134
Wolfgang Raible
reich dieser Dimension gehört und wie „normal“ aus dieser Perspektive
die „Verdichtung“ einer Sachverhaltsdarstellung etwa zum ,Instrument1
oder zum ,Dativ‘ bzw. zur grammematischen Markierung als ,Dativ‘
bzw. ,Instrument ist. Beides waren ja „typische“ Ergebnisse von Verb-
Serialisierung.
Gleichzeitig wird jedoch etwas deutlich, was gegen eine Interpreta-
tion der Relation des ,Verursachers‘ als integrative Form einer Sachver-
haltsdarstellung spricht: Die als Sachverhalt dargestellte ,Ursache4 kann
neben einem Verursacher vorkommen, die zur Kausal-Funktion ver-
dichtete Wirkung neben der Sachverhaltsdarstellung ,Wirkung4. Dies
bedeutet, daß in der integrativen Sachverhaltsdarstellung neben dem
Verursacher noch das Instrument und die Ursache (im Faltblatt: Veran-
lassung; bei Heger: Bikausal-Funktion), neben dem betroffenen Aktan-
ten (Final-Funktion) noch die Wirkung, eventuell die Hegersche Bi-
final-Funktion, ausgedrückt werden können. Diese Möglichkeiten sind
sowohl diachronisch als Mittel der Weiterentwicklung des Sprach-
systems nutzbar wie synchronisch zur Differenzierung und Integration
von Sachverhaltsdarstellungen.
Die Differenzierung der zweistelligen Basis-Relation zwischen Grund
und Folge bzw. Ursache und Wirkung gestattet es uns also, einer Reihe
von Relationen aus demselben Umkreis einen sicheren Status zu geben:
Der Veranlassung den als Bikausal-Funktion und ihrem Pendant, der
,Folge4 im Sinne des Faltblattes, den Status der Bifinal-Funktion; dem
Instrument einen Status als Verursacher, dem das Merkmal der In-
tentionalität (und damit des bewußten Handelns) fehlt; und seinem
Korrelat auf der finalen Seite, denjenigen der Telos-Funktion (die ein-
zelsprachlich häufig mit der Bezeichnung der Final-Funktion zusam-
menfallen dürfte). Die Konzessivität (Gegenursache) als besondere
Spielart der Kausalität gehört ebenfalls hierher.
Es gibt jedoch noch eine weitere Relation, die ebenfalls eindeutig zu
denen zählt, die ein Geschehen charakterisieren: die Mitbeteiligung in
Form von ,Einschluß4/, Ausschluß4. Diese Relation ist im einzelsprachli-
chen Beispiel des Faltblatts in einer ganzen Zahl von Techniken zugäng-
lich und, zumal als ,Ausschluß4, auch präpositional vertreten (hormis,
excepté, sans, sauf). Dabei scheint die Variante des Ausschlusses gegen-
über dem Einschluß in kleinerem Maßstab einen ähnlichen Status zu
haben wie die Konzessivität gegenüber der Kausalität17.
17 Typisch ist in der Ontogenese der Gebrauch von ,ohne‘ als ,mit ohne'. Es handelt sich
um jenes „Ich will den Kaffee mit ohne Zucker“, das auch aus der Erwachsenensprache
bekannt ist.
Wolfgang Raible
reich dieser Dimension gehört und wie „normal“ aus dieser Perspektive
die „Verdichtung“ einer Sachverhaltsdarstellung etwa zum ,Instrument1
oder zum ,Dativ‘ bzw. zur grammematischen Markierung als ,Dativ‘
bzw. ,Instrument ist. Beides waren ja „typische“ Ergebnisse von Verb-
Serialisierung.
Gleichzeitig wird jedoch etwas deutlich, was gegen eine Interpreta-
tion der Relation des ,Verursachers‘ als integrative Form einer Sachver-
haltsdarstellung spricht: Die als Sachverhalt dargestellte ,Ursache4 kann
neben einem Verursacher vorkommen, die zur Kausal-Funktion ver-
dichtete Wirkung neben der Sachverhaltsdarstellung ,Wirkung4. Dies
bedeutet, daß in der integrativen Sachverhaltsdarstellung neben dem
Verursacher noch das Instrument und die Ursache (im Faltblatt: Veran-
lassung; bei Heger: Bikausal-Funktion), neben dem betroffenen Aktan-
ten (Final-Funktion) noch die Wirkung, eventuell die Hegersche Bi-
final-Funktion, ausgedrückt werden können. Diese Möglichkeiten sind
sowohl diachronisch als Mittel der Weiterentwicklung des Sprach-
systems nutzbar wie synchronisch zur Differenzierung und Integration
von Sachverhaltsdarstellungen.
Die Differenzierung der zweistelligen Basis-Relation zwischen Grund
und Folge bzw. Ursache und Wirkung gestattet es uns also, einer Reihe
von Relationen aus demselben Umkreis einen sicheren Status zu geben:
Der Veranlassung den als Bikausal-Funktion und ihrem Pendant, der
,Folge4 im Sinne des Faltblattes, den Status der Bifinal-Funktion; dem
Instrument einen Status als Verursacher, dem das Merkmal der In-
tentionalität (und damit des bewußten Handelns) fehlt; und seinem
Korrelat auf der finalen Seite, denjenigen der Telos-Funktion (die ein-
zelsprachlich häufig mit der Bezeichnung der Final-Funktion zusam-
menfallen dürfte). Die Konzessivität (Gegenursache) als besondere
Spielart der Kausalität gehört ebenfalls hierher.
Es gibt jedoch noch eine weitere Relation, die ebenfalls eindeutig zu
denen zählt, die ein Geschehen charakterisieren: die Mitbeteiligung in
Form von ,Einschluß4/, Ausschluß4. Diese Relation ist im einzelsprachli-
chen Beispiel des Faltblatts in einer ganzen Zahl von Techniken zugäng-
lich und, zumal als ,Ausschluß4, auch präpositional vertreten (hormis,
excepté, sans, sauf). Dabei scheint die Variante des Ausschlusses gegen-
über dem Einschluß in kleinerem Maßstab einen ähnlichen Status zu
haben wie die Konzessivität gegenüber der Kausalität17.
17 Typisch ist in der Ontogenese der Gebrauch von ,ohne‘ als ,mit ohne'. Es handelt sich
um jenes „Ich will den Kaffee mit ohne Zucker“, das auch aus der Erwachsenensprache
bekannt ist.