3. Die Veränderungen durch die correctio | 155
schäft abzulegen.674 In Abteien wie Saint-Denis führte dies dazu, dass Abt Suger mit
seinem Werk De administratione eine regelrechte Verwaltungsschrift verfasste.675
Saint-Bertin, so stellt Berkhofer fest, sei dieser allgemeinen Entwicklung hinter-
hergehinkt, was unter anderem im Umgang mit den Urkunden des Klosters zu
erkennen sei.676 Im Folgenden soll daher die Uberlieferungssituation der Urkunden
kurz vorgestellt werden.
3.4.2. Die Überlieferung der Urkunden
Der mit Abstand größte Teil der Urkunden Saint-Bertins ist in Form von Chartula-
ren überliefert. Die Urkunden des 11. Jahrhunderts fanden größtenteils Eingang in
das erste Buch der Gesta abbatum Simons, die übrigen Urkunden bis zur Mitte des
12. Jahrhunderts in Buch II und III. Ursprünglich scheint Buch I eigenständig und
getrennt von den später verfassten aber als Einheit bestehenden Büchern II und III
existiert zu haben. Die Originale dieser beiden Handschriften sind allerdings nicht
mehr erhalten. Es existiert lediglich eine Abschrift aus dem 12. Jahrhundert, die die
Gesta abbatum Folcuins677 und im Anschluss daran die drei Bücher der Gesta ab-
batum Simons beinhaltet. Beide Texte wurden wohl zwischen 1148/9678 und 1163679
von mehreren Schreibern kopiert und zusammengefügt. Sie versahen sie zudem
mit einigen kleineren Zusätzen und setzten sie zunächst bis 1163 und dann bis 1187
fort.680 Nach 1521 wurde dieser Codex geteilt, so dass die Gesta Folcuins fortan
getrennt von den Gesta Simons existierten. Heute handelt es sich um die Hand-
schriften Ms 146b [Folcuin] und Ms 146a [Simon] der Bibliotheque municipale von
Boulogne-sur-Mer. Vor der Trennung dieser Werke wurde die Handschrift 1512 von
Alard Tassart kopiert.681 Diese Abschrift und die Handschrift Boulogne 146b dien-
ten schließlich Benjamin Guerard als Grundlage für seine Edition von 1840. Doch
schon einige Jahre später entdeckte Frangois Morand die Handschrift Boulogne
146a und erkannte, dass sie ursprünglich mit Boulogne 146b eine Einheit gebildet
674 R. E Berkhofer, Day of Reckoning, S. 48-51, 53-55.
675 Vgl. dazu A. Speer u. a. (Hgg.), Ausgewählte Schriften. Abt Suger.
676 R. E Berkhofer, Day of Reckoning, S. 86: »At Saint-Bertin and Saint-Pere, the monasteries where a tra-
ditional patrimonial mentality held sway early in the twelfth Century, the monks also reused and added
to older written Instruments.«
677 Zu den Gesta Folcuins vgl. K. Uge, Creating the Monastic Past; Dies, Creating a Useable Past; L. Mo-
relle, Diplomatie Culture and History Writing.
678 Zur Debatte um das Todesjahr Simons vgl. J. Mann, Ysengrimus, S. 173, Anm. 554.
679 Die Abschrift wurde nach M. E Morand, Appendice, S. II während des Abbatiats des Leonius (f 1163)
angefertigt.
680 Vgl. dazu Appendix A: The Cartularies of Saint-Bertin in R. E Berkhofer, Day of Reckoning, S. 171.
681 Heute Saint-Omer, BM, ms. 750.
schäft abzulegen.674 In Abteien wie Saint-Denis führte dies dazu, dass Abt Suger mit
seinem Werk De administratione eine regelrechte Verwaltungsschrift verfasste.675
Saint-Bertin, so stellt Berkhofer fest, sei dieser allgemeinen Entwicklung hinter-
hergehinkt, was unter anderem im Umgang mit den Urkunden des Klosters zu
erkennen sei.676 Im Folgenden soll daher die Uberlieferungssituation der Urkunden
kurz vorgestellt werden.
3.4.2. Die Überlieferung der Urkunden
Der mit Abstand größte Teil der Urkunden Saint-Bertins ist in Form von Chartula-
ren überliefert. Die Urkunden des 11. Jahrhunderts fanden größtenteils Eingang in
das erste Buch der Gesta abbatum Simons, die übrigen Urkunden bis zur Mitte des
12. Jahrhunderts in Buch II und III. Ursprünglich scheint Buch I eigenständig und
getrennt von den später verfassten aber als Einheit bestehenden Büchern II und III
existiert zu haben. Die Originale dieser beiden Handschriften sind allerdings nicht
mehr erhalten. Es existiert lediglich eine Abschrift aus dem 12. Jahrhundert, die die
Gesta abbatum Folcuins677 und im Anschluss daran die drei Bücher der Gesta ab-
batum Simons beinhaltet. Beide Texte wurden wohl zwischen 1148/9678 und 1163679
von mehreren Schreibern kopiert und zusammengefügt. Sie versahen sie zudem
mit einigen kleineren Zusätzen und setzten sie zunächst bis 1163 und dann bis 1187
fort.680 Nach 1521 wurde dieser Codex geteilt, so dass die Gesta Folcuins fortan
getrennt von den Gesta Simons existierten. Heute handelt es sich um die Hand-
schriften Ms 146b [Folcuin] und Ms 146a [Simon] der Bibliotheque municipale von
Boulogne-sur-Mer. Vor der Trennung dieser Werke wurde die Handschrift 1512 von
Alard Tassart kopiert.681 Diese Abschrift und die Handschrift Boulogne 146b dien-
ten schließlich Benjamin Guerard als Grundlage für seine Edition von 1840. Doch
schon einige Jahre später entdeckte Frangois Morand die Handschrift Boulogne
146a und erkannte, dass sie ursprünglich mit Boulogne 146b eine Einheit gebildet
674 R. E Berkhofer, Day of Reckoning, S. 48-51, 53-55.
675 Vgl. dazu A. Speer u. a. (Hgg.), Ausgewählte Schriften. Abt Suger.
676 R. E Berkhofer, Day of Reckoning, S. 86: »At Saint-Bertin and Saint-Pere, the monasteries where a tra-
ditional patrimonial mentality held sway early in the twelfth Century, the monks also reused and added
to older written Instruments.«
677 Zu den Gesta Folcuins vgl. K. Uge, Creating the Monastic Past; Dies, Creating a Useable Past; L. Mo-
relle, Diplomatie Culture and History Writing.
678 Zur Debatte um das Todesjahr Simons vgl. J. Mann, Ysengrimus, S. 173, Anm. 554.
679 Die Abschrift wurde nach M. E Morand, Appendice, S. II während des Abbatiats des Leonius (f 1163)
angefertigt.
680 Vgl. dazu Appendix A: The Cartularies of Saint-Bertin in R. E Berkhofer, Day of Reckoning, S. 171.
681 Heute Saint-Omer, BM, ms. 750.