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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 3): Confessio Tetrapolitana und die Schriften des Jahres 1531 — Gütersloh, 1969

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https://doi.org/10.11588/diglit.29140#0033
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CONFESSIO TETRAPOLITANA

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dem in Augsburg überreichten Original entstanden wäre, nicht bekannt
(vgl. allerdings den nächsten Abschnitt). Dieses offizielle Manuskript (im
folgenden: A) befindet sich heute gleichfalls in Wien (Nationalbibliothek,
Cod. Vindob. 11 824, Bl. na-25 b). Es ist in einen Sammelband aus dem
Besitz Johann Fabris, eines der Konfutatoren der CT, eingebunden, und
dieser Fundort weist darauf hin, daß die lateinische Handschrift ge-
schichtlich eine größere Bedeutung gewonnen hat als das deutsche
Original: Sie verschwand nicht, kaum oder gar nicht gelesen, in den
Akten, sondern an ihr orientierte sich die katholische Gegenschrift 81 .
Diese Wiener lateinische Handschrift trägt, wie Ficker bemerkt, »die-
selben Merkmale der Authentizität« an sich wie die deutsche Hand-
schrift A. Zwar ist sie von einem Straßburger Schreiber angefertigt
worden; aber wieder ist Augsburger Papier verwendet - »Wappenschild,
darin gekreuzte Stange, unten von zwei Seiten gestützt« -, wieder finden
sich vielerlei kleine Buchstabenkorrekturen. Freilich ist auffallend, daß
an einigen Stellen die Ivorrekturen tiefer gehen als in der deutschen
Handschrift A: Auf den ersten Seiten sind ganze Worte, ja ganze Sätze
eingeschoben und erneuert worden. Vor allem an der Anrede an den
Kaiser, von dem die Straßburger in naiver Sicherheit hofften, er werde
selbst das lateinische Bekenntnis lesen 82 , haben sie also bis zuletzt ge-
bessert.
Von da aus kommt es zu einem merkwürdigen Phänomen in der Über-
lieferungsgeschichte des lateinischen Textes: Alle übrigen lateinischen
Handschriften der CT lassen sich in zwei Gruppen aufteilen. Die im
Kreis der Konfutatoren angefertigte, von uns E genannte Handschrift
der Wiener Nationalbibliothek zeigt den endgültigen, korrigierten Text
von A in Reinschrift. Dagegen folgt die große Mehrzahl der lateinischen
Kopien aus dem katholischen (z. B. die Handschrift B im Vatikan) wie
aus dem evangelischen Lager (z. B. die Handschrift D in Konstanz) dem
Text der Handschrift A, wie er unmittelbar vor der letzten Korrektur
lautete 8 ?. Es scheint, daß sich dieser Tatbestand am ungezwungensten so
erklärt, daß die fremden Abschriften, wie wir das auch im Fall des deut-
schen Textes vermuteten, vor der Überreichung der CT bei den Straß-
burgern selbst vorgenommen, und daß die letzten Korrekturen in A
dann buchstäblich in letzter Minute, noch nach dem Kopieren, einge-
tragen wurden. Immerhin verwickelt sich der Tatbestand noch einmal
dadurch, daß in Straßburg 1531 offenbar eine Kopie des Textes von A

81. Nur in diesem Sinn ist die Feststellung Pollets (I, S. 42, Anm.), der lateinische
Text sei der in Augsburg offiziell überreichte, halbwegs sinnvoll.
82. Vgl. die Variante des lateinischen Texts gegenüber dem deutschen unten S. 97
am Schluß des Artikels.
8 3. Die Angabe Fickers, alle lateinischen Handschriften seien von A abgeschrieben
(Die Originale, S. 242), ist demnach ungenau.
 
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