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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Stupperich, Robert [Bearb.]; Kroon, Marijn de [Bearb.]; Rudolph, Hartmut [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 6,1): Wittenberger Konkordie (1536) — Gütersloh, 1988

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https://doi.org/10.11588/diglit.29831#0278
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2i. Bucers Bericht an die Eidgenossen
(i. April 1537)
Aus seiner Unterredung mit Luther in Gotha am 1. März 1537 hatte Bucer neue Hoff-
nungen geschöpft. Daher ist es zu erklären, daß er trotz des verschlechterten Verhält-
nisses zu den Eidgenossen erneut einen neuen Tag anstrebte 1 .
Die »Aktion von Konstanz« 2 vereitelte jedoch diese Pläne. Johannes Zwick wurde
nach Zürich geschickt, um den Rat zu bitten, Bucers Einmischung künftig nicht mehr
zu dulden. Der Konstanzer war dabei, als im Zürcher Rat Bucers Bericht vom 1. April
1537 verlesen wurde 3 . Der Bericht ist klar in 2 Teilen aufgebaut. Im 1. Teil berichtet er
über seine Unterredung mit Luther in Gotha 4 . Im 2. Teil entfaltet er in drei Stücken
die wichtigsten Voraussetzungen, die eine Konkordie ermöglichen könnten 5 . Hier
spricht er sich erneut für eine groß angelegte Synode aller Beteiligten aus 6 . Dieser
2. Teil fußt allerdings voll und ganz auf dem Bericht über das Gothaer Gespräch mit
Luther. In Zürich trafen jedoch die beiden Teile des Berichtes auf ein stark unter-
schiedliches Echo: ut Lutheri sermo non displicuit, ita Buceri scriptum parum placuit 7 .
Dies ist wohl der Grund, weshalb von dem Bericht zwei klar von einander abgetrennte
Kurzfassungen (»kurzer vergriff«) angefertigt wurden.
Darüber daß unser Bericht ursprünglich als eine Einheit konzipiert wurde, kann es
keinen Zweifel mehr geben. Bucers Entwurf im AST 38 (20,1) stellt diese Tatsache
unter Beweis 8 .
Von dem Bericht an die Eidgenossen vom 1. April 1537 existiert eine Reinschrift,
die nachträglich von Bucer durch seine Unterschrift autorisiert wurde und die unmit-
telbar den Entwurf Bucers als Vorlage hat. Sie ist uns im Staatsarchiv Basel-Stadt,
Kirchenakten A9, Bl. 2/0-279 (A) erhalten.

1. Vgl. Bi/er, Studien, S. 2oof und K'öhler 2, S. 504ff. Zu dem schlechten Empfang von B.s
Retraktationen und zu der Empörung, die der Brief vom 19. Januar 1537 bei den Eidgenossen
ausgelöst hatte, vgl. auch unten S. 300, Anm. 1 ff.
2. So Köhler 2, S. 504. Vgl. Pol. Cor. 2, S. 695.
3. Nach Zwicks Aktennotiz zu Konst. Ref. Akten 10, Nr. 95, Bl. 414 —419 habe B. den
schriftlichen Bericht geschickt, als er sich mit dem Vorschlag einer neuen Zusammenkunft der
Schweizer nicht durchsetzen konnte: »Deß sye wol 9 bogen papir. Das habe aber sy [die Zürcher]
jn ain kurzten begriff gstelt und die Summ beschriben, ouch jme (zwicken) aine geben, die volget
hernach bezeichnet mit Nr. 95.«
Vgl. den Brief von Bullinger an Oswald Myconius vom 25. Mai 1537; Th. Schieß, Bullinger-
Korrespondenz, ZB Zürich. Vgl. Köhler 2, S. 506; Kirchhofer, a.a.O., S. 299 und Bi/er, Studien,
S. 202, Anm. 3.
4. Neben B.s Bericht über sein Gespräch mit Luther am 1. März liegt noch eine Relatio vor in
WATR 3, Nr. 3544, die auf Myconius u. Bugenhagen zurückgehen dürfte. Vgl. unten S. 282,
Anm. 5 2.
5. Vgl. auch die Eintragungen K. Huberts in B.s Entwurf des Berichtes, unten S. 285 ff.
6. s. unten S. 290 ff.
7. So Bullinger im Brief an Oswald Myconius; vgl. oben Anm. 3.
8. Gegen E. Bi/er in ARG 36. 1939, S. 225 f., der jedoch B.s Entwurf im AST nicht gekannt
hat. Köbler 2, S. 504, Anm. 2 erwähnt zwar das Straßburger Manuskript, schließt sich aber Bi/ers
Darlegungen an.
 
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