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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 3): Confessio Tetrapolitana und die Schriften des Jahres 1531 — Gütersloh, 1969

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https://doi.org/10.11588/diglit.29140#0023
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CONFESSIO TETRAPOLITANA

J 9

die Straßburger Gesandten allerdings endgültig erst nach dem 20. Juni,
als Karl V. bei der Eröffnung des Reichstags von den Ständen verlangt
hatte, jeder solle »sein gutbeduncken, Opinion vnnd Meinung der ...
irrung vnnd zwispalt, auch misbreuch halben ..., zu Teutsch vnnd latein
inn schrifft stellen vnnd vberanntworten« 21 . Am selbenTag schrieb Sturm,
noch unentschlossen, darüber an Zwingli 22 . Einen Tag später stand,
nachdem die Straßburger wohl noch einmal versucht hatten, zur Unter-
schrift unter das lutherische Bekenntnis ohne den Abendmahlsartikel
zugelassen zu werden 2 ?, für sie die Trennung von dem lutherischen
Bekenntnis endgültig fest, und sie erbaten sich für ihr eigenes Verhalten
genauere Instruktionen aus der Heimatstadt 24 . Bevor diese aber in Augs-
burg vorlagen - ihr sollt »der religion und uf furgeslagne verhöre us
forigen instructionen und rathslegen, ir bi handen haben, ein vergriff,
welcher gstalt die der gschrift am ehnlichsten ..., anstellen ... und, wu
es die zeit erliden mag, uns zuvor uberschigken«, so wurde ihnen am
25.6. vorgeschrieben 2 ’ -, war einerseits Bucer eingetroffen, war anderer-
seits die Confessio Augustana überreicht worden. So machten sich die
Straßburger, unter Herbeiziehung ihrer älteren, wenn auch noch anders
ausgerichteten Schriftstücke, vielleicht auch anknüpfend an weitere,
schon in Straßburg angefertigte Entwürfe für eine Antwort auf Ecks
Artikel 26 , rasch an das Werk, voller Hoffnung, die Leser bis hinauf zum
Kaiser nicht bloß von der Unschuld, sondern sogar von der Wahrheit
ihrer Position überzeugen zu können 2 ?. Landgraf Philipp von Hessen
stellte ihnen eine Kopie der Augustana zu, und nach deren Vorbild solle,
so meldeten die Gesandten am 27. 6., »ouch allein die lere in unser
predicanten schrift angezeigt werden«, während man jetzt zur Verteidi-
gung der praktischen Reformmaßnahmen, die nicht mehr als das Wich-
tigste erschien, eine der mitgebrachten Schriften, wohl den »Ratschlag
D«, zu überreichen beabsichtigte 28 - ein Plan, der dann allerdings nicht
voll ausgeführt wurde; tatsächlich wurde auch der defensio-Gedanke in
die Tetrapolitana selbst eingebaut. Immerhin ist der Wandel gegenüber

21. Förstemann I, S. 309. 22. CRZw 10, Nr. 1046.
23. Das berichtet unter anderem Justus Jonas an Luther: »Argentinenses ambierunt
aliquid, ut excepto articulo sacramenti susciperentur; sed Principes noluerunt.«
WABr 5, S. 427,27^. Ebenso das bei Gussmann I, x, S. 381 zitierte anonyme Brief-
fragment. Vgl. dazu die Äußerung der Straßburger Gesandten vom 28. 6., Pol. Cor. I,
Nr. 752.
24. Ebd. Nr. 746.
25. Ebd. Nr. 749.
26. Vgl. die Notiz bei Dacheux, Nr. 4873.
27. Pol. Cor. I, Nr. 747: »wer weisz, was gott fur gnad noch villicht wider der
geistlichen anschlag bi kai. mt. geben möchte, so er der sach bericht und verstendigt
würde.«
28. Pol. Cor. I, Nr. 751.
 
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