CONFESSIO TETRAPOLITANA
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nachdem die neue Schrift im wesentlichen abgeschlossen war* 6 , die
Straßburger die Gesandten mehrerer anderer Städte zu sich und verlasen
ihr Bekenntnis, in der Hoffnung, weitere Unterschriften zu gewinnen??.
Doch war der Erfolg dieser Bemühung nicht sehr groß. Der Zusam-
menschluß mit Straßburg war ja eher gefährlich als hilfreich. Zudem
hatten die Verfasser sich gerade an der empfindlichsten Stelle, im Abend-
mahlsartikel, derart eingehend und kompltziert ausgedrückt, daß es
leichtfallen konnte, die eigene Meinung in dieser Darlegung nicht wie-
derzufinden und so die Zurückhaltung gegenüber Straßburg stichhaltig
zu motivieren. Vor allem dieser Artikel erregte allgemeinen Anstoß? 8 .
Selbst die engsten Freunde waren nicht zufrieden. Ehinger, der den
Straßburgern von Anfang an besonders wohlgesonnen gewesen war,
stellte, doch wohl mißbilligend, fest: »Des sacramentz halben jst Ettwas
mer erclerung nauch der leng«^ und die Konstanzer Gesandten Konrad
Zwick, Peter Labhart und Joachim Maler - sicherhch war der erst-
genannte der spiritus rector - faßten ihre Bedenken in einem Memoran-
dum zusammen und übermittelten sie den Straßburgern4°. Sie fanden den
Artikel, wie Ehinger über das Gutachten nach Hause berichtet, zu »weit-
loeffig oder dispotierlich«* 1 , und die Relation der Konstanzer Gesandten
an den R.at nach der Heimkehr vom Reichstag beleuchtet ihre Absicht
noch schärfer: Der Artikel war »ettwas wytloff vnd mit maynungen,
darinn der zwyspallt, so sich zwuschen den gelerten des sacramentshalber
erhept, angezogen vnd zu vßlöschung des luthers halltung allerlay yn-
gefurt worden; dieweyl dann vnsere gelerten sollich mißhellung by dem
berichten auch die Konstanzer Gesandten in einem Schreiben vom 28. 6. Doch ist
von Beschlüssen noch nicht die Rede. Konstanz StA., RefA, Bd. 9.
36. Die Handschrift B in ihrem korrigierten Zustand lag zu diesem Zeitpunkt
bereits vor. Siehe unten S. 26 f.
37. Am genauesten darüber der Memminger Bericht, Dobel IV, S. 37. - Neben den
drei späteren Mitunterzeichnern Straßburgs werden Ulm, Biberach, Isny, Kempten,
Heilbronn, Frankfurt und Weissenburg als Teilnehmer an dieser Konferenz genannt.
Gussmann I,i, S. 381. Th. Keim: Schwäbische Reformationsgeschichte, 1855, S. x8o.
G. Egelhaaf: Deutsche Geschichte im 16. Jahrhundert II, 1892, S. 159 mit Anm. 2.
38. Vgl. zum Beispiel den Bericht der Frankfurter Gesandten bei F. W. Schirrmacher:
Briefe und Acten zu der Geschichte des Religionsgesprächs zu Marburg 1529 und des
Reichstages zu Augsburg 15 30, 1876, S. 407. So mag sich auch die höhnische Meldung
Osianders erklären: »Argentinenses scripserunt confessionem suae fidei exhibendam,
sed quia miscuerunt articulum de coena, nulla urbium regni adhuc subscribere voluit.
Adeo eorum doctrina fugit lucem.« CR 2,164 (4- 7- 1 5 3°)- Es ist die Frage, ob Osiander
den Artikel kannte. - Einige weitere - freilich, soweit wir sie aus erster Hand kon-
trollieren können, ungenaue - Nachrichten über Urteile der Gesandten von Kon-
stanz, Ulm und Memmingen in dem Diarium des Crailsheimer Predigers Adam Weiß,
bei 1. F. Georgii: Uffenheimische Nebenstunden VII/i, Schwabach 174?, S. 712 ff.
