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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Dörner, Gerald [Oth.]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (20. Band = Elsass, 2. Teilband): Die Territorien und Reichsstädte (außer Straßburg) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2013

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https://doi.org/10.11588/diglit.30662#0438
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Hagenau

lischen Mitglieder des Rates war insofern erfolgreich, als der zweite Diakon Philipp Molitor in Hagenau
bleiben konnte und seine Bezüge wie die des Pfarrers Georg Volmar und des ersten Diakons Sebastian
Springer weiterhin getragen wurden. Im Unterschied zu den beiden anderen evangelischen Geistlichen
wurde Molitor jedoch nicht mehr in das Bürgerrecht der Stadt aufgenommen141.
10. Verbot jeglicher Angriffe und Diskussionen wegen der Religion, 5. April 1610 (Text S. 461)
Siehe hierzu die Erläuterungen unter Nr. 12.
11. Fundationsbrief der evangelischen Kirche und Schule in Hagenau, 3. Juni 1614 (Text S. 463)
In seinem letzten Brief an den Hagenauer Rat vom 11. März 1588 hatte Jakob Andreä diesen eindringlich
vor den Jesuiten gewarnt142. Die ersten Mitglieder der Societas Jesu kamen aber erst 1595 nach Hagenau.
Der Pfarrer von St. Nikolaus, Felix Schwan, hatte in Molsheim143 um die Unterstützung zweier Patres
während der bevorstehenden Osterzeit gebeten. Schwans Anfrage in Molsheim war gegen den Widerstand
der evangelischen Mitglieder durch den Rat genehmigt worden144. Acht Jahre später hielten sich dann zwei
Jesuiten als Helfer des Pfarrers von St. Georg, Matthias Laicus, in der Stadt auf. Als der Pfarrer wegen
eines Streites mit den Kirchenpflegern in der Passionszeit 1604 überraschend sein Amt aufgab, entsandte
der Rat eine Delegation nach Molsheim mit der Bitte um die Übernahme der Vertretung während der
Vakanz. Im November 1604 schloß der Rat eine Vereinbarung mit dem Provinzial in Molsheim über eine
Niederlassung des Ordens in Hagenau. Den Jesuiten wurde die ehemalige Johanniterkommende als Unter-
kunft zugewiesen. Sie erhielten eine Unterstützung durch die Stadt, die noch durch Gelder aus der Kasse
der Landvogtei aufgestockt wurde145.
1607 übertrug der Rat den Jesuiten die Leitung der Hagenauer Lateinschule trotz des Protestes von
evangelischer Seite146. Kurz nach der Einführung der Reformation, 1566, war die Lateinschule in evange-
lische Hände gekommen. 34 Jahre lang bestimmte der aus Möhringen in Württemberg stammende Johan-
nes Wager als Rektor die Geschicke der Schule. Wager hatte in Tübingen studiert und war dann Lehrer am
Pädagogium in Stuttgart und an der Klosterschule in Herrenalb gewesen, bevor ihn Herzog Christoph nach
Hagenau entsandte147. Als Wager 1600 starb, schlugen die evangelischen Ratsmitglieder den Oberprovisor
Johannes Bogenrieder (Bogenritter)148, der seit 1595 an der Schule tätig gewesen war und den erkrankten
Wager in den letzten Jahren mehrfach vertreten hatte, als Nachfolger vor149. Obwohl er auch die Unter-
stützung der Schulherren besaß, lehnte die altgläubige Ratsmehrheit die Berufung Bogenrieders ab und
nominierte stattdessen einen katholischen Kandidaten. Dabei führte sie die Zugehörigkeit der Schule zur
katholischen Pfarrei St. Georg als Argument ins Feld150.
141 Vgl. Jaeger, Réformation, S. 58.
142 Der Brief ist abgedruckt in Jaeger, Réformation,
S. 48-51. Bei der von Andreä dem Brief beigefügten Ver-
teidigungsschrift der Confessio Augustana und der Kon-
kordienformel gegen die Angriffe der Jesuiten könnte es
sich um den „Sendbrieff [...] an Conrad Vetter, Jesuiter
und Thumbprediger zu Regenspurg [...], von sein Predi-
gen unnd Lösterungen wider die Kirchen Aug[spurgi-
scher] Confession und derselben Lehrer Religion, Glau-
ben und Bekanntnus“ handeln; laut VD 16 soll die
Schrift aber erst 1589 in Tübingen gedruckt worden sein.
143 Das Jesuitenkolleg in Molsheim war 1582 errichtet und
1590 durch den Straßburger Bischof Johannes von Man-
derscheid großzügig mit Gütern ausgestattet worden.
Papst Gregor XIII. bestätigte die Gründung im Jahr

1584. Vgl. Clauss, Historisch-topographisches Wörter-
buch, S. 685.
Vgl. Grasser, Crises, S. 170.
Ebd., S. 170f.
AM Haguenau GG 54, Nr. 7.
Vgl. Bopp, Geistliche, Nr. 5404.
Johannes Bogenrieder (in der Eingabe erscheint er als
Bogenritter) war der Sohn eines württembergischen Pfar-
rers und hatte in Tübingen studiert (Bacc. art. 1589,
Mag. art. 1593). 1605 kehrte er nach Württemberg
zurück und wurden Pfarrer in Bartholomae (bei Schwä-
bisch Gmünd). Vgl. Bopp, Geistliche, Nr. 491.
Eingabe vom 12. Januar 1601, AM Haguenau GG 54,
Nr. 3.
Vgl. Grasser, Crises, S. 68.

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