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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Arend, Sabine [Bearb.]; Bergholz, Thomas [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (16. Band = Baden-Württemberg, 2): Herzogtum Württemberg — Tübingen: Mohr Siebeck, 2004

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https://doi.org/10.11588/diglit.30655#0516
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Baden

nun den evangelischen Gottesdienst neben dem katholischen zu erlauben, um der Reformation wieder
breiten Bodengewinn zu verschaffen; vereinzelt wurden frei werdende Pfarrstellen mit lutherischen Predi-
gern besetzt.145 Auch bezüglich der badischen Klöster wurden keine konfessionellen Zwangsmaßnahmen
ergriffen; zwar wurde 1597/98 von den beiden protestantischen Vögten Ernst Friedrich und Philipp von
Eberstein im Kloster Frauenalb eine Visitation durchgeführt, in deren Folge die Äbtissin und die Priorin
wegen unsittlichen Lebenswandels abgesetzt146 und der Beichtvater durch einen evangelischen Prediger
ersetzt wurden, aber den Konventualinnen war der weitere Verbleib im Kloster freigestellt, und nach dem
Austritt einiger Nonnen verblieb eine stattliche Anzahl darin.147
Nach der Restitution der katholischen Linie in Baden-Baden 1623 wurden alle diese Maßnahmen wieder
rückgängig gemacht, so dass der Sieg der Gegenreformation in diesem Landesteil Bestand hatte.

digt freigestellt, auch kein Priester des Landes verwiesen
worden sei. Abgedruckt in: Die Ortenau 8, 1921, S. 71.
Der offizielle Grund für die Widerrufung der Belehnung
1623 war die Behauptung, Georg Friedrich habe die
Bedinungen des Reverses von 1605 nicht erfüllt, vgl.
Bartmann, Kirchenpolitik, S. 226f.
145 Vgl. Baumann, Ernst Friedrich, S. 119f.
146 Dass es sich dabei nicht um Scheinargumente handelte,
belegen die vorangegangenen Visitationen durch den
Speyerer Bischof 1590 und 1593, die ebenfalls den mora-

lischen und wirtschaftlichen Verfall Frauenalbs beklagt
hatten, vgl. Baumann, Ernst Friedrich, S. 127f.; Bart-
mann, Kirchenpolitik, S. 207.
147 Sie wanderten allerdings nach und nach in andere Klö-
ster ab, 1609 waren es noch vier, 1610 niemand mehr,
vgl. Bartmann, Kirchenpolitik, S. 232; Baumann,
Ernst Friedrich, S. 127-134. Das Kloster wurde 1631
wieder besiedelt, vgl. Handbuch Hist. Stätten VI,
S. 214.

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