39. Dobel IV, S. 37.
40. Siehe unten S. 122/124, Anm. 49.
41. Dobel IV, S. 39.
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nachdem die neue Schrift im wesentlichen abgeschlossen war* 6 , die
Straßburger die Gesandten mehrerer anderer Städte zu sich und verlasen
ihr Bekenntnis, in der Hoffnung, weitere Unterschriften zu gewinnen??.
Doch war der Erfolg dieser Bemühung nicht sehr groß. Der Zusam-
menschluß mit Straßburg war ja eher gefährlich als hilfreich. Zudem
hatten die Verfasser sich gerade an der empfindlichsten Stelle, im Abend-
mahlsartikel, derart eingehend und kompltziert ausgedrückt, daß es
leichtfallen konnte, die eigene Meinung in dieser Darlegung nicht wie-
derzufinden und so die Zurückhaltung gegenüber Straßburg stichhaltig
zu motivieren. Vor allem dieser Artikel erregte allgemeinen Anstoß? 8 .
Selbst die engsten Freunde waren nicht zufrieden. Ehinger, der den
Straßburgern von Anfang an besonders wohlgesonnen gewesen war,
stellte, doch wohl mißbilligend, fest: »Des sacramentz halben jst Ettwas
mer erclerung nauch der leng«^ und die Konstanzer Gesandten Konrad
Zwick, Peter Labhart und Joachim Maler - sicherhch war der erst-
genannte der spiritus rector - faßten ihre Bedenken in einem Memoran-
dum zusammen und übermittelten sie den Straßburgern4°. Sie fanden den
Artikel, wie Ehinger über das Gutachten nach Hause berichtet, zu »weit-
loeffig oder dispotierlich«* 1 , und die Relation der Konstanzer Gesandten
an den R.at nach der Heimkehr vom Reichstag beleuchtet ihre Absicht
noch schärfer: Der Artikel war »ettwas wytloff vnd mit maynungen,
darinn der zwyspallt, so sich zwuschen den gelerten des sacramentshalber
erhept, angezogen vnd zu vßlöschung des luthers halltung allerlay yn-
gefurt worden; dieweyl dann vnsere gelerten sollich mißhellung by dem
berichten auch die Konstanzer Gesandten in einem Schreiben vom 28. 6. Doch ist
von Beschlüssen noch nicht die Rede. Konstanz StA., RefA, Bd. 9.
36. Die Handschrift B in ihrem korrigierten Zustand lag zu diesem Zeitpunkt
bereits vor. Siehe unten S. 26 f.
37. Am genauesten darüber der Memminger Bericht, Dobel IV, S. 37. - Neben den
drei späteren Mitunterzeichnern Straßburgs werden Ulm, Biberach, Isny, Kempten,
Heilbronn, Frankfurt und Weissenburg als Teilnehmer an dieser Konferenz genannt.
Gussmann I,i, S. 381. Th. Keim: Schwäbische Reformationsgeschichte, 1855, S. x8o.
G. Egelhaaf: Deutsche Geschichte im 16. Jahrhundert II, 1892, S. 159 mit Anm. 2.
38. Vgl. zum Beispiel den Bericht der Frankfurter Gesandten bei F. W. Schirrmacher:
Briefe und Acten zu der Geschichte des Religionsgesprächs zu Marburg 1529 und des
Reichstages zu Augsburg 15 30, 1876, S. 407. So mag sich auch die höhnische Meldung
Osianders erklären: »Argentinenses scripserunt confessionem suae fidei exhibendam,
sed quia miscuerunt articulum de coena, nulla urbium regni adhuc subscribere voluit.
Adeo eorum doctrina fugit lucem.« CR 2,164 (4- 7- 1 5 3°)- Es ist die Frage, ob Osiander
den Artikel kannte. - Einige weitere - freilich, soweit wir sie aus erster Hand kon-
trollieren können, ungenaue - Nachrichten über Urteile der Gesandten von Kon-
stanz, Ulm und Memmingen in dem Diarium des Crailsheimer Predigers Adam Weiß,
bei 1. F. Georgii: Uffenheimische Nebenstunden VII/i, Schwabach 174?, S. 712 ff.
39. Dobel IV, S. 37.
40. Siehe unten S. 122/124, Anm. 49.
41. Dobel IV, S. 39.