATIONALER VE R FASS U N G STR A DITIO N E N
Fragen der horizontalen und vertikalen Gewaltenteilung am Beispiel von Gesetzgebung
und Finanzverfassung
Sprecher: Georg Jochum.
Kollegiaten:
Georg Jochum1, Niels P. Petersson1, Wolfgang M. Schröder2, Katrin Ullrich3.
Mitarbeiter: Dominik Bender1, Wolfgang Kretschmer1, Michael Lindner2.
1 Universität Konstanz
2 Universität Tübingen
3 Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung Mannheim
Kontakt: http://www.uni-konstanz.de/eu-verfassung
Die Arbeitsgruppe hat in den fünf Jahren der gemeinsamen Arbeit mit den Legiti-
mationsgrundlagen einer europäischen Verfassung das Konzept der Völkersouve-
ränität als Legitimationsgrundlage erarbeitet. Dieses Konzept wurde im Hinblick
darauf vertieft, wie ein soziales Europa gestaltet werden kann, in dem infolge der
Erweiterung der Gemeinschaft sehr unterschiedliche Lebensstandards herrschen. Es
wurde gefragt, ob sich aus dem Prinzip der Völkersouveränität als legitimierender
Grundlage ein Prinzip der Völkersolidarität herleiten lässt. Im Folgenden werden die
wichtigsten Ergebnisse der Arbeit thesenartig vorgestellt:
Im einzelnen bedeutet Völkersouveränität als Legitimationsgrundlage
zunächst, dass zwischen der Legitimation der EG als solcher und der Herrschafts-
ausübung durch die EU zu unterscheiden ist. Dies unterscheidet die Europäische
Union grundsätzlich von den meisten Nationalstaaten, deren Existenz nicht in
Frage gestellt wird, sondern als vorgegeben angesehen werden kann. Die Legitima-
tion eines Nationalstaates folgt aus dem Staatsvolk, welches den Staat bildet. Eine
solche selbstverständliche Legitimation der Europäischen Union existiert nicht. Für
die Existenz der Europäischen Union und für die ihr übertragenen Aufgaben
besteht vielmehr ein grundsätzlicher Rechtfertigungsbedarf. Die formale Legitima-
tion durch die Übertragung von entsprechenden Hoheitsrechten durch die Mit-
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2. Forschungsschwerpunkt
Kulturelle Grundlagen der Europäischen Einigung
DIE PROJEKTE
LEGITIMITÄT EINER EUROPÄISCHEN VERFASSUNG UNTER DEN
BEDINGUNGEN NATIONALER VE R FASS U N G STR A DITIO N E N
Fragen der horizontalen und vertikalen Gewaltenteilung am Beispiel von Gesetzgebung
und Finanzverfassung
Sprecher: Georg Jochum.
Kollegiaten:
Georg Jochum1, Niels P. Petersson1, Wolfgang M. Schröder2, Katrin Ullrich3.
Mitarbeiter: Dominik Bender1, Wolfgang Kretschmer1, Michael Lindner2.
1 Universität Konstanz
2 Universität Tübingen
3 Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung Mannheim
Kontakt: http://www.uni-konstanz.de/eu-verfassung
Die Arbeitsgruppe hat in den fünf Jahren der gemeinsamen Arbeit mit den Legiti-
mationsgrundlagen einer europäischen Verfassung das Konzept der Völkersouve-
ränität als Legitimationsgrundlage erarbeitet. Dieses Konzept wurde im Hinblick
darauf vertieft, wie ein soziales Europa gestaltet werden kann, in dem infolge der
Erweiterung der Gemeinschaft sehr unterschiedliche Lebensstandards herrschen. Es
wurde gefragt, ob sich aus dem Prinzip der Völkersouveränität als legitimierender
Grundlage ein Prinzip der Völkersolidarität herleiten lässt. Im Folgenden werden die
wichtigsten Ergebnisse der Arbeit thesenartig vorgestellt:
Im einzelnen bedeutet Völkersouveränität als Legitimationsgrundlage
zunächst, dass zwischen der Legitimation der EG als solcher und der Herrschafts-
ausübung durch die EU zu unterscheiden ist. Dies unterscheidet die Europäische
Union grundsätzlich von den meisten Nationalstaaten, deren Existenz nicht in
Frage gestellt wird, sondern als vorgegeben angesehen werden kann. Die Legitima-
tion eines Nationalstaates folgt aus dem Staatsvolk, welches den Staat bildet. Eine
solche selbstverständliche Legitimation der Europäischen Union existiert nicht. Für
die Existenz der Europäischen Union und für die ihr übertragenen Aufgaben
besteht vielmehr ein grundsätzlicher Rechtfertigungsbedarf. Die formale Legitima-
tion durch die Übertragung von entsprechenden Hoheitsrechten durch die Mit-