Weißenburg
Stadt im Jahr 1677 (s. oben S. 312) wird die Zahl der Personen, die zu den Hochzeiten eingeladen werden
dürfen, auf 40 gesenkt (4 Tische à 10 Personen) und das Tanzen gänzlich verboten. Auch die Begleitung des
Brautpaars beim Kirchgang durch Musiker wird untersagt. Völlerei und Trunksucht wird hart mit dem
Gefängnis bestraft75.
75 Ebd., S. 41f. und S. 44, Anm. 18.
316
Stadt im Jahr 1677 (s. oben S. 312) wird die Zahl der Personen, die zu den Hochzeiten eingeladen werden
dürfen, auf 40 gesenkt (4 Tische à 10 Personen) und das Tanzen gänzlich verboten. Auch die Begleitung des
Brautpaars beim Kirchgang durch Musiker wird untersagt. Völlerei und Trunksucht wird hart mit dem
Gefängnis bestraft75.
75 Ebd., S. 41f. und S. 44, Anm. 18.
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