Calenberg-Göttingen
furhanden und auf den altaren oder anderswo
sthet, begraben und die sacramentheuser fein
ordentlich abe thun, wie sie als die versten-
diegen ohn ergernis, sovil imer moglich, solch
wol werden zu thun wissen, und sonderlich sal
die abgotterei vor Hannover zum Heinholtz13
und zu S. Annen vor Munder14 abgeschafft, und
was von silber, kleinoden und sonst von eisen
und wachs daselbst furhanden, inventirt und be-
warlich bis auf weiter bescheit hingehalten wer-
den. Solch soll an allen enden, da solch zulauf,
abgotterei und gaukelwerk geubet worden ist,
weil die verordenten da sein, gescheen, damit
wir uns solchs greuels fur Got nicht teilhaftig
machen.
Zum zwelften sollen sie von unser wegen in
allen klostern, das sie sich der ordenung, so
man ihnen itzt ubergeben wirt15, gemes hal-
ten, ernstlichen verschaffen, auch erforschen, ob
munche vorhanden, die sich zum predigampt
brauchen lassen wollen, und wan den diesel-
biegen in der examination darzu duchtig er-
funden, sall man sie, wo es vonnoten sein wirdet,
darzu brauchen, doch das sie in unsers freunt-
lichen, lieben sons furstenthumbs pleiben. Die
aber noch jung und zum prediegen nicht ge-
schickt sein, dieselbiegen sall man zum studio
vleissigk ermanen, und das man sie, wie sie sich
besseren, zum prediegen brauchen wolle, ver-
trosten. Weren auch etliche in den klosteren von
munchen oder jungfrauen, so eraus begeren und
zu der ehe greifen woiten, mogen und sollen
sich uns durch den superintendenten und ihres
klosters vorsteher anzeigen lassen, wollen wir
uns alsdan gegen soliche noch eins iden klosters
vermogen und gelegenheit aus christlicher liebe
christlich und furstlich zu halten wissen und
sie an ihrem christlichem furhaben nit hinderen.
13 In Hainholz vor Hannover befand sich ein für
wundertätig gehaltenes Marienbild, das viele
Wallfahrer, sogar aus Italien, anzog. Auf
einer Wiese dort sollen sich damals die
Kranken versammelt haben. Vgl. D. E. Ba-
ring, Beschreibung der Saala im Amt Lauen-
stein I. 1744, 188, Anm.
Zum dreizenden sollen in den klostern alle zel-
len besucht und alle abgottische bylde, davor
sie beten und gotlose kultus haben, davon ge-
nommen werden; den sie konnen wol an16 sol-
che bilde ihr gebet zu Got thun. Desglichen soll
man ihnen, was vorfurische bucher sie haben,
auch nicht lassen und sie allein in die bucher
weisen, davon sie gebessert werden mogen.
Zum virzhenden sollen sie die fundationes, alle
privilegia, alle inname ihrer gutter, siegel, brife,
schuld, verphendung und was bei ihnen gelegt
ist, zudem alle kirchenkleinodia zum treulichsten
inventiren und aufzeichnen lassen, ihnen auch
anzeigen, weil sie, die visitatorn, zu solchem zu
inventiren uns gelobt und geschworen, alles, was
hirine geschege, heimlich bei sich zu halten und
nicht weiter dan ahn die herschaft gelangen zu
lassen, das sie sich keinswegs, als ob sie gefert
werden sollen, zu besorgen haben sollen.
Zum funfzehenden: Wo die probste, abte, de-
chan, capittelshern oder ander prelaten, des-
glichen die dominae, ebtissen und priorissen aus
mutwillen Gots wort widerstreben und unser
ordenung nicht gemes leben wollen, sol uns von
stund an angezeigt werden. Sovil dan die probste
belanget, so wollen wir dieselbiegen durch die
verordenten so bald abgesetzt haben und andere
darzu verordenen. Sovil aber die ebte und jung-
frauenkloster belanget, wo dieselbiegen auch wi-
der Gots wort streben, sol durch die personen
daselbs Got angeruffen und in gegenwertigkeit
der visitation ein ander abt oder domina, so
Gots wort geneigt, erwelet werden, damit allent-
halben Gots wort gefordert und unser ausgangen
ordenung in das werk gebracht werde.
Zum sechszehenden sollen sie zusehen, [was]
fur pfaffen oder munche in den jungfrauen-
kloster sein, und wo sichs erfunde, das sie recht-
14 Die St. Annenkapelle vor Münder mit einem
für wundertätig gehaltenen geschnitzten Bild
der Heiligen war ein beliebter Wallfahrtsort.
Besonders groß war die Zahl der Besucher
am Annentage, am 26. Juli. Vgl. K. Kayser,
a. a. O. 254, Anm. 509.
15 Vgl. die Klosterordnung oben S. 844.
16 = ohne.
