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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Stupperich, Robert [Bearb.]; Kroon, Marijn de [Bearb.]; Rudolph, Hartmut [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 6,1): Wittenberger Konkordie (1536) — Gütersloh, 1988

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https://doi.org/10.11588/diglit.29831#0139
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ii. An die fratres zubringen, was bey D. Luthern
gehandlet Anno 1536 (2.-5. Juni 1536)

Einleitung
Der Bericht über die Verhandlungen in Wittenberg wurde von den Oberdeutschen
noch auf ihrer Heimreise verfaßt. Die Beratungen über den Bericht fanden in Frank-
furt vom 2. bis 5. Juni statt. Hier waren Capito und Bucer am 2. Juni abends — einen
Tag später als die übrigen Oberländer — eingetroffen. Der Bericht wurde von den
Beteiligten nicht nur als ein Protokoll der Wittenberger Verhandlungen angesehen,
sondern auch als ein Rechenschaftsbericht für die daheimgebliebenen Theologen und
weltlichen Autoritäten.
Nachdem M. Greschat ein Bruchstück des Entwurfs von Bucers Hand aufgefunden
hat, dürfte nunmehr feststehen, daß die im Bericht gegebene Darstellung der Witten-
berger Verhandlungen tatsächlich auf diesen Entwurf Bucers 2urückgeht (s. M. Gre-
schat: Bucers Anteil am Bericht der oberländischen Prediger über den Beschluß der
Wittenberger Konkordie. In: ARG 76. 1985. S. 296 — 298). Dieser Text findet sich -
überklebt — auf dem Deckblatt des Straßburger Exempiars der Wittenberger Konkor-
die im AMS AA 462, Bl. 106—109. H.-G. Rott gelang es, die Abschrift des Bucerschen
Entwurfs wiederzufinden. Sie galt bis dahin allgemein als 1870 verbrannt, findet sich
aber im AST jyy, Nr. 2j, Bl. 2jy-2y6 (A); Abschrift Baums im TB 9,105-126. Die
ersten acht Zeilen und die Verbesserungen, Randbemerkungen und Zusätze sind von
Konrad Huberts Hand; das übrige stammt von einem Schreiber aus dem dritten Viertel
des 16. Jahrhunderts. Laut Huberts Bemerkung Bl. 276 b ist diese Textversion vom
»Original« abgeschrieben: »Dises ist vleissig conferiert mit dem original«. Ob dieses
»Original« jener Entwurf Bucers war oder eine Reinschrift davon, muß offen bleiben.
Unserer Edition ist diese von Konrad Hubert überprüfte Abschrift zugrunde gelegt
worden.
Bucers Entwurf, der Bl. 256a-256b der Textfassung aus AST 177 entspricht, wird
an dieser Stelle im 1. App. vollständig abgedruckt. Eine lateinische Übersetzung von
der Hand von Jakob Fabricius Dantiscanus aufgrund dieser Abschrift im AST 177 findet
sich im Tomus Anglicanus, S. 648 — 664; Auszug daraus in R. Hospinian, Historia
sacramentaria 2, f. 146 h
Im Thomasarchiv in Straßburg existiert noch eine späte Abschrift unseres Doku-
mentes vom Ende des 17. Jahrhunderts: AST i6j, Var. Eccl. 1, Nr. jo, Bl. 2jy a—246a
mit der Bezeichnung »An vnsere herren ist zu bringen«. Dieser Text ist länger als der
Text im AST 177, weicht aber auch etwas hiervon ab und hat einige Lücken, wo der
Abschreiber die Vorlage (Bucers Entwurf?) nicht entziffern konnte. Laut einer Notiz
in dieser Abschrift (Bl. 237a) befand sich der Bericht im AST unter den Epistolae ad
rem sacramentariam pertinentes, Bd. 1. Durch den Brand von 1870 ist dieser Band
verlorengegangen. Dasselbe gilt für eine Abschrift aus dem Ulstetterschen Briefcodex
(vgl. Ment^, S. 160, Nr. [109]).
Bei den Beratungen über den Bericht der Wittenberger Verhandlungen kamen die
 
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