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Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Mitarb.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Mitarb.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Mitarb.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Mitarb.]; Arens, Fritz [Bearb.]; Bauer, Konrad Friedrich [Bearb.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 2 : Heidelberger Reihe ; Band 2): Die Inschriften der Stadt Mainz von frühmittelalterlicher Zeit bis 1650: auf Grund der Vorarbeiten von Konrad F. Bauer — Stuttgart: Druckenmueller, 1958

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https://doi.org/10.11588/diglit.52057#0458
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Nach Würdtwein f. 98:
Anno Domini MCCCXXII tertio idus septemb. <t> Elisabeth, uxor Henrici dicti Münch,
jilia Emerchonis sculteti.
Nach Würdtwein f. 99: Anno MCCCXXII. X kal. iunii 0 Elza, uxor Henrici de Lindenfels.
Die vier Fassungen der Inschrift erwecken den Eindruck, als seien sie zwei verschiedenen
Personen gewidmet. Da ist zunächst der Unterschied des Datums, nämlich der 23. Mai oder
der 11. September, dann der Nachname des Mannes Münch oder von Lindenfels und das
Fehlen der Bezeichnung als Tochter des Emercho bei Würdtwein S. 99. Daß es sich doch um
dieselbe Inschrift handeln muß, beweisen:
1. die gleiche Jahreszahl,
2. der gleiche Name der Frau, Elsa und Elisabeth ist kein wesentlicher Unterschied.
3. der gleiche Vorname des Ehegatten.
4. Das Wappen auf der Zeichnung des Grabsteins. Es bringt einen mit einem Stern belegten
Balken, darüber zwei, darunter ein gekrönter Löwenkopf. Dieses ist das Wappen des Schult-
heißen Emercho, der 1307—1319 als weltlicher Richter, 1320—1333 als Schultheiß in Urkun-
den des Mainzer Stadtarchivs genannt wird und aus der Familie der Fürstenberg stammt1.
Also handelt es sich um die Tochter des Emercho, die auf der Zeichnung Bodmanns und bei
Würdtwein S. 98 mit dem 11. September als Todesdatum genannt wird (vgl. Nr. 687).
5. Zugleich ist sie durch das zweite, her. linke Wappen als Frau des Heinrich von Lindenfels
bestimmt, dessen gleiches Wappen auf seinem Grabstein von 1328 (siehe Nr. 715) vorkommt.
Daß diesem aber im Mai die erste Frau Elsa (s. Würdtwein S. 99), im September des gleichen
Jahres die zweite Frau, Elisabeth (s. Würdtwein S. 98) gestorben sein soll, wird niemand
annehmen. Würdtwein gibt den gleichen Text irrtümlich zweimal mit verschiedenen Daten
wieder.
6. Die Lesart Henrici dicti Münch muß falsch sein, denn Gudenus konnte diese Stelle nicht ent-
ziffern. Vielleicht war diese Stelle verdeckt, Bodmann konnte den Namen des Ehegatten
wieder lesen.
Der Grabstein trug auf dem Rande die teilweise beschädigte gotische Majuskelinschrift. Unter
einem Kielbogen stand die betende Frau, unter ihren Füßen war ein Tier, nach der Form des
Schwanzes ein Drache, obwohl eher ein Hund zu erwarten wäre.
Die oberen Ecken füllten die besprochenen Wappen aus. Nach dem beigezeichneten Maßstab
war der Stein 73A Fuß lang und 4 Fuß breit, das wäre ungefähr 225:115 cm. —
Gudenus III S. 990. Nr. 93. — Bodmanns Federzeichnung vom Juli 1805 (15,7: 8 cm. Mainz, Stadtarchiv III B k 13). —
1 Gudenus II S. 484 und Siegelabbildung. A

702 Dominikaner Grabstein eines zum Jungen f 7. VII. 1322
„Ein Stein liegt zun Predigern in demChörlein neben den hohen Chor auff der rechten Handt.“
Die Inschrift lief auf dem Rande um. Inmitten befand sich das Vollwappen derer zum Jungen
mit zwei Hifthörnern auf dem Helm.
Anno Domini M. CCC. XXII. Idus Nono / Juli] obijt Dns .
Die Datumsangabe Idusnono ist entweder ein Lesefehler oder ein umständlicher Ausdruck für
Nonis. Humbracht (Taf. 46) bringt ebenfalls diese Person als Kind des Salmann zum Jungen
t 1308 (Nr. 688) ohne Nennung des vollen Namens, er stützt sich also auf die nur noch teil-
weise lesbare Inschrift des Grabsteins.
Epitaphienbuch derer zum Jungen f. 10. — Fichard f. 4 v. — Genealogia f. 4. — A

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