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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 3): Confessio Tetrapolitana und die Schriften des Jahres 1531 — Gütersloh, 1969

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https://doi.org/10.11588/diglit.29140#0021
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CONFESSIO TETRAPOLITANA

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liegt, die die Reichstagsgesandten Sturtn und Pfarrer als eine der Beilagen
ihrer Instruktion mit nach Augsburg nehmen und in dem Fall, daß
»kei.mt. begeren wurde, sich zu verantworten«, und durch alle anderen,
kürzeren Darlegungen »nit gesettigt« würde?, übergeben sollten - dem
sogenannten »Ratschlag D«, den wohl gleichfalls Capito wenigstens ent-
worfen hat und den wir unten, als Anlage 2, in zwei Fassungen erstmals
veröffentlichen. Zwar ist hier der Aufriß der »Copey«, die Darstellung
des Ablaufs der Straßburger Reformation mit Einschaltung theologischer
Darlegungen zur Begründung der Reformmaßnahmen, noch durch-
gehend beibehalten; dennoch ist dieses Schriftstück die wichtigste Vor-
lage der Tetrapolitana.
Wie gut man sich in Straßburg auf die Religionsverhandlungen des
Reichstags vorbereitete, zeigt sich daran, daß man den Gesandten noch
eine Reihe weiterer, ausgeführter Schriftsätze mitgab 10 . Für die Ge-
schichte der Tetrapolitana ist am wichtigsten eine von Bucer abgefaßte
Stellungnahme zum Abendmahlsstreit, die den Lutheranern übergeben
werden sollte, und mit deren Hilfe man diese davon zu überzeugen hoffte,
daß die Differenzen in der Sakramentsfrage eine offene Spaltung der
Evangelischen nicht rechtfertigten. Dieses Schriftstück, das die Bezeich-
nung »Ratschlag A« trägt, folgt unten als Anlage 1. Daneben hatten die
Gesandten eine weitere Denkschrift Capitos, den sogenannten »Rat-
schlag B«, bei sich, die ausführlich die Berufung eines Generalkonzils als
einzig möglichen Weg zur Beseitigung der gegenwärtigen Spaltung der
Kirche empfahl”, sowie einen vorwiegend von juristischen Gesichts-
punkten bestimmten »Ratschlag C« zu demselben Themenkreis, der den
früheren badischen Kanzler Jakob Kirscher zum Verfasser hat 12 . In allen
diesen Schriften steht das apologetische Interesse im Vordergrund. Sie
variieren alle, abgesehen von Bucers Abendmahlsschrift, den Entwurf
Sturms. Keine ist schon wirklich ein »Bekenntnis«.
Die Entwicklung der Dinge auf dem Reichstag selbst zeigte den
Straßburger Gesandten, die am 26. Mai in Augsburg eintrafen 1 ?, schon
bald, daß alle diese Vorbereitungen nicht genügten. Schon in der ersten
Instruktion war die Möglichkeit erwähnt worden, daß auch Straßburger
Prädikanten nach Augsburg reisen könnten, sofern man für sie die Zu-
sage freien Geleits erreichen könne 1 ^. Nun ersuchten die Gesandten am

9. Pol. Cor. I, S. 439f.
10. Über sie unterrichtet am genauesten Gussmann I,i, S. 378h
11. Ausführliche Inhaltsangabe bei Gussmann, a.a.O. S. 36f. Fickers Angabe,
»Geschichte und Verhältnisse aer Straßburger Reformation« würden hier geschildert
(Sturms Entwurf, S. 153), ist unrichtig und meint wohl den »Ratschlag D« oder die
»Copey«.
12. Dazu Gussmann, a.a.O. S. 38.
13. Pol. Cor. I, Nr. 726. 14. Ebd. Nr. 718.
 
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