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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Stupperich, Robert [Bearb.]; Kroon, Marijn de [Bearb.]; Rudolph, Hartmut [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 6,1): Wittenberger Konkordie (1536) — Gütersloh, 1988

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https://doi.org/10.11588/diglit.29831#0021
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Einleitung

Erörterungen über die Abendmahlsfrage durchziehen Bucers ganzes theologisches
Dasein. Als kontroverses Thema behandelt er sie schon seit 1523 und verstärkt, ausge-
löst unter anderem durch die Gespräche mit Hinne Rode und mit Karlstadt, seit 15 24.
Seitdem hielten sie fast ununterbrochen an, um sich immer wieder zu entscheidenden
Problemen zusammenzuballen 1 . So wurde diese Frage für Bucer zum zentralen Anlie-
gen aller seiner theologischen Bemühungen und schließlich zur Hauptaufgabe seiner
Einigungsbestrebungen. Wie er selbst 1537 schreibt, haben ihn diese Erörterungen
zehn Jahre lang intensiv beschäftigt 2 . Welche Mühe es ihn gekostet hat, eine gewisse
Verständigung unter den Theologen seiner Zeit herbeizuführen, zeigt ein Überblick
über die Hauptstationen dieser Verhandlungen seit dem Marburger Religionsge-
spräch.
Die Notwendigkeit einer Einigung auf theologischem Gebiet war den Politikern
deutlicher als den Theologen 3 . Landgraf Philipp, der Initiator des Marburger Ge-
sprächs, war an einer Fortsetzung interessiert 4 . Daß Bucer darin sein treuer Mitarbeiter
sein würde, konnte nicht zweifelhaft sein. Waren die ersten Versuche in Augsburg
1530 auch nicht vielversprechend, so war nach dem Gespräch Bucers mit Luther auf
der Coburg doch eine neue Möglichkeit eröffnet worden 5 .
Über diese Bemühungen Bucers, zu einer Verständigung in der Abendmahlsfrage zu
kommen, ist in den Einleitungen in unserer Ausgabe Band 3, S. i^ff. und S. 393 ff.
und Band 4, S. 324ff. und 409ff. schon Wesentliches gesagt. Auf die dort gemachten
Angaben kann daher verwiesen werden. Unsere Aufgabe besteht nunmehr darin, den
Gang der Ereignisse in dieser Beziehung weiterhin zu verzeichnen und damit das
Verständnis der Wittenberger Konkordienverhandlungen zu erleichtern.
Folgende Stationen sind dabei abzuschreiten: Die Stuttgarter Konkordie vom
2. August 1534, die Kasseler Handlung vom 27. bis 29. Dezember 1534, der Aussöh-
1. Abendmahlsfragen erörtert B. bereits 1523 in der »Summary seiner Predig« (BDS 1,
S. 79 ff.), vgl. dann vor allem auch (gegen Thomas Murner) »De caena dominica« (BOL 1,
S. 17—58); vgl. Ian Ha^lett: The Development of Martin Bucer’s Thinking on the Sacrament of
the Lord’s Supper in its historical and theological Context 1523—1534. Diss. theol. Münster 1975.
S. 39f.; BDS 3, S. 404ff. Zur weiteren Entwicklung der Abendmahlskontroverse vgl. U. Gäbler:
Luthers Beziehungen zu den Schweizern und Oberdeutschen von 1526 bis 1530/31. In: H.Jung-
bans (Hg.): Leben und Werk Martin Luthers von 1526 bis 1546. Göttingen 1983. Bd. 1.
S. 481—496. Bd. 2. S. 885—891; M. Brecbt: Luthers Beziehungen zu den Oberdeutschen und
Schweizern von 1530/31 bis 1546. In: H.Jungbans (Hg.), a.a.O., Bd. 1, S. 497-517, Bd. 2,
S. 891—894.
2. s. unten Retraktationen, S. 311, Z. iof. und Anm. 31. Vgl. auch unten S. 146, Anm. 85.
3. Die theologische Kontroverse minderte das Gewicht der reichsständischen Opposition
gegen das Haus Habsburg erheblich. Der Vertrag von Kadan (s. weiter unten) enthielt für die
Oberdeutschen die bedrohliche Möglichkeit, daß sie als Sakramentierer angesehen würden (s.
unten Anm. 6) und dadurch den Schutz des Nürnberger Friedens (1532) verlören, sollten sie
nicht mit den Wittenbergern zu einer Einigung gelangen.
4. Tbeodor Kolde nennt den Landgrafen daher auch den »Vater des ganzen Einigungsgedan-
kens«; Art. »Wittenberger Konkordie«, RE 21, S. 383—399, S. 391.
5. Vgl. WA Br 5, Nr. 1696, S. 566 ff.; K'öhler 2, S. 226.
 
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