Einleitung
1. Die Einführung der Reformation in Württemberg
a) Das Herzogtum Württemberg
Zu Beginn des 15. Jahrhunderts besaßen die Grafen von Württemberg das größte zusammenhängende
Territorium im Südwesten des Reiches. Mit Ende der Regierung Eberhards III. im Jahre 1417 setzte eine
Schwächeperiode ein, die vor allem von der Landesteilung im Jahre 1442 geprägt war. Das württembergi-
sche Herrschaftsgebiet wurde in die Linien Württemberg-Stuttgart (Neuffen/Stuttgart) unter Graf Ulrich
V. (1442-1480) und Württemberg-Urach unter Graf Ludwig I. (1442-1450) geteilt. Die Schwäche im
Innern zog den Verlust der politischen Bedeutung Württembergs im süddeutschen Raum nach sich. Diese
Krise konnte erst durch Graf Eberhard im Bart (1457/59-1496) beendet werden. Er erneuerte die württem-
bergische Verfassung, indem er die Prälaten zur dritten Kraft neben Rittern und Landschaft (Korporation
der gräflichen Untertanen bzw. nichtadeligen Bewohner der Städte und Ämter) innerhalb der landständi-
schen Verfassung machte, und es gelang ihm schließlich auch, die beiden Landesteile im Münsinger Vertrag
von 1482 wieder zu vereinen. Eberhard im Bart konnte die württembergische Herrschaft damit nach innen
wie außen konsolidieren, was sich 1495 in der Erhebung zum Herzogtum manifestierte. Im selben Jahr
wurde die erste Landesordnung1 erlassen, das erste allgemeine Gesetzeswerk für das gesamte Herzogtum.
Nach dem Tod Herzog Eberhards im Bart 1496 und einer kurzen Regierungszeit Eberhards II. gelangte
1498 mit Herzog Ulrich derjenige Herrscher an die Macht, der die Reformation im Herzogtum Württem-
berg einführte2.
b) Von der Einführung der Reformation unter Herzog Ulrich (1534-1550) bis zum Interim
Der 1487 geborene Ulrich3 war der Sohn Graf Heinrichs von Württemberg und Gräfin Elisabeths von
Zweibrücken-Bitsch. Zu Ulrichs frühen Erfolgen zählte der außergewöhnliche Land- und Machtgewinn, den
er dem Haus Württemberg durch die Teilnahme am Landshuter Erbfolgekrieg 1504 verschaffte. Seine
hierdurch erlangte Stellung im Reich ermöglichte 1511 die Heirat mit Sabine, Herzogin von Bayern, der
Nichte des Kaisers. Neben diese ersten Erfolge traten jedoch auch einige Rückschläge. Außenpolitisch
bewegte sich Ulrich von der bisherigen Konsolidierungspolitik weg und brachte Kaiser und Stände gegen
sich auf. 1513/14 drohte der Staatsbankrott infolge ererbter Schulden, steigender Staatsausgaben, üppiger
Hofhaltung und Kriegskosten. Gegen die daraus folgende Steuererhebung richtete sich 1514 der Aufstand
des „Armen Konrad“ im Remstal. Diese Krise wurde durch den Mord an Ulrichs Stallmeister Hans von
Hutten4 1515 weiter verschärft und dauerte bis zum Ende seiner ersten Regierungsphase 1519 an. Der
Herzog kämpfte im Innern gegen die Landschaft und ihre politischen Führer sowie nach außen gegen Kaiser
1 Reyscher, Gesetze XII/1, Nr. 4 S. 5-15.
2 Vgl. Deetjen, Studien, S. 1-7; Brecht/Ehmer,
Reformationsgeschichte, S. 17ff.
3 Zu Herzog Ulrich siehe Press, Ulrich, S. 110-135; ders.,
Epochenjahr, S. 207ff., 232ff.; Borst, Herzog Ulrich,
S. 53-76; Heyd, Ulrich; Stälin, Wirtembergische
Geschichte IV/1, S. 41-476; Schneider, Ulrich,
S.906-925.
4 Zu Hans von Hutten siehe Pfeilsticker, Diener-
buch I, § 729.
