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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 3): Confessio Tetrapolitana und die Schriften des Jahres 1531 — Gütersloh, 1969

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https://doi.org/10.11588/diglit.29140#0022
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CONFESSIO TETRAPOLITANA

2. Juni um die Abordnung Bucers und Capitos zum Reichstag; und ihrer
in den folgenden Tagen immer dringlicher werdenden Bitte gab der
Rat schließlich nach, auch ohne daß die Sicherheit der Geistlichen ge-
währleistet wurde 1 *. Am 23. Juni traf Bucer, am 26. Capito in Augsburg
ein l6 .
Es sind mehrere Gründe, die die Straßburger zur Revision ihrer bis-
herigen Haltung bewogen und die die Reise der Theologen nach Augs-
burg dringend erwünscht erscheinen ließen. Einerseits hatten Ecks 404
Artikel allen Evangelischen für ihre Verantwortung auf dem Reichstag
einen neuen Maßstab gesetzt. Die grundsätzliche und umfassende Be-
streitung der Reformation machte eine ebenso breit angelegte Erwide-
rung nötig, und schon in ihrem ersten Brief aus Augsburg, dem sie ein
Exemplar des katholischen Pamphlets beilegten, wiesen Sturm und Pfar-
rer auf diese Notwendigkeit hin 1 ?. Diese Antwort an die Altgläubigen
aber konnten die Straßburger niemand anderem überlassen, sie mußten
sie selbst geben; denn - und das ist der zweite neue Gesichtspunkt -
in Augsburg erwies sich bald, daß die oberdeutschen Protestanten in
einer gefährlichen Isolierung standen. Nicht nur die Katholiken, sondern
auch die Lutheraner wahrten ihnen gegenüber deutliche Distanz 18 , die
Übergabe der Bucerschen Friedensschrift blieb ohne Erfolg 1 ^, man redete
gar davon, die Altgläubigen und die norddeutschen Evangehschen woll-
ten sich zur Ausrottung der Sakramentierer zusammenfinden 20 . Je aktiver
aber die lutherischen Theologen waren, je mehr über die Vorbereitung
ihrer Konfession bekannt wurde und je deutlicher sich die Unmöglich-
keit eines Zusammengehens der Oberdeutschen mit ihnen herausstellte,
desto mehr erschien den Straßburger Gesandten eine wohlbegründete,
den Gegnern und Konkurrenten ebenbürtige Vertretung ihrer eigenen
Position geradezu als existenznotwendig. Nur aber, wenn die Prädikan-
ten bei der Hand waren, war man beweglich genug und also zu dieser
Leistung fähig, nur dann auch konnte man wenigstens die leise Hoffnung
haben, vielleicht doch noch zu einer Verständigung innerhalb der evan-
gelischen Partei zu kommen.
Die Entscheidung, daß die Darlegung auch ihres Standpunkts in Form
einer eigenen oberdeutschen Bekenntnisschrift erfolgen solle, fiel für

15. Ebd. Nr. 733, 737f741.
16. Ebd. Nr. 749. Beide hielten sich zunächst verborgen, so daß auch Melanchthon
erst am 14. 7. über ihre Anwesenheit Klarheit gewann. Vgl. die WABr 5, S. 467,
Anm. 3 zusammengestellten Nachrichten.
17. Pol. Cor. I, Nr. 726. Die Bedeutung der 404 Artikel für die Geschichte der evan-
gelischen Bekenntnisse von 1530 hat Gussmann im 2. Band seines Werks nachgewiesen.
18. Pol. Cor. I, Nr. 741.745.
19. Siehe unten S. 321 f.
20. Zum Ganzen Köhler II, S. 192!.
 
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