VORWORT
fiihrte und der letzte Zwiespalt nicht überwunden werden konnte. Obwohl die Ver-
handlungen am Veto der Schweizer scheiterten, konnte die Schuld ihnen nicht angela-
stet werden. Diese waren überfordert und vermochten ihr von Zwingli stammendes
national-theologisches Erbe zu diesem Zeitpunkt nicht aufzugeben, wozu sie sich nach
zwölf Jahren im Consensus Tigurinus Calvin gegeniiber teilweise doch verstanden.
Straßburg blieb auf seine Position beschränkt und war genötigt, in den folgenden
Jahren noch mehr als zuvor diese Position nach innen hin auszubauen. Dieser Festi-
gung dienten die Katechismen (Bd. 6,3), die nicht nur dem Unterricht, sondern auch
der Predigt zugute kommen. Zu diesem Zweck hätte auch die 2. Synode von 1539
(Bd. 6,2) beitragen können, die jedoch weitgehend scheiterte. Wenn auch die Tren-
nung von den Schweizern bitter war, so mußte die Einigung der Oberdeutschen als ein
großes Ergebnis angesehen werden. Dieses hat sich in Jahrhunderten ausgewirkt.
Zur Edition der 23 Dokumente %ur Wittenberger Konkordie
Die in den Bänden 1— 5 und teilweise auch weiterhin veröffentlichten deutschen Bucer-
Schriften unserer Ausgabe beruhen zum größten Teil auf Vorlagen, die im Druck
erschienen waren. Nun stehen wir vor einer bemerkenswerten Zäsur. Wir stehen vor
dem Höhepunkt des reformatorischen Wirkens Bucers, seiner endgültigen Annähe-
rung und Vereinigung mit Martin Luther in der Wittenberger Konkordie, für die er
auch einen großen Teil der Oberdeutschen — mit Ausnahme der Eidgenossen — zu
gewinnen vermochte.
Die in einem langen Zeitraum erarbeitete theologiegeschichtlich und kirchenpoli-
tisch wichtige Begebenheit — Bucer spricht von sieben Jahren — ist langsam vorbereitet
worden. Sie ist von Mann zu Mann, von Konvent zu Konvent, von Stadtrat zu Stadt-
rat besprochen, erörtert und beschrieben worden. Bucer wollte nichts riskieren. Er
ging schrittweise vor, um keine Rückschläge zu erfahren. Mißtrauen mußte wegge-
räumt, Mißverständnisse mußten beseitigt und trotz verschiedener Vorstellungen eine
einheitliche Basis erarbeitet werden.
Diesen Vorgang vermitteln die 23 Schriftstücke, die wir unter der Überschrift der
Wittenberger Konkordie hier vorlegen. Sie gehören teils der Vorgeschichte, teils der
Nachwirkung an. In ihnen drücken sich der Gesprächscharakter und seine Methode
aus. Der Band enthält deshalb zum größten Teil handschriftliches Material; zudem hat
die Konkordie nicht den erwünschten Erfolg erbracht; sie ist nicht gedruckt worden.
Die Axiomata Apologetica etwa sind zwar gedruckt, aber nicht verbreitet worden.
Für unsere Ausgabe stellt der Komplex »Wittenberger Konkordie« in formaler
Hinsicht ein Novum dar. Die Trennung von Druck- und Handschrift war nicht
durchführbar. Dabei haben wir es mit handschriftlichem Material zu tun, das vielfach
in zahlreichen Abschriften in den oberdeutschen Städten verbreitet war. Dadurch tritt
für uns eine Besonderheit hervor. Es liegt ein in mühevoller Arbeit zusammenge-
brachtes Corpus vor. Erklärlicherweise gibt es einige Überschneidungen, mußte auch
einiges ausgesondert werden. Bestimmend war der Grundsatz, alles Wesentliche zu
fiihrte und der letzte Zwiespalt nicht überwunden werden konnte. Obwohl die Ver-
handlungen am Veto der Schweizer scheiterten, konnte die Schuld ihnen nicht angela-
stet werden. Diese waren überfordert und vermochten ihr von Zwingli stammendes
national-theologisches Erbe zu diesem Zeitpunkt nicht aufzugeben, wozu sie sich nach
zwölf Jahren im Consensus Tigurinus Calvin gegeniiber teilweise doch verstanden.
Straßburg blieb auf seine Position beschränkt und war genötigt, in den folgenden
Jahren noch mehr als zuvor diese Position nach innen hin auszubauen. Dieser Festi-
gung dienten die Katechismen (Bd. 6,3), die nicht nur dem Unterricht, sondern auch
der Predigt zugute kommen. Zu diesem Zweck hätte auch die 2. Synode von 1539
(Bd. 6,2) beitragen können, die jedoch weitgehend scheiterte. Wenn auch die Tren-
nung von den Schweizern bitter war, so mußte die Einigung der Oberdeutschen als ein
großes Ergebnis angesehen werden. Dieses hat sich in Jahrhunderten ausgewirkt.
Zur Edition der 23 Dokumente %ur Wittenberger Konkordie
Die in den Bänden 1— 5 und teilweise auch weiterhin veröffentlichten deutschen Bucer-
Schriften unserer Ausgabe beruhen zum größten Teil auf Vorlagen, die im Druck
erschienen waren. Nun stehen wir vor einer bemerkenswerten Zäsur. Wir stehen vor
dem Höhepunkt des reformatorischen Wirkens Bucers, seiner endgültigen Annähe-
rung und Vereinigung mit Martin Luther in der Wittenberger Konkordie, für die er
auch einen großen Teil der Oberdeutschen — mit Ausnahme der Eidgenossen — zu
gewinnen vermochte.
Die in einem langen Zeitraum erarbeitete theologiegeschichtlich und kirchenpoli-
tisch wichtige Begebenheit — Bucer spricht von sieben Jahren — ist langsam vorbereitet
worden. Sie ist von Mann zu Mann, von Konvent zu Konvent, von Stadtrat zu Stadt-
rat besprochen, erörtert und beschrieben worden. Bucer wollte nichts riskieren. Er
ging schrittweise vor, um keine Rückschläge zu erfahren. Mißtrauen mußte wegge-
räumt, Mißverständnisse mußten beseitigt und trotz verschiedener Vorstellungen eine
einheitliche Basis erarbeitet werden.
Diesen Vorgang vermitteln die 23 Schriftstücke, die wir unter der Überschrift der
Wittenberger Konkordie hier vorlegen. Sie gehören teils der Vorgeschichte, teils der
Nachwirkung an. In ihnen drücken sich der Gesprächscharakter und seine Methode
aus. Der Band enthält deshalb zum größten Teil handschriftliches Material; zudem hat
die Konkordie nicht den erwünschten Erfolg erbracht; sie ist nicht gedruckt worden.
Die Axiomata Apologetica etwa sind zwar gedruckt, aber nicht verbreitet worden.
Für unsere Ausgabe stellt der Komplex »Wittenberger Konkordie« in formaler
Hinsicht ein Novum dar. Die Trennung von Druck- und Handschrift war nicht
durchführbar. Dabei haben wir es mit handschriftlichem Material zu tun, das vielfach
in zahlreichen Abschriften in den oberdeutschen Städten verbreitet war. Dadurch tritt
für uns eine Besonderheit hervor. Es liegt ein in mühevoller Arbeit zusammenge-
brachtes Corpus vor. Erklärlicherweise gibt es einige Überschneidungen, mußte auch
einiges ausgesondert werden. Bestimmend war der Grundsatz, alles Wesentliche zu