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1. Die Einführung der Reformation in Württemberg
a) Das Herzogtum Württemberg
Zu Beginn des 15. Jahrhunderts besaßen die Grafen von Württemberg das größte zusammenhängende
Territorium im Südwesten des Reiches. Mit Ende der Regierung Eberhards III. im Jahre 1417 setzte eine
Schwächeperiode ein, die vor allem von der Landesteilung im Jahre 1442 geprägt war. Das württembergi-
sche Herrschaftsgebiet wurde in die Linien Württemberg-Stuttgart (Neuffen/Stuttgart) unter Graf Ulrich
V. (1442-1480) und Württemberg-Urach unter Graf Ludwig I. (1442-1450) geteilt. Die Schwäche im
Innern zog den Verlust der politischen Bedeutung Württembergs im süddeutschen Raum nach sich. Diese
Krise konnte erst durch Graf Eberhard im Bart (1457/59-1496) beendet werden. Er erneuerte die württem-
bergische Verfassung, indem er die Prälaten zur dritten Kraft neben Rittern und Landschaft (Korporation
der gräflichen Untertanen bzw. nichtadeligen Bewohner der Städte und Ämter) innerhalb der landständi-
schen Verfassung machte, und es gelang ihm schließlich auch, die beiden Landesteile im Münsinger Vertrag
von 1482 wieder zu vereinen. Eberhard im Bart konnte die württembergische Herrschaft damit nach innen
wie außen konsolidieren, was sich 1495 in der Erhebung zum Herzogtum manifestierte. Im selben Jahr
wurde die erste Landesordnung1 erlassen, das erste allgemeine Gesetzeswerk für das gesamte Herzogtum.
Nach dem Tod Herzog Eberhards im Bart 1496 und einer kurzen Regierungszeit Eberhards II. gelangte
1498 mit Herzog Ulrich derjenige Herrscher an die Macht, der die Reformation im Herzogtum Württem-
berg einführte2.
b) Von der Einführung der Reformation unter Herzog Ulrich (1534-1550) bis zum Interim
Der 1487 geborene Ulrich3 war der Sohn Graf Heinrichs von Württemberg und Gräfin Elisabeths von
Zweibrücken-Bitsch. Zu Ulrichs frühen Erfolgen zählte der außergewöhnliche Land- und Machtgewinn, den
er dem Haus Württemberg durch die Teilnahme am Landshuter Erbfolgekrieg 1504 verschaffte. Seine
hierdurch erlangte Stellung im Reich ermöglichte 1511 die Heirat mit Sabine, Herzogin von Bayern, der
Nichte des Kaisers. Neben diese ersten Erfolge traten jedoch auch einige Rückschläge. Außenpolitisch
bewegte sich Ulrich von der bisherigen Konsolidierungspolitik weg und brachte Kaiser und Stände gegen
sich auf. 1513/14 drohte der Staatsbankrott infolge ererbter Schulden, steigender Staatsausgaben, üppiger
Hofhaltung und Kriegskosten. Gegen die daraus folgende Steuererhebung richtete sich 1514 der Aufstand
des „Armen Konrad“ im Remstal. Diese Krise wurde durch den Mord an Ulrichs Stallmeister Hans von
Hutten4 1515 weiter verschärft und dauerte bis zum Ende seiner ersten Regierungsphase 1519 an. Der
Herzog kämpfte im Innern gegen die Landschaft und ihre politischen Führer sowie nach außen gegen Kaiser
1 Reyscher, Gesetze XII/1, Nr. 4 S. 5-15.
2 Vgl. Deetjen, Studien, S. 1-7; Brecht/Ehmer,
Reformationsgeschichte, S. 17ff.
3 Zu Herzog Ulrich siehe Press, Ulrich, S. 110-135; ders.,
Epochenjahr, S. 207ff., 232ff.; Borst, Herzog Ulrich,
S. 53-76; Heyd, Ulrich; Stälin, Wirtembergische
Geschichte IV/1, S. 41-476; Schneider, Ulrich,
S.906-925.
4 Zu Hans von Hutten siehe Pfeilsticker, Diener-
buch I, § 729.
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