Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Arend, Sabine [Bearb.]; Bergholz, Thomas [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (16. Band = Baden-Württemberg, 2): Herzogtum Württemberg — Tübingen: Mohr Siebeck, 2004

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30655#0068
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Württemberg

Am 1. März 1556 schrieb Johannes Brenz Joachim Camerarius über die Einrichtung der Klosterschulen
im Herzogtum287, deren erste vermutlich im Frühjahr 1553 in Denkendorf gegründet worden war. Die
Kontrolle über die Klosterschulen sollte durch eine jährlich stattfindende Visitation ausgeübt werden288.
Am 29. August 1556 visitierte Brenz die Schule in Blaubeuren289 und schrieb am 29. November erneut an
Camerarius, wobei er die Schulen skeptisch als rudimenta tantum scholarum instituta bezeichnete290.
Die Klosterordnung wurde umgehend ins Werk gesetzt, und bis Ende des Jahres bestanden bereits in
13 Männerklöstern Schulen. Lediglich in Herbrechtingen scheiterte die Umwandlung vermutlich an finan-
ziellen Mitteln291, und das Kloster Zwiefalten konnte sich mit Hilfe Österreichs gänzlich der Reformation
entziehen.
Noch im Jahr ihres Erscheinens bezeichnete Herzog Christoph die Klosterordnung als eine provisorische
Maßnahme mit eingeschränkter Geltungsdauer bis auf ein gemeine christenliche vergleichung292. Die Klo-
sterordnung bildete schließlich zusammen mit den Statuten für das Zisterzienserkloster Herrenalb (Nr. 37)
die Grundlage für die Klosterschulordnung der Großen Kirchenordnung von 1559 (Nr. 42b), womit die
endgültige Regelung des Klosterschullebens vorgenommen wurde.
Auch die Herren anderer Territorien zeigten Interesse an der württembergischen Praxis hinsichtlich der
Klöster. Bereits am 10. September 1554 hatte Pfalzgraf Ottheinrich bei Herzog Christoph angefragt, wie er
die Klostersachen regele293. Dieser schickte ihm am 18. September 1554 die zu diesem Zeitpunkt noch
aktuelle Klosterordnung von 1535294. Möglicherweise hat auch dieses Interesse von außen den Herzog dazu
bewogen, die Klosterordnung seines Vaters 1556 überarbeiten und neu herausgeben zu lassen. Am 30. April
1556 bat auch Herzog Wolfgang von Zweibrücken um die neue württembergische Klosterordnung als Vor-
lage für eine eigene Ordnung295. Nach einem Brief Jakob Andreäs vom 26. März 1558 sollte die württem-
bergische Klosterordnung auch in der Grafschaft Oettingen eingeführt werden296.

36c. Ordnung für Frauenklöster 3. Februar 1556 (Text S. 304)
Die Frauenklöster hatten sich ihrer Aufhebung unter Herzog Ulrich widersetzen können und während des
Interims personellen Zuwachs erhalten. Die Nonnen hielten stärker als ihre männlichen Kollegen an der
altgläubigen Lebensweise fest, weshalb besondere Kommissionen zu den Konventualinnen entsandt wur-
den, um sie zur Aufgabe ihres alten Klosterlebens zu bewegen. Obwohl auch diese Kommissionen keinen
nennenswerten Erfolg hatten, wurde keinerlei Gewalt gegen die Frauenkonvente angewendet. Ihre Auflö-
sung blieb auch nach dem Interim erfolglos; viele bestanden bis zum Tod der letzten Nonne fort. Lediglich
der Konvent der Franziskanertertiarinnen in Weiler bei Blaubeuren machte von seinem Recht auf Aus-
wanderung Gebrauch und zog mit 19 Mitgliedern ins Kloster Welden bei Augsburg297. Im Gegensatz zu den
Männerklöstern, die in Klosterschulen zur Ausbildung des geistlichen Nachwuchses umgewandelt wurden,
war Herzog Christoph hinsichtlich der Frauenkonvente bestrebt, die altgläubig-monastische Lebensform in
ein evangelisch organisiertes Klosterleben umzugestalten.

287 Vgl. Pressel, Anecdota Brentiana, Nr. CCXXVIII
S. 417.
288 Ehmer, Bildungsideale, S. 20.
289 Ehmer, Blaubeuren, S. 284; Lang, Klosterschulen,
S. 60f.
290 Pressel, Anecdota Brentiana, Nr. CCXL S. 433; Eh-
mer, Blaubeuren, S. 285; ders., Herrenalb, S. 155f.
291 Eberl, Klosterschule, S. 21; vgl. Werner, Kloster-
schule, S. 65ff.

292 Rothenhäusler, Abteien und Stifte, S. 6.
293 Ernst, Briefwechsel II, Nr. 783 S. 651f.
294 Ernst, Briefwechsel II, Nr. 790 S. 656f.
295 Ernst, Briefwechsel IV, Nr. 59 S. 63.
296 Ernst, Briefwechsel IV, Nr. 401 S. 501; vgl. Sehling,
EKO XII, S. 400.
297 Vgl. Brecht/Ehmer, Reformationsgeschichte, S. 330f.

50
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften