II. Die außereinzelsprachliche Perspektive
33
3.2 Relationen
In den Kontext von Partizipatum und Partizipanten bzw. Verb und Ak-
tanten gehört auch der hier vorausgesetzte Relationsbegriff. In der Satz-
folge „Peter war krank. Deshalb blieb er zu Hause“ werden zwei Sach-
verhalte zueinander in eine Beziehung gesetzt, in der der erste Satz als
Voraussetzung oder Ursache, der zweite als Folge oder Wirkung er-
scheint. Man spricht dann von einer kausalen Relation. Mit einer Tech-
nik, die am integrativen Pol der Dimension ,Junktion‘ angesiedelt ist,
erscheint der Sachverhalt, der insgesamt die Voraussetzung für eine
ebenfalls als Sach verhalt dargestellte Folge war, als Partizipant, der in
eine Sachverhaltsdarstellung integriert ist. In dem Satz „Aus Ärger
[über X] schlägt der Bauer seinen Esel“ ist das Syntagma aus Ärger inter-
pretierbar als die integrativere Version etwa eines weil ersieh [über X]
geärgert hatte. Die Relation, die zuvor zwischen zwei Sachverhaltsdar-
stellungen gegolten hatte, besteht nun zwischen dem Partizipanten einer
Sachverhaltsdarstellung und dem Rest dieser Partizipatum-Partizipant-
Konfiguration.
Was für das Syntagma aus Ärger gilt, gilt prinzipiell auch für der
Bauer. Daß auch hier die Interpretation des Partizipatum als Konden-
sierung eines Sachverhalts möglich ist, zeigt die Art und Weise, wie
Klaus Heger die Aktantenfunktionen in sein noematisches Bezugs-
system einführt. Im Vorbereich eines Kausal-Funktors können sowohl
„Propositionen“ wie „Aktanten“ stehen. Dabei kann die zugrunde lie-
gende Relation bei „Der Bauer schlägt seinen Esel“ einzelsprachlich
etwa so paraphrasiert werden: „Der Bauer bewirkt, daß ...“ - d. h. aus
dem Partizipatum schlagen wird der Ausdruck der entsprechenden Re-
lation (bewirken) als Komponente herausgezogen16. Genauso verfahren
Einzelsprachen bei kausativer Diathese (vgl. unten, z.B. II.4.1.4 oder
VI.6). Es wird sich freilich in Kapitel III (insbes. III.4) noch zeigen, daß
die syntaktischen Rollen des Erst- und des Zweit-Aktanten als Aus-
1,1 Relationen sind bei Heger stets kontinuierliche Allgemeinbegriffe (im Gegensatz zu
Individuenbegriffen oder diskontinuierlichen Allgemeinbegriffen). In ihrer einfacheren
Form stellt sich eine Kausal-Relation für Heger dar als eine zweistellige Relation zwi-
schen zwei Prädikationen [Heger 1976, 4.2.4.1] bzw. genauer, als eine Relation von der
Art „die Tatsache, daß Proposition 2 gilt, weil Proposition 1 gilt“ [vgl. Heger/Muders-
bach 1984, 2.6.4.1 f.]. Dabei können Proposition 1 und Proposition 2 im Sinne eines
zeitlichen Nacheinander verstanden sein (Ursache/Wirkung). „Die Tatsache, daß . . .“
umschreibt die Assertion der Relation zwischen Proposition 1 und 2, „... daß . . . gilt“
dagegen die Assertion der Propositionen.
33
3.2 Relationen
In den Kontext von Partizipatum und Partizipanten bzw. Verb und Ak-
tanten gehört auch der hier vorausgesetzte Relationsbegriff. In der Satz-
folge „Peter war krank. Deshalb blieb er zu Hause“ werden zwei Sach-
verhalte zueinander in eine Beziehung gesetzt, in der der erste Satz als
Voraussetzung oder Ursache, der zweite als Folge oder Wirkung er-
scheint. Man spricht dann von einer kausalen Relation. Mit einer Tech-
nik, die am integrativen Pol der Dimension ,Junktion‘ angesiedelt ist,
erscheint der Sachverhalt, der insgesamt die Voraussetzung für eine
ebenfalls als Sach verhalt dargestellte Folge war, als Partizipant, der in
eine Sachverhaltsdarstellung integriert ist. In dem Satz „Aus Ärger
[über X] schlägt der Bauer seinen Esel“ ist das Syntagma aus Ärger inter-
pretierbar als die integrativere Version etwa eines weil ersieh [über X]
geärgert hatte. Die Relation, die zuvor zwischen zwei Sachverhaltsdar-
stellungen gegolten hatte, besteht nun zwischen dem Partizipanten einer
Sachverhaltsdarstellung und dem Rest dieser Partizipatum-Partizipant-
Konfiguration.
Was für das Syntagma aus Ärger gilt, gilt prinzipiell auch für der
Bauer. Daß auch hier die Interpretation des Partizipatum als Konden-
sierung eines Sachverhalts möglich ist, zeigt die Art und Weise, wie
Klaus Heger die Aktantenfunktionen in sein noematisches Bezugs-
system einführt. Im Vorbereich eines Kausal-Funktors können sowohl
„Propositionen“ wie „Aktanten“ stehen. Dabei kann die zugrunde lie-
gende Relation bei „Der Bauer schlägt seinen Esel“ einzelsprachlich
etwa so paraphrasiert werden: „Der Bauer bewirkt, daß ...“ - d. h. aus
dem Partizipatum schlagen wird der Ausdruck der entsprechenden Re-
lation (bewirken) als Komponente herausgezogen16. Genauso verfahren
Einzelsprachen bei kausativer Diathese (vgl. unten, z.B. II.4.1.4 oder
VI.6). Es wird sich freilich in Kapitel III (insbes. III.4) noch zeigen, daß
die syntaktischen Rollen des Erst- und des Zweit-Aktanten als Aus-
1,1 Relationen sind bei Heger stets kontinuierliche Allgemeinbegriffe (im Gegensatz zu
Individuenbegriffen oder diskontinuierlichen Allgemeinbegriffen). In ihrer einfacheren
Form stellt sich eine Kausal-Relation für Heger dar als eine zweistellige Relation zwi-
schen zwei Prädikationen [Heger 1976, 4.2.4.1] bzw. genauer, als eine Relation von der
Art „die Tatsache, daß Proposition 2 gilt, weil Proposition 1 gilt“ [vgl. Heger/Muders-
bach 1984, 2.6.4.1 f.]. Dabei können Proposition 1 und Proposition 2 im Sinne eines
zeitlichen Nacheinander verstanden sein (Ursache/Wirkung). „Die Tatsache, daß . . .“
umschreibt die Assertion der Relation zwischen Proposition 1 und 2, „... daß . . . gilt“
dagegen die Assertion der Propositionen.