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Raible, Wolfgang; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]; Heger, Klaus [Gefeierte Pers.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1992, 2. Abhandlung): Junktion: eine Dimension der Sprache und ihre Realisierungsformen zwischen Aggregation und Integration ; vorgetragen am 4. Juli 1987 ; Klaus Heger zum 22.6.1992 — Heidelberg: Winter, 1992

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https://doi.org/10.11588/diglit.48166#0227
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VI. Ein nochmaliger Blick auf die Dimension .Junktion'

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„partizipiale“ Variante - was man mit den Sinnen wahrnimmt, hat Evi-
denz.
- Αλέξανδρος εγνω άόύνατοςων τον ποταμόν διαβήναι
,erkennen' ,nicht in der Lage sein'
Aorist Part. Praes.
(„Alexander erkannte, daß er den Fluß nicht überschreiten konnte“.)
- Μέμνησο αν&ρωπος ων
,eingedenk sein', Imperativ Perfekt ,Mensch' ,sein‘
Part. Praes.
(„Vergiß nicht/denk daran, daß du ein Mensch bist“.)
- Ot Έλληνες εμα&ον Κϋρον τε·&νηκότα
,lernen“, Aorist ,sterben'
Partizip Perfekt Aktiv
(„Die Griechen erfuhren - und wußten demzufolge -, daß Kyros tot war“.)
Manche Verben haben dementsprechend zwei Bedeutungen, eine mit
nachfolgendem Infinitiv, eine mit nachfolgendem Partizip. Dies trifft
etwa für das Verbum αισχύνεσθαι zu (mit Partizip: sich schämen für
etwas, was man getan hat; mit Infinitiv: Abstand nehmen von etwas, sich
schämen, etwas zu tun), oder für das Verbum ,scheinen4 (φαίνεσΦαι):
- φαίνεται λέγειν
,sagen', Inf. Praes. Akt.
(„Er scheint zu sagen.“)
- φαίνεται λέγων
,sagen', Part. Praes. Akt.
(„Es ist ersichtlich, daß er sagt.“)6
Wenn Platon also im Symposion (107c) sagen will, die Seele sei unsterb-
lich, so verwendet er φαίνεσθαι mit Partizip; wenn Xenophon in seinem
Symposion (115) sagen will, daß jemand, den man nicht sehen kann,
seiner Stimme nach weine, so steht dieses ,weinen4 nach demselben Ver-
bum im Infinitiv. Der kleine Unterschied zwischen dem altgriechischen
Infinitiv und dem Partizip - das Partizip zeigt, wie gesagt, zusätzlich den
Numerus an - wirkt sich in bestimmten Kontexten also auf den Grad der
Assertion bzw. der ausgedrückten kommunikativen Regreßpflicht aus.

Vgl. dazu generell Menge 1954, § 180 und Basset (1988).
 
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