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ESSLINGER ArTIKEL (1535)
vnd wein weder naturlich noch Reumlich vereinigen will, sonder Sacramentlich, wie
hie uor anzeigt16. So hatt gott das auch geben, das da Lutther vnd die seinen erken-
nen17, das wir jm hailgen abentmall nicht allein brott vnd wein, sonder auch des hern
leib vnd das war blut vnsers hern Jesu glauben, bekennen vnd leren laudt hie vorge-
setzter bekantnus. Solch bekantnus lest | 218 b | im der Luther gefallen. Vnnd so wir 5
bey der selbigen mit warem glauben vnd rechtem verstand bleyben, hatt er vns als seine
bruder vnd mit diener im hailgen Euangelio erkent vnd will vns also halten18. So
erkennen wir jn vnd wollen in halten als vnsern lieben Vatter vnd preceptorem im
hailgen euangelio, von dem wir alle das hailg euangelium erstlich gelert vnd jn vill
weg19 hoch gebessert sein20; vnd alle prediger, die es mit jm halten, sollen vnser liebe 10
bruder vnd jm wort gottes getreuw mitt diener sein. Was dan beyder seyts vergangen,
das disem gemuet vnd friden vngemeß geacht werden mag, wollen wir dem heren
befelhen Vnd bitten, er wolle einem yeden verzeihen, was er in dieser sach nit fuglich
gehandelt hatt, Vnd hinfuro allen fleyß ankeren, das aller frid vnd einhelligkeit bey den
kirchen, bey oberen vnd vnderthonen vnd vorab bey den dienern des worts erhalten 15
vnd gefurdert werde Sampt allem, das zu vffbauung der kirchen21 jmer dienen mag.
Das werden in alle waren cristen gefallen lassen vnd gott bitten, das er solchen friden
der kirchend jmmer stercken vnd erfesteren wolle, vnd lassen hin sein, was hin ist.
Solche anfechten sein mer bey den kirchen entstanden; gott will also die seinen bewe-
ren; der wolle vns vor aller ergernus gnedigklich bewaren. 20
d) gestr.: vmb.
16. s. oben 2. Artikel und vgl. Anm. 2.
17. Anerkennen.
18. Hier wohl auf Luthers Brief vom 20. 7. 1? 5 an die Geistlichen zu Augsburg bezogen:
WABr7,Nr. 22:2,5.2:3.
19. Auf vielerlei Weise.
20. Vgl. oben S. 49, Z. 18 — 22.
21. olxoSo(i.r) (aedificatio); vgl. Eph 4,12—16 u. oben S. 51, Anm. 10 — ein zentraler Begriff in
B.s Ekklesiologie; vgl. M. de Kroon, Studien, S. ii2f. u. i27ff.
ESSLINGER ArTIKEL (1535)
vnd wein weder naturlich noch Reumlich vereinigen will, sonder Sacramentlich, wie
hie uor anzeigt16. So hatt gott das auch geben, das da Lutther vnd die seinen erken-
nen17, das wir jm hailgen abentmall nicht allein brott vnd wein, sonder auch des hern
leib vnd das war blut vnsers hern Jesu glauben, bekennen vnd leren laudt hie vorge-
setzter bekantnus. Solch bekantnus lest | 218 b | im der Luther gefallen. Vnnd so wir 5
bey der selbigen mit warem glauben vnd rechtem verstand bleyben, hatt er vns als seine
bruder vnd mit diener im hailgen Euangelio erkent vnd will vns also halten18. So
erkennen wir jn vnd wollen in halten als vnsern lieben Vatter vnd preceptorem im
hailgen euangelio, von dem wir alle das hailg euangelium erstlich gelert vnd jn vill
weg19 hoch gebessert sein20; vnd alle prediger, die es mit jm halten, sollen vnser liebe 10
bruder vnd jm wort gottes getreuw mitt diener sein. Was dan beyder seyts vergangen,
das disem gemuet vnd friden vngemeß geacht werden mag, wollen wir dem heren
befelhen Vnd bitten, er wolle einem yeden verzeihen, was er in dieser sach nit fuglich
gehandelt hatt, Vnd hinfuro allen fleyß ankeren, das aller frid vnd einhelligkeit bey den
kirchen, bey oberen vnd vnderthonen vnd vorab bey den dienern des worts erhalten 15
vnd gefurdert werde Sampt allem, das zu vffbauung der kirchen21 jmer dienen mag.
Das werden in alle waren cristen gefallen lassen vnd gott bitten, das er solchen friden
der kirchend jmmer stercken vnd erfesteren wolle, vnd lassen hin sein, was hin ist.
Solche anfechten sein mer bey den kirchen entstanden; gott will also die seinen bewe-
ren; der wolle vns vor aller ergernus gnedigklich bewaren. 20
d) gestr.: vmb.
16. s. oben 2. Artikel und vgl. Anm. 2.
17. Anerkennen.
18. Hier wohl auf Luthers Brief vom 20. 7. 1? 5 an die Geistlichen zu Augsburg bezogen:
WABr7,Nr. 22:2,5.2:3.
19. Auf vielerlei Weise.
20. Vgl. oben S. 49, Z. 18 — 22.
21. olxoSo(i.r) (aedificatio); vgl. Eph 4,12—16 u. oben S. 51, Anm. 10 — ein zentraler Begriff in
B.s Ekklesiologie; vgl. M. de Kroon, Studien, S. ii2f. u. i27ff.