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Arens, Fritz [Bearb.]; Bauer, Konrad Friedrich [Bearb.]; Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Mitarb.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Mitarb.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Mitarb.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Mitarb.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 2 : Heidelberger Reihe ; Band 2): Die Inschriften der Stadt Mainz von frühmittelalterlicher Zeit bis 1650: auf Grund der Vorarbeiten von Konrad F. Bauer — Stuttgart: Druckenmueller, 1958

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https://doi.org/10.11588/diglit.52057#0723
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Dort stand auf der anderen Seite:
Sacra haec Aedes f undata est aD. Arnoldo Walbod, qui obiit anno 1268. Renovata sub Prior atu
R. P. Michaelis Cremerij s. Theologiae Doctoris Anno Dom. 1609.
£)ie$ ^eilige ©ebäube würbe von Jperrn Slrnolb Söalbct gelüftet, welcher 1268 jlarb. (Erneuert warb es unter bcm
Priorat be$ fwcf)würbigen Später^ SOlidjael (Eremer, Softorö ber heiligen >£t>eo(ogte im EJaljre 1609.
Beim Petersaltar stand an der Wand:
T emplum hoc circa annum Domini 1234 erectum in gratiam Fratrum Praedicatorum, Ssmae
Trinitati dedicatum est. Renovatum vero sumptibus Conventus et auxilio bonorum 1609.
©iefe Kirche würbe um ba£ 3ahr 1234 errichtet ju ©unflen ber JJrebigerbrüber unb ber hl- ©reifaltigfeit ge*
weiht. Sie würbe auf Äojten beö Äonventö unb mit Jpilfe guter Eeute 1609 wieberhergeftellt.
Diese letzte Inschrift überliefert Joannis mit dem Zusatz: erectum atque a Domino Arnoldo
Walbod, qui anno MCCLXVII obiit, fundatum, er läßt aber den zweiten Satz weg.
Bodmann1) überliefert die gleiche Fassung wie Joannis in einer Randnotiz zu Gudenus mit
den Worten: „Oben im Chor steht mit uralter Mönchsschrift in Stein ausgehauen folgende
Inschrift.“ Es ist dies ein für Bodmann typischer Täuschungsversuch, der allein schon durch
Joannis mit seiner Bemerkung widerlegt wird. „Si inscriptio, quae ad murum templi in odeo
est, esset, iam sub Sifrido III Moguntiae sedem collocassent!“ „Wenn es eine Inschrift gewesen
wäre, die im Chor an der Kirchenwand steht, so hätten sie (die Dominikaner) sich in Mainz
schon unter Siegfried III. niedergelassen.“ Das heißt doch, daß es keine alte ernstzunehmende
Inschrift war.
Außerdem ist das Gründungsdatum der Kirche (1234), wie es die Geschichtsschreibung dieser
Zeit tat, zu hoch gegriffen, nach 1275 wurde ihr Grundstein gelegt2).
Zu diesen Wiederherstellungsinschriften muß auch die beim Wandgemälde des hl. Michael
gehören (Nr. 1420).
Erstens ist in ihr der Name des Priors Michael Cremer versteckt, der auch in den Inschriften
vorkommt, und zweitens heißt es: In der Mitte stand . . .
Dies paßt zu der Bemerkung von Gamans: Am Ende der Kirche stand auf der einen Seite, —
stand auf der anderen Seite, — die er vor obigen Inschriften macht.
Gamans hat allerdings in seiner Abschrift den Zusammenhang dieser Inschriften zerrissen,
indem er sie auf verschiedenen Seiten seiner Handschrift überlieferte.
Aus der Zusammengehörigkeit dieser Inschriften mit dem Michaelsbild erhellt, daß sie offenbar
auf die Wand gemalt waren. Zu denselben Inschriften gehört wahrscheinlich noch eine weitere
Inschriftengruppe, die an den Chorwänden stand und Auszüge aus der Bibel und Kirchen-
lehrern bietet. Da es 8 teilweise recht lange Texte waren, kann man sie sich nicht anders als auf
die Wand aufgemalt denken. (Es sei denn, sie hätten auf eigenen Tafeln oder Gemälden
gestanden, was aber doch wohl eigens erwähnt worden wäre.) Sie wären also im Zusammen-
hang mit der Kirchenwiederherstellung 1609 entstanden (s. Nr. 1422).
Fragmenta Gamans f. 166, abgedruckt von Falk in QB11. IV (1909) S. 543. — Joannis II S. 850, danach Severus, Mog. eccl. hod.
(Wertheim 1763) S. 74. —
1) Bodmann in seinem Handexemplar von Gudenus I hinten, im Mainzer Stadtarchiv. —
2) Kdm. Kirchen S. 88. — A

1422 Dominikaner Wandinschriften 1609 ?

An den Wänden des Chores las man:
Ecclesiastici 18. Non impediaris orare semper et ne verearis usque ad mortem iustificari, quon-
iam merces Dei manet in aeternum.
Augustinus. Quid prodest strepitus labiorum si mutum est cor? Voces apud aures Dei non
faciunt verba nostra sed desideria.
Hieronymus. Malo psalmum unum cum hilaritate mentis decantare, quam totum psalterium
cum torpore et acedia.

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