AN DIE FRATRES ZUBRINGEN (1536)
170
wir in vnseren kirchen die ware gegenwürthigkeit vnd darreichung Christi imm
Abendmal volkommen bekennenu vnd lehren mit verdammung des, das da nurv brot
vnd wein sein solte, vnd das dise gegenwürtigkeit vnd darreichung bestande an des
Heren einsatzungw vnd befelch, nicht an der menschen würde oder vnwürde.
62. Nach dem wir dan in angezeigtemx verstand vnd auß erzelten vrsachen alle den 5
artickel vom Sacrament des leibs vnd blüts Christi bewilgt haben, sagty D. Luther,
Weilz wir ainn soakleiner anzal beyeinander weren, vff das nicht andere sagen mochten,
wir schlüssenb231 furc so vil kirchen on jhren befelch, So wolten wird, ejede vff ihrem
theile, was sie gehandelt, an die anderenf gelangen lassen Vnd, so die auch bewilligten,
wie er der seinen halb nicht zweiffelte, als dann mochten von jedem theil zween oder 10
drey geschickt werden, die vonn aller wegen vnderschribens. Demnoch konte man die
Concordj mit offentlicher schrifft der welt | 274 a | hzeugen232. Vnnd’ sagt, disen
vffzug233 sollen jhr nicht verstehen, als ob vns hie noch) etwas an euch mangelte. Mirk
ist1 für mein person gnug geschehen, allein wolt ich gernm verhütten234, das niemandt
vnser handlung zu tadlen hette vnd zu sagen, das wir wolten vber die kirchen herschen 1;
vnd für andere (sie vnbefraget)n schliessen0.
63. Vff den Samstag235 haben Capito vnd Butzerus der Eydgnosischen prediger vnd
u) gestr.: bekennen. — v) nun D. - w) wort C, D.
x) anzaigten C; anzaigtem D. — y) add. ü. d. Z. — z) korr. aus: weil.
a) —a) so In C. — b) schliessend C. — c) add. ü. d. Z.
d) gestr.: so. — e) — e) fehlt D. - f) add.: auch C, D.
g) korr. aus: vnderschreiben; add.: vnd C, D. — h) gestr.: an.
i) korr. aus: vnnd. — j) nach D. — k) korr. aus: mir.
1) gestr.: gnug. — m) add. ü. d. Z. — n) korr. aus: ... [?].
o) add.: oder mit vnserem schliessen jemandt verlouffen vnd verurtaylen D.
231. Beschlössen.
232. Am Freitag (26. Mai) war zunächst Melanchthon bei Bucer erschienen, um die Ver-
gleichsartikel vorzulegen, die er anschließend mit Cruciger, Menius und Myconius Luther
überbrachte. Am Nachmittag kam es in Anwesenheit Bucers, Capitos, Frechts und Wolfhards zu
einer erneuten Besprechung bei Luther; anschließend wurden auch die übrigen Gesandten
hinzugebeten. Luther hob hervor, die kleine Versammlung könne nichts abschließen ohne die
Zustimmung der anderen Fürsten, Kirchen und Pastoren. Myconius schreibt (Wigand, S. 355 a):
»nunc sicut nos, qui coram essemus, de vna eadem vera, et Catholica Sententia concordaremus:
ita opus esset, vt scripto et exemplo referremus hac ad absentes, vt illi nostris sententijs suam
adderent. Quod nos facile speramus impetrare nos posse a nostris. Illi idem apud suos quaererent.
Deinde possent duo ad nos mitti, vel ex nostris duo ad eos, vt ita subscriberetur et ederetur
publico et omnium communi nomine ad omnes Ecclesias, de nostra in hac controuersia concor-
dia.« Cruciger las darauf die Formel vor; Luther zögerte noch einmal und zog sich mit den Seinen
zu kurzer Beratung zurück, erschien aber sogleich wieder und verlangte einen kleinen Zusatz am
Schluß. Die Formel fand nach erneuter Verlesung allgemeine Zustimmung. Damit war die
Konkordie geschlossen. Melanchthon schrieb dem Landgrafen, beide Teile unterredeten sich
noch »ganz freundlich« über das Abendmahl, die Taufe und die Absolution (CR Mel 3, S. 74).
233. Aufschub, Verzögerung.
234. Gesichert wissen; vgl. Fischer 2, Sp. 1180.
235. An diesem Samstag wurde über die Gewalt des Magistrats noch weiter diskutiert. s. oben
Anm. 193 und Bi^er, Studien, S. 111 f. Vgl. auch M. de Kroon, a.a.O., S. 183.
