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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Dörner, Gerald [Oth.]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (20. Band = Elsass, 2. Teilband): Die Territorien und Reichsstädte (außer Straßburg) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2013

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https://doi.org/10.11588/diglit.30662#0428
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Hagenau

gehörte auch die Herrschaft Fleckenstein, wo Heinrich VIII. von Fleckenstein, Freiherr zu Dagstuhl56, in
Absprache mit seinen beiden Brüdern Johann und Georg I. 1543 mit der Einführung der Reformation
begann57. Ein Jahr später ernannte ihn der Kurfürst von der Pfalz zum Unterlandvogt. Heinrich von
Fleckenstein hatte dieses Amt bis 1555 inne. In ihm scheinen die evangelischen Bewohner Hagenaus eine
wichtige Stütze gefunden zu haben58.
Wie groß die Zahl der Evangelischen Mitte des 16. Jh. in Hagenau war und wie viele von ihnen die
Gottesdienste in den umliegenden Herrschaften besuchten, läßt sich nicht ermitteln. In ihrem Brief an
Herzog Christoph von Württemberg vom 9. November 1565 führten Stettmeister und Rat das Auslaufen
der Bürger jedenfalls als Grund für die Zulassung des evangelischen Gottesdienstes in Hagenau an59.
Im Dezember 1553 wandte sich Ludwig von Eschenau, der oben erwähnte Herr von Bischweiler, an
Konrad Hubert in Straßburg und bat ihn um die Vermittlung eines Pfarrers für die Evangelischen in
Hagenau durch den Straßburger Kirchenkonvent. Der Kirchenkonvent bestand jedoch auf einer offiziellen
Anfrage von der Seite Hagenaus. Zu einer solchen formellen Berufung eines Prädikanten scheinen die
Protestanten in Hagenau aber noch keinen Mut gefunden zu haben60.
Der Augsburger Religionsfriede von 1555 schuf eine neue Lage. Um dem Vordringen der Reformation im
Elsaß besser entgegentreten zu können, löste Kaiser Ferdinand I. nach dem Tod des Kurfürsten Friedrich
II. die Reichslandvogtei von den Pfälzern wieder aus, an die sie seit 1530 verpfändet gewesen war. Bis zum
Übergang an Frankreich blieb die Reichslandvogtei nun in habsburgischer Hand. Die Habsburger betrach-
teten sie als wichtiges Instrument zur Eindämmung der reformatorischen Bewegung in den Städten der
Dekapolis. Im Dezember 1562 kam Kaiser Ferdinand I. zu einem Besuch nach Hagenau. Er beglück-
wünschte die Stadt zu ihrem Festhalten am alten Glauben. Im Auftrag des Rates entgegnete ihm der
Stettmeister Melchior Sessolsheim, daß die Stadt diese Haltung auch in Zukunft einnehmen werde61.
1. Mitteilung über die Einführung des evangelischen Gottesdienstes und die Anstellung eines evangelischen
Pfarrers, [9. November 1565] (Text S. 421)
Von großer Bedeutung für die Einführung der Reformation in Hagenau war, daß sich gerade in der städ-
tischen Führung einflußreiche Anhänger der evangelischen Lehre fanden. Im Rat waren es vor allem die
Vertreter der adeligen Familien und der reichen Bürgerfamilien, die sich der Reformation anschlossen62. Zu
den besonderen Förderern zählten die Stettmeister Melchior Sessolsheim und Rochus Botzheim sowie der
städtische Syndicus Cornelius Feuerstein63. Begünstigt wurde die Entwicklung durch die politische Kon-
stellation nach dem Tod Kaiser Ferdinands I. am 25. Juli 1564. Sein Nachfolger Maximilian II. galt
allgemein als dem Protestantismus freundlich gesinnt. Mit dem Tod Ferdinands I. erloschen zudem die
Vollmachten des Oberlandvogts und der anderen Amtsträger der Reichslandvogtei. Bis zur feierlichen
Amtseinsetzung des Oberlandvogts im Januar 1566 vergingen fast eineinhalb Jahre. Hinzu kam die lange
Abwesenheit der meisten Amtsträger von Hagenau wegen der Pest.
Die Pest war im Sommer 1564 ausgebrochen und hatte zu einem massenhaften Sterben in der Stadt
geführt64. Die evangelischen Bürger richteten deshalb eine Bittschrift an den Rat und ersuchten ihn um die

56 Zu ihm vgl. auch Sehling, EKO XX,1, S. 77 und 368.
57 Vgl. in diesem Band den Abschnitt zur Herrschaft Fle-
ckenstein.
58 Vgl. Adam, Kirchengeschichte Elsaß, S. 440; Grasser /
Traband, Histoire de Haguenau, S. 88.
59 Vgl. Nr. 2, S. 426.
60 Vgl. Adam, Kirchengeschichte Elsaß, S. 440.
61 Vgl. Hanauer, Protestantisme, S. 114f.; Grasser /
Traband, Histoire de Haguenau, S. 90.

62 Vgl. Grasser / Traband, Ville impériale, S. 132f.
63 Vgl. Hanauer, Protestantisme, S. 117; Grasser, Cri-
ses, S. 154; Grasser / Traband, Histoire de Hague-
nau, S. 90.
64 In einem Brief der Landvogtei an die Regierung in Inns-
bruck vom Oktober 1564 ist von 3.000 Opfern der Pest
die Rede. Vgl. Grasser / Traband, Histoire de Hague-
nau, S. 90.

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