Zu Nr. 809
Inschriften des 15. Jahrhunderts
810 Karmeliter
Grabstein des Wilkrin Salmann
f 1400
und seiner Frau Adelheid f 1400
Anno Dni M.CCCC. 0 Dnus Wilkrinis Salman zum Rosendal. C. A. R. I. P. A.
Anno Dni. M.CCCC. 0 Dna. Alheidis uxor Dni Wilkrini Rosendal. C. A. R. I. P. A.
Obwohl nichts ausdrücklich bemerkt ist, werden wohl die beiden Inschriften auf einer Platte
gestanden haben. Die Salmanns zum Rosendal gehörten zum Mainzer Patriziat und wohnten
in der Nähe der Karmeliterkirche1.
In Urkunden des Stadtarchivs wird 1411 und 1418 ein Wilkrin Salmann genannt. Ob er mit
dem Wilkrin des Grabsteins identisch ist, ist vorerst nicht zu ermitteln. Da die beiden Ehe-
gatten im Jahre 1400 kaum gestorben sein werden, da ferner die Tages- und Monats-
angabe in der Inschrift fehlt, wird man annehmen können, daß die letzten Ziffern der Jahres-
zahl sowie die Tagesangabe zerstört waren und die Ehegatten wesentlich später gestorben sind.
Fragments Gamans f. 192, abgedruckt von Falk in: Mainzer Journal 1894 Nr. 228. —
1 Lehne IV S. 150. —
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