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Sellner, Harald [VerfasserIn]; Eberhard Karls Universität Tübingen [Grad-verleihende Institution] [Hrsg.]
Klöster zwischen Krise und correctio: monastische "Reformen" im Hochmittelalterlichen Flandern — Klöster als Innovationslabore, Band 3: Tübingen, 2016

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.48960#0371
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4. Abt Hermann und die Krise des Martinsklosters | 367

den Regularkanonikern den Zehnt von Quatrechin verpachtete.1479 1136 bestätigte
schließlich Bischof Simon von Vermandois Bedingungen, auf die sich die Mön-
che von Saint-Martin und die Kanoniker von Saint-Nicolas-des-Pres hinsichtlich
der Nutzung des kleinen Flusses Ries geeinigt hatten.1480 Auch wenn diese letzte
Urkunde in Ansätzen Spannungen zwischen den beiden Institutionen vermuten
lässt, bietet die Quellenlage keinen Grund dafür anzunehmen, dass es zwischen
beiden Gemeinschaften ernste Konflikte gegeben hatte. Eine unterschwellige Ri-
valität darf aber dennoch angenommen werden, was nicht zuletzt seinen Ausdruck
in den ausbleibenden Klostereintritten fand. Die Krise, die Saint-Martin schließlich
durchlebte, lässt sich auch am Urkundenbestand erkennen: Während das Kloster
unter Abt Segard mit einer Vielzahl von Schenkungs- und Bestätigungsurkunden
bedacht wurde, änderte sich dies unter Abt Hermann deutlich. Hatte das Kloster zu
Beginn von Hermanns Abbatiat bis 1131 noch einige kleinere Schenkungen und die
Bestätigung seines Besitzes erhalten, versiegten die Zuwendungen der Bischöfe und
Großen für die Zeit bis 1136 nahezu vollständig.1481 Lediglich zwei Urkunden bil-
den hierbei die Ausnahme. Da sie auf Konflikte zwischen dem Kloster und seinem
Umfeld eingehen, darf hierin ein weiteres Indiz für die Krise des Martinsklosters
gesehen werden.1482

1479 A. d’Herbomez, Chartes, D 50, S. 53.
1480 A. d’Herbomez, Chartes, D 52, S. 55-56.
1481 A. d’Herbomez, Chartes, D 44, S. 45, D 45, S. 46, D 46, S. 46, D 47, S. 47-49, D 48, S. 50-51, D 49,
S. 52-53, D 50, S. 53.
1482 Es handelt sich um eine Urkunde Graf Dietrichs von 1134, die dem Kloster bestimmte Abgabeleis-
tungen bestätigte, welche von einem gewissen Hugo von Ramegnies streitig gemacht wurden (A.
d’Herbomez, Chartes, D 51, S. 54), und um die bereits genannte Urkunde von 1136, die einen Streit
zwischen den Mönchen und den Kanonikern von Saint-Nicolas schlichtete (ebd., D 52, S. 55-56).
 
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