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W. Aly:
F 20 έρίγων Epit.· Θ€ΡΙΓ0)Ν E (= ό έρίγων)
F 16 Epit. απέχει δ’ ή Γυρτών τής Τύρρηνος πόλεως Κραννών
Ε απέχει δ’ öcov εταδίους εκατόν τής Γυρτώνος πόλις
Κραννών
Eust. απέχει b’ αυτών (?) ού πολύ πόλις Κραννών
Steph. απέχει δε εταδίους εκατόν τής Γυρτώνος ή Κραννών
πόλις, ώς φηει Στράβων . . .
Die ausnahmsweise reiche Überlieferung läßt deutlich erkennen,
daß Epit. Eust. E in einem, der Stellung vcm πόλις Steph. gegen-
über stehen. In der fehlenden Entfernungsangabe steht wieder
Epit. selbständig gegen Eust. E. Daß E in einer Lesung, die richtig
ist, mit Steph. zusammengeht, ist nicht erstaunlich. Für den ur-
sprünglichen Text möchte man ansehen: απέχει δ’ öcov εταδίους
εκατόν τής Γυρτώνος ή Κραννών πόλις, aber statt δσον hat etwas
dagestanden, was nicht ganz in Ordnung war, so daß an dieser
Stelle die Zeugen so stark differieren.
Endlich was E allein angeht, enthalten die Fragmente zwei
Stellen, wo die für A so charakteristischen Lücken unverhüllt stehen
geblieben sind:
F 4 έπι τά προς.δι ών κτλ.
F 44 μετά δέ εις.άβδηρα.
9, Andere Paliinpseste.
Im Vorbeigehen sei kurz mitgeteilt, was ich an den Palim-
psesten der Laurentiana und in Messina feststellen konnte.
Bandinis Katalog gibt leider über solche Handschriften nichts
aus. Es muß also im alten Bestände der Bibliothek einmal syste-
matisch gesucht werden, eine wahrhaft mühselige Arbeit, die ein
Außenstehender kaum wird machen können. Daß aber viel Süd-
italienisches in der Laurentiana steckt, ist mir sicher. Genauer sind
die Nachträge zum Katalog in den Studi Italiani I 129—132 und
VI 129—166 von Bostagno. Ich habe dank dem Entgegenkommen
Herrn Rostagnos in der Hand gehabt:
1. Gon. soppr. 152. Es ist eine Sophokleshandschrift vom Jahre
1282, die nach den Briefen Friedrichs II. fol. 181 v zu schließen
aus Süditalien oder Sizilien stammt. Die unteren Schriften (vetus
testamentum uncialibus litteris, theologica quaedam minusculis) sind
längst festgestellt.
W. Aly:
F 20 έρίγων Epit.· Θ€ΡΙΓ0)Ν E (= ό έρίγων)
F 16 Epit. απέχει δ’ ή Γυρτών τής Τύρρηνος πόλεως Κραννών
Ε απέχει δ’ öcov εταδίους εκατόν τής Γυρτώνος πόλις
Κραννών
Eust. απέχει b’ αυτών (?) ού πολύ πόλις Κραννών
Steph. απέχει δε εταδίους εκατόν τής Γυρτώνος ή Κραννών
πόλις, ώς φηει Στράβων . . .
Die ausnahmsweise reiche Überlieferung läßt deutlich erkennen,
daß Epit. Eust. E in einem, der Stellung vcm πόλις Steph. gegen-
über stehen. In der fehlenden Entfernungsangabe steht wieder
Epit. selbständig gegen Eust. E. Daß E in einer Lesung, die richtig
ist, mit Steph. zusammengeht, ist nicht erstaunlich. Für den ur-
sprünglichen Text möchte man ansehen: απέχει δ’ öcov εταδίους
εκατόν τής Γυρτώνος ή Κραννών πόλις, aber statt δσον hat etwas
dagestanden, was nicht ganz in Ordnung war, so daß an dieser
Stelle die Zeugen so stark differieren.
Endlich was E allein angeht, enthalten die Fragmente zwei
Stellen, wo die für A so charakteristischen Lücken unverhüllt stehen
geblieben sind:
F 4 έπι τά προς.δι ών κτλ.
F 44 μετά δέ εις.άβδηρα.
9, Andere Paliinpseste.
Im Vorbeigehen sei kurz mitgeteilt, was ich an den Palim-
psesten der Laurentiana und in Messina feststellen konnte.
Bandinis Katalog gibt leider über solche Handschriften nichts
aus. Es muß also im alten Bestände der Bibliothek einmal syste-
matisch gesucht werden, eine wahrhaft mühselige Arbeit, die ein
Außenstehender kaum wird machen können. Daß aber viel Süd-
italienisches in der Laurentiana steckt, ist mir sicher. Genauer sind
die Nachträge zum Katalog in den Studi Italiani I 129—132 und
VI 129—166 von Bostagno. Ich habe dank dem Entgegenkommen
Herrn Rostagnos in der Hand gehabt:
1. Gon. soppr. 152. Es ist eine Sophokleshandschrift vom Jahre
1282, die nach den Briefen Friedrichs II. fol. 181 v zu schließen
aus Süditalien oder Sizilien stammt. Die unteren Schriften (vetus
testamentum uncialibus litteris, theologica quaedam minusculis) sind
längst festgestellt.