FORMULA CONCORDIAE (1536)
”9
Teütscher Nation/warhafftig beschryben. 4. Teil. Straßburg 1556. S. 192—194 (voll-
ständig).
D. Chjtraeus: Historia der Augspurgischen Confession ... sampt andern Religions-
handlungen ... durch D. D. Chytraeum zusammen geordnet. Durch L. Lucium.
Rostock 1576, Bl. 180 a.
Corpus librorum D. Martini Lutheri ... et aliorum praecipuorum in Ecclesia Vuite-
bergensi, de uerbis Domini, Hoc est Corpus Meum etc. Das ist, Die Bücher D. Martini
Luthers ... vnd anderer fürnemen Lehrer zu Wittemberg, vom rechten vnd waren
Verstand der wort des Hernn, Das ist Mein Leib etc. Vrsel [N. Henricus] 1563. S. 521 f.
[N. Selneccer:] Forma Concordiae Anno 36. zu Wittenberg geschrieben ... Sampt
etlichen nützlichen schreiben vnd bedencken Lutheri/Philippi/vnd der Nürnbergi-
schen Prediger ... zu ableinung der newen Lügen in des Vuolfij Historia ... in Druck
gegeben. s. 1. [Leipzig] 1582. Bl. Bib-B2a (nur Abendmahl).
Einleitung zum deutschen Text
Die für die Reihenfolge der lateinischen Handschriften getroffene Feststellung gilt
auch für die Anordnung der deutschen Textzeugen. Im Blick auf die Unterzeichneten-
liste werden zwei Gruppen sichtbar, die eine enthält den Namen des Wittenbergers
Justus Jonas (A bis E), die andere geht auf eine oder mehrere Vorlagen zurück, die
nicht von diesem unterzeichnet worden sind (G bis L)1.
Von der deutschen Fassung der Konkordie befindet sich in Straßburg das einzige
uns noch bekannte Original (A) von ursprünglich möglicherweise fünf Exemplaren2,
das als solches an den Originalunterschriften der oberländischen und Wittenberger
Theologen erkennbar ist. Der Schreiber muß als unbekannt gelten.
Da A jedoch nur den Abendmahlsteil enthält und entsprechend nur hierfür als
Leithandschrift dienen kann, wurde für die Artikel »Vom Touff« und von der Absolu-
tion B als Leithandschrift verwendet, weil diese im Abendmahlsteil, der einen Ver-
gleich mit A zuläßt, den zuverlässigsten Text bietet. Allerdings gilt für den deutschen
Teil die für die lateinische Fassung festgestellte Beobachtung, daß B auch hier gravie-
rende Fehler aufweist, die auf einen weniger kundigen Abschreiber schließen lassen3.
Die beiden übrigen oberdeutschen Handschriften, C und D, stimmen in der Reihen-
folge der Unterschriften überein, beinhalten aber jede für sich eine Reihe offenkundi-
ger Fehler4.
1. Vgl. zu den Gründen WABr 12, S. 204, Anm. 4.
2. Vgl. zur Zahl der Originalexemplare WABr 12, S. 203 f., Anm. 2.
3. Vgl. die Variante „liblich“, anstelle „bleiblich“ in A (Anm. k), dem vom Sinn wie auch von
der lateinischen Fassung her (durabilem coniunctionem) der Vorzug eingeräumt werden muß,
oder die Korrektur des sachlich richtigeren „by syth“ (vgl. asseruatur) in das weniger stringente
„by sich“ (Anm. e); der Name des Ulmer Predigers wird in B mit „Trechtus“ statt „Frechtus“
wiedergegeben (Anm. j).
4. Vgl. etwa die wesentliche Auslassung, des leibs Christi (y—y), in C, die Auslassung, verkle-
ret hat (Anm. f—f), und das fehlerhafte pressionen (Anm. k) u.ö.
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Teütscher Nation/warhafftig beschryben. 4. Teil. Straßburg 1556. S. 192—194 (voll-
ständig).
D. Chjtraeus: Historia der Augspurgischen Confession ... sampt andern Religions-
handlungen ... durch D. D. Chytraeum zusammen geordnet. Durch L. Lucium.
Rostock 1576, Bl. 180 a.
Corpus librorum D. Martini Lutheri ... et aliorum praecipuorum in Ecclesia Vuite-
bergensi, de uerbis Domini, Hoc est Corpus Meum etc. Das ist, Die Bücher D. Martini
Luthers ... vnd anderer fürnemen Lehrer zu Wittemberg, vom rechten vnd waren
Verstand der wort des Hernn, Das ist Mein Leib etc. Vrsel [N. Henricus] 1563. S. 521 f.
[N. Selneccer:] Forma Concordiae Anno 36. zu Wittenberg geschrieben ... Sampt
etlichen nützlichen schreiben vnd bedencken Lutheri/Philippi/vnd der Nürnbergi-
schen Prediger ... zu ableinung der newen Lügen in des Vuolfij Historia ... in Druck
gegeben. s. 1. [Leipzig] 1582. Bl. Bib-B2a (nur Abendmahl).
Einleitung zum deutschen Text
Die für die Reihenfolge der lateinischen Handschriften getroffene Feststellung gilt
auch für die Anordnung der deutschen Textzeugen. Im Blick auf die Unterzeichneten-
liste werden zwei Gruppen sichtbar, die eine enthält den Namen des Wittenbergers
Justus Jonas (A bis E), die andere geht auf eine oder mehrere Vorlagen zurück, die
nicht von diesem unterzeichnet worden sind (G bis L)1.
Von der deutschen Fassung der Konkordie befindet sich in Straßburg das einzige
uns noch bekannte Original (A) von ursprünglich möglicherweise fünf Exemplaren2,
das als solches an den Originalunterschriften der oberländischen und Wittenberger
Theologen erkennbar ist. Der Schreiber muß als unbekannt gelten.
Da A jedoch nur den Abendmahlsteil enthält und entsprechend nur hierfür als
Leithandschrift dienen kann, wurde für die Artikel »Vom Touff« und von der Absolu-
tion B als Leithandschrift verwendet, weil diese im Abendmahlsteil, der einen Ver-
gleich mit A zuläßt, den zuverlässigsten Text bietet. Allerdings gilt für den deutschen
Teil die für die lateinische Fassung festgestellte Beobachtung, daß B auch hier gravie-
rende Fehler aufweist, die auf einen weniger kundigen Abschreiber schließen lassen3.
Die beiden übrigen oberdeutschen Handschriften, C und D, stimmen in der Reihen-
folge der Unterschriften überein, beinhalten aber jede für sich eine Reihe offenkundi-
ger Fehler4.
1. Vgl. zu den Gründen WABr 12, S. 204, Anm. 4.
2. Vgl. zur Zahl der Originalexemplare WABr 12, S. 203 f., Anm. 2.
3. Vgl. die Variante „liblich“, anstelle „bleiblich“ in A (Anm. k), dem vom Sinn wie auch von
der lateinischen Fassung her (durabilem coniunctionem) der Vorzug eingeräumt werden muß,
oder die Korrektur des sachlich richtigeren „by syth“ (vgl. asseruatur) in das weniger stringente
„by sich“ (Anm. e); der Name des Ulmer Predigers wird in B mit „Trechtus“ statt „Frechtus“
wiedergegeben (Anm. j).
4. Vgl. etwa die wesentliche Auslassung, des leibs Christi (y—y), in C, die Auslassung, verkle-
ret hat (Anm. f—f), und das fehlerhafte pressionen (Anm. k) u.ö.