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wir in vnseren kirchen die ware gegenwürthigkeit vnd darreichung Christi imm
Abendmal volkommen bekennenu vnd lehren mit verdammung des, das da nurv brot
vnd wein sein solte, vnd das dise gegenwürtigkeit vnd darreichung bestande an des
Heren einsatzungw vnd befelch, nicht an der menschen würde oder vnwürde.
62. Nach dem wir dan in angezeigtemx verstand vnd auß erzelten vrsachen alle den 5
artickel vom Sacrament des leibs vnd blüts Christi bewilgt haben, sagty D. Luther,
Weilz wir ainn soakleiner anzal beyeinander weren, vff das nicht andere sagen mochten,
wir schlüssenb231 furc so vil kirchen on jhren befelch, So wolten wird, ejede vff ihrem
theile, was sie gehandelt, an die anderenf gelangen lassen Vnd, so die auch bewilligten,
wie er der seinen halb nicht zweiffelte, als dann mochten von jedem theil zween oder 10
drey geschickt werden, die vonn aller wegen vnderschribens. Demnoch konte man die
Concordj mit offentlicher schrifft der welt | 274 a | hzeugen232. Vnnd’ sagt, disen
vffzug233 sollen jhr nicht verstehen, als ob vns hie noch) etwas an euch mangelte. Mirk
ist1 für mein person gnug geschehen, allein wolt ich gernm verhütten234, das niemandt
vnser handlung zu tadlen hette vnd zu sagen, das wir wolten vber die kirchen herschen 1;
vnd für andere (sie vnbefraget)n schliessen0.
63. Vff den Samstag235 haben Capito vnd Butzerus der Eydgnosischen prediger vnd
u) gestr.: bekennen. — v) nun D. - w) wort C, D.
x) anzaigten C; anzaigtem D. — y) add. ü. d. Z. — z) korr. aus: weil.
a) —a) so In C. — b) schliessend C. — c) add. ü. d. Z.
d) gestr.: so. — e) — e) fehlt D. - f) add.: auch C, D.
g) korr. aus: vnderschreiben; add.: vnd C, D. — h) gestr.: an.
i) korr. aus: vnnd. — j) nach D. — k) korr. aus: mir.
1) gestr.: gnug. — m) add. ü. d. Z. — n) korr. aus: ... [?].
o) add.: oder mit vnserem schliessen jemandt verlouffen vnd verurtaylen D.
231. Beschlössen.
232. Am Freitag (26. Mai) war zunächst Melanchthon bei Bucer erschienen, um die Ver-
gleichsartikel vorzulegen, die er anschließend mit Cruciger, Menius und Myconius Luther
überbrachte. Am Nachmittag kam es in Anwesenheit Bucers, Capitos, Frechts und Wolfhards zu
einer erneuten Besprechung bei Luther; anschließend wurden auch die übrigen Gesandten
hinzugebeten. Luther hob hervor, die kleine Versammlung könne nichts abschließen ohne die
Zustimmung der anderen Fürsten, Kirchen und Pastoren. Myconius schreibt (Wigand, S. 355 a):
»nunc sicut nos, qui coram essemus, de vna eadem vera, et Catholica Sententia concordaremus:
ita opus esset, vt scripto et exemplo referremus hac ad absentes, vt illi nostris sententijs suam
adderent. Quod nos facile speramus impetrare nos posse a nostris. Illi idem apud suos quaererent.
Deinde possent duo ad nos mitti, vel ex nostris duo ad eos, vt ita subscriberetur et ederetur
publico et omnium communi nomine ad omnes Ecclesias, de nostra in hac controuersia concor-
dia.« Cruciger las darauf die Formel vor; Luther zögerte noch einmal und zog sich mit den Seinen
zu kurzer Beratung zurück, erschien aber sogleich wieder und verlangte einen kleinen Zusatz am
Schluß. Die Formel fand nach erneuter Verlesung allgemeine Zustimmung. Damit war die
Konkordie geschlossen. Melanchthon schrieb dem Landgrafen, beide Teile unterredeten sich
noch »ganz freundlich« über das Abendmahl, die Taufe und die Absolution (CR Mel 3, S. 74).
233. Aufschub, Verzögerung.
234. Gesichert wissen; vgl. Fischer 2, Sp. 1180.
235. An diesem Samstag wurde über die Gewalt des Magistrats noch weiter diskutiert. s. oben
Anm. 193 und Bi^er, Studien, S. 111 f. Vgl. auch M. de Kroon, a.a.O., S. 183.