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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0465

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Kirchenordnung für Brieg von 1592.

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mit stimmet, begriffen, geführet und wie viel der
zeit gepflanzet werden, vermöge der alten fürstl.
ordnung und des jüngst gegebenen abschiedes den
15. Januar Anno 1573 zu Strehlen.
Von praedicanten:
Es sollen die personen, so in i. fürstl. gnaden
landen predigen und das kirchenamt versehen
wollen, den superintendenten oder senioribus
praesentiret, von ihnen verhöret, examiniret und
ordiniret |: wo sie zuvor nicht ordiniret wären :|
auch, wo sie tüchtig befunden für der gemeine,
auf einen gewissen tag investiret werden, alles
vermöge der alten ordnung und ihrer fürstl.
gnaden mandats A° 1568. Donnerstag nach Pauli
bekehrung ausgegangen.
Von conventen.
Es wollen i. fürstl. gnaden des jahres 4 con-
ventus oder priesterl. versamlungen gehalten
haben, einen generalem dem mitwoch nach Georgii
und 3 particulares, nehmlich den mittwoch
Michaelis und mitwoch nach Agnetis, darzu ein
jeder praedicant dieser orthe kommen, und ohne
rechte noth oder genungsame ursachen davon nicht
aussen bleiben solle, laut ihr fürstl. gnaden. [Fehlt
etwa: Mandat.] Anno 1558 und 1561 puliciret.
Von collegiis der schulen.
Ihr fürstl. gnaden wollen, dass an den heil.
feiertäg alle collegen der schulen zur amts und
unserer predigt mit den schülern fein ordentlich
und züchtig aus der schulen zur kirchen gehen,
selbst die predigt ihrer befohlenen jugend zum
christl. gottsfürchtigen exempel fleissig anhören,
den schülern nicht gestatten, unter der predigt
mit einander zu plaudern, ungebärde zu treiben,
oder ihres gefallens aus der kirche zu laufen,
es wäre denn heftige grosse kälte, jedoch soll
solches geschehen mit wissen und willen eines
praeceptoren.
Wann nun alles in der kirchen verrichtet,
sollen sie gleichfals mit den schülern aus der
kirchen in die schulen gehen und sie alsdenn mit
einer commonefaction ad pietatem et modestiam
dimittiren. Auf die hohen fest, als weihnachten,
ostern, pfingsten ist fürstl. gnd. befehlich, dass
abermals alle collegen und schulen mit einem
christlichen gesänglein, welches sich zu dem fest
schicket, mit den schülern aus der schulen in
die kirchen und wiederum mit den vorigen ge-
sänglein nach verrichtung des gottesdienstes aus
der kirche in die schule gehen.

Von den festen.
Die drei Marien-fest, als Annunciationis, Visi-
tationis und Purificationis, item festum Johannis
Baptae und Michaelis sollen den ganzen tag feier-
lich, wie sie fallen, gehalten werden; die apostel-
fest aber mit einer predigt, die da früh soll ge-
schehen, doch dass die leute können zur kirchen
kommen.
Von den hohen festen.
Auf die hohen feste zu früh-metten soll das
Venite exultemus domino mit 2 psalmen, samt
dem responsorio gesungen werden, darzu der orga-
nist schlagen soll, darnach die versicul und wieder
ein stück auf der orgel, nach dem wird die predigt
gehalten, ausgangs der predigt, fähet der capelan
einen kurzen deutschen gesang an, welcher dem
volk bekannt ist, nicht allein auf die hohen und
andere fest, sondern auch des sontags. Wenn
zur abends predigt geläutet wird, so fänget der
organist das Te deum laudamus an zu schlagen,
und der cantor antwortet mit den schülern einen
vers um den andern. Nach dem Te deum lauda-
mus das Dominus vobiscum und eine collecte ge-
lesen , de tempore mit dem Benedicamus domino
beschlossen. Nach diesem allen fähet sich das
officium an mit dem Introitu, Kyrie, Gloria et in
Terra Pax, Collecta, et Epistola canitur a Pastore
ante aram latine, das alleluja und prosa, hiernach
von der cantorei, Evangelium quoque canitur ante
aram latine. In kleinen städtlein kann es bei
dem deutschen bleiben; Post Evangelium ante
aram lectum inchoatur Symbolum Nicaeum: Credo
in unum Deum. Chorus respondet: Patrem, nach
diesem das deutsche Wir glauben alle, darnach
wird die predigt mit einem christl. gesange, zw
dem hohen fest gehörig, angefangen und be-
schlossen, darauf die lateinische praefation für
dem altar gesungen. Nach der praefation das
vater unser und die Verba Coenae; unter der
communion figuriret die cantorei aus den schulen,
was sich zum fest schickt. Es sollen auch auf die
hohen fest in städten 3 ganzer tage, in den dörfern
aber 2 feierlich gehalten werden, der 3te tag als
ein apostel fest.
Vesper auf die hohen feste.
Weihnachten wird angefangen mit dem Ver-
bum Caro factum est; darauf respondirt der chor
et habitavit etc. folgends ein psalm responsorium
und Hymnus; darauf die predigt, nach gehaltener
predigt das Magnificat resonet in Laudibus, und
mit dem Benedicamus beschlossen. Ostern wird
die vesper mit dem Kyrie Paschale angefangen,
 
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