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Schmidt, Ernst A.; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1991, 2. Abhandlung): Ovids poetische Menschenwelt: die Metamorphosen als Metapher und Symphonie ; vorgetragen am 3. Juni 1989 — Heidelberg: Winter, 1991

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https://doi.org/10.11588/diglit.48162#0120
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Ernst A. Schmidt

fende Gottheit ist Venus. Ihr Zorn gilt der „gens inpia“ (v. 232), die
einen Fremden am Altar des Jupiter Hospes niedergeschlachtet hat
(Metamorphose der Cerastae), und den Propoetiden, die ihre Gottheit
nicht anerkennen („ausae / esse negare deam’4, v. 238f.), zu den ersten
Prostituierten und dann zu harten Kieseln werden.
Nach knapp fünfhundert Versen büßen die thrakischen Frauen den
Frevel an Orpheus, indem Bacchus sie in Bäume verwandelt (met.
11,67-84). Das törichte Urteil des Midas, der Pans Syrinxmusik dem
Leierspiel Apollos vorzieht, wird von dem delischen Gott mit Verwand-
lung seiner Ohren in Eselsohren bestraft (met. 11,172-179. 194: „ultus
abit [. . .]“). Apollo begibt sich nach Troja, baut dessen Mauern und
bestraft den König Laomedon, als der gegen die Vereinbarung den
Lohn verweigert und den Vertrag leugnet: Überflutung der Troas und
ein Meeresungeheuer, das die Tochter des Königs fordert. Herakles be-
freit die Prinzessin, wird aber um den ausgemachten Lohn geprellt. Er
zerstört das ,zweimal meineidige4 Troja (met. 11,199-215).
Die letzten viertausend (4006) Verse, ein Drittel des Werkes (11995
Verse), enthalten das Thema nur noch einmal in der kurzen Geschichte
(met. 14,514-526 = 13 Verse) vom apulischen Hirten.
In der weitverstreuten Folge kurzer Bestrafungsgeschichten in den
Metamorphosenbüchern 8, 10 und 11 gehen die Strafen immer von ande-
ren Göttern aus, nämlich, in dieser Reihenfolge, von Diana, Jupiter,
Ceres, Venus, Bacchus und Apollo. Aufs ganze gesehen erscheinen hier
die Strafen gerecht und dem Vergehen angemessen. Was hier Strafe
findet, sind Verbrechen wie Mord, Meineid, Verletzung des Gastrechts
einerseits und andererseits Verachtung, Nichtanerkennung, Geringach-
tung der Götter.
§ 27 Zorn und Strafe, Belohnung und Huld der Götter
Die Begriffe Strafe und Zorn unterscheiden sich voneinander. Die
Umschreibung ihrer Differenz als die von gerecht und ungerecht ist zwar
schief, weil es ungerechte Strafen und gerechten Zorn gibt, aber ich will
ihren Unterschied, wenn sie ohne weitere Qualifikation gebraucht wer-
den, hier dennoch so verstehen (und bin so auch bisher verfahren).
,Strafe4 soll also kurz für gerechte Strafe4 stehen und ,Zorn4 den mora-
lisch abzulehnenden (übermäßigen) Affekt bedeuten. Solcher Zorn
würde demnach zu ungerechter Strafe und maßloser Rache führen, wäh-
rend in gerechter Strafe durchaus ein gerechter Zorn wirken kann, der.
 
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