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Arno
Scutum canonicorum: Edition, Übersetzung, Kommentar — Klöster als Innovationslabore, Band 11: Regensburg: Schnell + Steiner, 2022

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https://doi.org/10.11588/diglit.72133#0058
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2.4 Rezeption und Wirkungskreis des Scutum canonicorum

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2.4 Rezeption und Wirkungskreis des Scutum canonicorum
Aufgrund der Wirkungsabsicht, die Arno im Prolog seines Werkes mehrfach schil-
dert, stellt sich die Frage, inwieweit das Scutum canonicorum im regularkanonika-
len Kontext rezipiert wurde. Die eher magere handschriftliche Überlieferung, die
sich auf den Salzburger und Halberstädter Reformkreis beschränkt, zeugt nicht un-
bedingt von einer intensiven zeitgenössischen Rezeption und einem weiten Wir-
kungskreis dieser Verteidigungsschrift der vita canonica267 Die Zusammenstellung
des überlieferungsgeschichtlich wichtigsten Textzeugen, des heutigen Wiener Codex
633, der wohl kurz nach Abfassung des Werkes in Reichersberg geschrieben wurde,
deutet auf eine auf Grundlagentexte für Regularkanoniker ausgerichtete Konzeption
hin. Die Handschrift, die vermutlich im 14. Jahrhundert ins oberösterreichische
Augustiner-Chorherrenstift St. Florian bei Linz gelangte, dort neu angeordnet und
zusammengebunden wurde, enthält zwar keine Regeltexte oder andere Consuetudi-
nes, dafür aber Constitutiones und Synodalstatuten, die alle im regularkanonikalen
Kontext des Passauer Sprengels beziehungsweise der Salzburger Erzdiözese ste-
hen.268 Eine ganz ähnliche Konzeption belegt auch der Codex Q 18, Inv. Nr. 37, der
sich heute im Bischöflichen Archiv in Maribor (Slowenien) befindet. Dort steht das
Scutum im Kontext der Constitutiones der Generalkapitel der Salzburger Augusti-
ner-Chorherren von 1218, 1221 und 1224, der Klosterrather Consuetudines sowie
des 12. Kanons der Beschlüsse der Lateransynode von 1215.269 Bei der Zusammen-
stellung dieser Handschrift wurde das Scutum folglich unter die Grundlagentexte
für das regularkanonikale Selbstverständnis im Salzburger Reformraum eingeord-
net. Leider lässt sich der Zeitpunkt dieser Anordnung nicht mehr genau rekonstruie-
ren, unbestritten ist jedoch auch bei dieser Handschrift ein Bezug zum Stift St. Flo-
rian. Lediglich der St. Florianer Codex XI 82, der bislang sehr schlecht erforscht ist,
weist eine abweichende Zusammenstellung auf: hier wird das Scutum durch Werke
von Heinrich von Langenstein (f 1397), Raymund von Penafort (f 1275) und Boethi-
us (f 524/526) flankiert.270
Als Knotenpunkt der Überlieferung beziehungsweise der Verbreitung des Scu-
tum canonicorum kristallisiert sich deutlich das benachbarte Augustiner-Chorher-
renstift St. Florian heraus, das ebenfalls zur Passauer Diözese und zur Salzburger
Erzdiözese gehörte. Das durch Bischof Altmann von Passau um 1071 gegründete
Stift St. Florian schloss sich erst zu Beginn des 13. Jahrhunderts der Salzburger

267 Zur Verbindung zwischen der Halberstädter und der Salzburger Reform vgl. Bosl, Regularkano-
niker, S. 43-45.

268 Siehe hierzu Einleitung, Kap. 3.1.

269 Vgl. Consuetudines canonicorum regularium Springirsbacenses-Rodenses, ed. Weinfurter,
CCCM 48, S. XXI-XXIII.

270 Vgl. Czerny, Handschriften, S. 35-36.
 
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