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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]; Arend, Sabine [Oth.]; Bergholz, Thomas [Oth.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (16. Band = Baden-Württemberg, 2): Herzogtum Württemberg — Tübingen: Mohr Siebeck, 2004

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30655#0600
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Limpurg

E Manuskript, wahrscheinlich spätes 17. oder gar 18. Jahrhundert;
F Manuskript nach 1631.
Dazu gehörig:
Extract oder Auszug Limpurgischer Eheordnung
G Manuskript 1610, gehört zur ausführlichen Fassung D, 1631 erneuert;
H Manuskript 1671, bricht nach einer Seite ab.
Exemplar A stellt gewissermaßen die Urfassung dar, auf der alle späteren Versionen aufbauen, wenn auch
mit nicht unerheblichen Erweiterungen. Sie wurde 1573 von Friedrich VII. (1536-1596) von Limpurg-
Speckfeld-Obersontheim erlassen, dem ältesten Sohne Erasmus I., der die Reformation in Limpurg einge-
führt hatte. In dieses Manuskript wurden 1588 (A2) und zu einem noch späteren Zeitpunkt (A3, da diese
Revision auch in die Veränderungen von 1588 eingreift) in Form von Marginalien und beigelegten Zetteln
Veränderungen und Ergänzungen eingetragen.
Exemplar B wurde 1596 wohl kurz nach dem Regierungsantritt von Eberhard I. (1560-1622), Fried-
richs ältestem Sohn, verfasst; auch in dieses Exemplar wurden zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich 1635
unter der Regierung Heinrichs II., des jüngeren Bruders Eberhards, Veränderungen und Ergänzungen
eingefügt (B2).
Exemplar C wurde laut Umschlagblatt von Friedrichs jüngstem Sohn Erasmus II. (1576-1653) und
seinen beiden Neffen Georg Friedrich (1596-1651, Sohn Eberhards) und Ludwig Kasimir (1611-1645, Sohn
Heinrichs) 1641 erlassen.26
Die Texte D, E und F stammen vom Gaildorf-Schmiedelfelder Teil des Hauses Limpurg, beruhen aber
ebenfalls auf der Eheordnung Friedrichs. D wurde 1610 von Albrecht VII. (1568-1619) und Karl II.
(1569-1631) erlassen, den beiden ältesten Söhnen Christophs III., dessen Vater Wilhelm III. (1498-1552)
die Reformation eingeführt hatte. Zu diesem Manuskript gehört auch die Kurzfassung Extract oder Auszug.
Exemplar E ist ausweislich der Überschrift eine Copia aus dem späten 17. oder gar dem 18. Jahrhundert.
Darauf deutet auch die Tatsache hin, dass das obrigkeitliche Uns des 16./17. Jhs. durch Formulierungen wie
Dero hochgräflichen Gnaden Gnaden ersetzt wird. Auch das ebenfalls undatierte Exemplar F stammt frü-
hestens aus dem Jahre 1631, weil die beiden im Titel genannten Söhne Albrechts, Joachim Gottfried
(1597-1651) und Christian Ludwig (1600-1650), erst nach dem Tode ihres Onkels Karl die Regentschaft
übernahmen. Insgesamt folgt F deutlich stärker der Vorlage D, was ebenfalls für ein jüngeres Alter von E
spricht.
Auch der zu D gehörige Extract G wurde 1631 mit übernommen, allerdings nicht durch eine komplett
neue Abschrift, sondern lediglich durch Ersetzen der Titulatur im Vorwort.

3. Ordinationsordnung 1590 (Text S. 607)
Da dieser Ordnung, die ein gottesdienstliches Formular darstellt, eine Überschrift oder ein Approbations-
vermerk fehlen, ist eine Aussage über Herkunft und Geltungsbereich schwierig zu treffen, ja nicht einmal
der Entstehungszeitraum ist eindeutig nachweisbar, da die Jahreszahl auf dem Titelblatt von der späteren
Hand eines Archivars stammt.

26 Die beiden Texte B2 und C liegen damit eigentlich jen- älteren Manuskripten darstellen, werden sie hier mit
seits der Editionsgrenze, da sie aber eine wertvolle Hilfe aufgenommen.
für zweideutige Lesarten in den schlechter erhaltenen

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