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furhanden und auf den altaren oder anderswo
sthet, begraben und die sacramentheuser fein
ordentlich abe thun, wie sie als die versten-
diegen ohn ergernis, sovil imer moglich, solch
wol werden zu thun wissen, und sonderlich sal
die abgotterei vor Hannover zum Heinholtz13
und zu S. Annen vor Munder14 abgeschafft, und
was von silber, kleinoden und sonst von eisen
und wachs daselbst furhanden, inventirt und be-
warlich bis auf weiter bescheit hingehalten wer-
den. Solch soll an allen enden, da solch zulauf,
abgotterei und gaukelwerk geubet worden ist,
weil die verordenten da sein, gescheen, damit
wir uns solchs greuels fur Got nicht teilhaftig
machen.
Zum zwelften sollen sie von unser wegen in
allen klostern, das sie sich der ordenung, so
man ihnen itzt ubergeben wirt15, gemes hal-
ten, ernstlichen verschaffen, auch erforschen, ob
munche vorhanden, die sich zum predigampt
brauchen lassen wollen, und wan den diesel-
biegen in der examination darzu duchtig er-
funden, sall man sie, wo es vonnoten sein wirdet,
darzu brauchen, doch das sie in unsers freunt-
lichen, lieben sons furstenthumbs pleiben. Die
aber noch jung und zum prediegen nicht ge-
schickt sein, dieselbiegen sall man zum studio
vleissigk ermanen, und das man sie, wie sie sich
besseren, zum prediegen brauchen wolle, ver-
trosten. Weren auch etliche in den klosteren von
munchen oder jungfrauen, so eraus begeren und
zu der ehe greifen woiten, mogen und sollen
sich uns durch den superintendenten und ihres
klosters vorsteher anzeigen lassen, wollen wir
uns alsdan gegen soliche noch eins iden klosters
vermogen und gelegenheit aus christlicher liebe
christlich und furstlich zu halten wissen und
sie an ihrem christlichem furhaben nit hinderen.
13 In Hainholz vor Hannover befand sich ein für
wundertätig gehaltenes Marienbild, das viele
Wallfahrer, sogar aus Italien, anzog. Auf
einer Wiese dort sollen sich damals die
Kranken versammelt haben. Vgl. D. E. Ba-
ring, Beschreibung der Saala im Amt Lauen-
stein I. 1744, 188, Anm.
Zum dreizenden sollen in den klostern alle zel-
len besucht und alle abgottische bylde, davor
sie beten und gotlose kultus haben, davon ge-
nommen werden; den sie konnen wol an16 sol-
che bilde ihr gebet zu Got thun. Desglichen soll
man ihnen, was vorfurische bucher sie haben,
auch nicht lassen und sie allein in die bucher
weisen, davon sie gebessert werden mogen.
Zum virzhenden sollen sie die fundationes, alle
privilegia, alle inname ihrer gutter, siegel, brife,
schuld, verphendung und was bei ihnen gelegt
ist, zudem alle kirchenkleinodia zum treulichsten
inventiren und aufzeichnen lassen, ihnen auch
anzeigen, weil sie, die visitatorn, zu solchem zu
inventiren uns gelobt und geschworen, alles, was
hirine geschege, heimlich bei sich zu halten und
nicht weiter dan ahn die herschaft gelangen zu
lassen, das sie sich keinswegs, als ob sie gefert
werden sollen, zu besorgen haben sollen.
Zum funfzehenden: Wo die probste, abte, de-
chan, capittelshern oder ander prelaten, des-
glichen die dominae, ebtissen und priorissen aus
mutwillen Gots wort widerstreben und unser
ordenung nicht gemes leben wollen, sol uns von
stund an angezeigt werden. Sovil dan die probste
belanget, so wollen wir dieselbiegen durch die
verordenten so bald abgesetzt haben und andere
darzu verordenen. Sovil aber die ebte und jung-
frauenkloster belanget, wo dieselbiegen auch wi-
der Gots wort streben, sol durch die personen
daselbs Got angeruffen und in gegenwertigkeit
der visitation ein ander abt oder domina, so
Gots wort geneigt, erwelet werden, damit allent-
halben Gots wort gefordert und unser ausgangen
ordenung in das werk gebracht werde.
Zum sechszehenden sollen sie zusehen, [was]
fur pfaffen oder munche in den jungfrauen-
kloster sein, und wo sichs erfunde, das sie recht-
14 Die St. Annenkapelle vor Münder mit einem
für wundertätig gehaltenen geschnitzten Bild
der Heiligen war ein beliebter Wallfahrtsort.
Besonders groß war die Zahl der Besucher
am Annentage, am 26. Juli. Vgl. K. Kayser,
a. a. O. 254, Anm. 509.
15 Vgl. die Klosterordnung oben S. 844.
16 = ohne.
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