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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Dörner, Gerald [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (20. Band = Elsass, 2. Teilband): Die Territorien und Reichsstädte (außer Straßburg) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2013

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https://doi.org/10.11588/diglit.30662#0371
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Einleitung

Vor allem beanstandeten die Ratsherren aber die kritischen und abfälligen Bemerkungen gegen sie
selbst. Ihr besonderes Mißfallen erregten anscheinend die Predigten des Stadtpfarrers David Funck. Aber
auch in diesem Fall ist nicht ersichtlich, wogegen sich die Kritik der Geistlichen nun konkret richtete. Bei
Scherlen und Bopp findet die Anweisung des Rates an die Geistlichen zwar Erwähnung, jedoch ohne daß die
beiden Autoren auf den Hintergrund des Konflikts eingehen105. Möglicherweise herrschte bei den Pfarrern
Unzufriedenheit wegen der mangelnden Durchsetzung der in der Kirchenordnung enthaltenen Vorschriften
und Verbote. Aus anderen Städte ist bekannt, daß das oft wenig energische Vorgehen der städtischen
Führung einen fortwährenden Streitpunkt zwischen Magistrat und Pfarrerschaft bildete106. Der Hinweis
auf den Tadel bei der Behandlung der Zehn Gebote könnte aber auch darauf hindeuten, daß die Pfarrer das
Verhalten der Ratsherren selbst als wenig vorbildhaft ansahen.
Zu den in der Anordnung erwähnten Arbeiten an einer neuen Kirchenordnung, welche die mehrtheils
verfallene ersetzen sollte, gibt es in der Folgezeit keine weiteren Nachrichten. Nach der Darstellung bei
Adam wurden noch im Jahr 1661 die in der Kirchenordnung enthaltenen Mandate von 1575 und 1578
„wenig abgeändert“ von den Kanzeln verlesen107.

105 Scherlen, Muhlbach, S. 28; Bopp, Protestantische 106 Vgl. z.B. Sehling, EKO XX,1, S. 47.
Pfarrer II, S. 92f. 107 Vgl. Adam, Kirchengeschichte Elsaß, S. 409.

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