3. EDITIONSKRITERIEN UND
TEXTGESTALTUNG
3.1 Handschriften
Im Vergleich zur handschriftlichen Verbreitung der weiteren Werke Arnos, von de-
nen sich meist nur ein einziger Textzeuge erhalten hat, ist das Scutum canonicorum
deutlich breiter überliefert. Von der ausführlicheren Fassung (Version A) haben sich
drei Handschriften erhalten, die alle eine Verbindung zum Augustiner-Chorherren-
stift St. Florian bei Linz aufweisen.273 Die kürzere Fassung (Version B) ist nur in
einer Sammelhandschrift aus dem späten 15. Jahrhundert aus der Bibliothek des
Augustiner-Chorherrenstifts St. Pankratius in Hamersleben (Diözese Halberstadt)
überliefert, die sich heute im Landesarchiv Magdeburg befindet.274 In diesem ver-
kürzten Textzeugen, der ohne Prooemium direkt mit dem Beginn des Scutum cano-
nicorum einsetzt und wesentlich früher abbricht, wird das Werk fälschlicherweise
der Autorschaft Anselms von Havelberg zugeschrieben.275 Der Sammelcodex bein-
haltet neben Material zur Stiftsgeschichte Schriften zum Selbstverständnis der Re-
gularkanoniker und Traktate zur Auseinandersetzung zwischen ordo monasticus
und ordo canonicus, unter anderem die Epistola apologetica Anselms von Havel-
berg und zwei defensive Briefe Abt Ekberts von Huysberg.276 Die Zusammenstel-
lung dieser Sammelhandschrift ist sicherlich im Kontext der Reformbewegung der
Devotio moderna, beeinflusst durch die Windesheimer Kongregation, zu verorten,
da sie als erste Schrift das Reformhandbuch Liber de reformatione monasteriorum
des Augustiner-Chorherren und Reformators Johannes Busch (f 1479/1480) und Ab-
schriften einiger Privilegien für die Windesheimer Kongregation enthält.277 Zu wel-
chem Zeitpunkt die Handschrift in die Diözese Halberstadt gelangte und wann die
Zuschreibung des Scutum an Anselm von Havelberg erfolgt ist, kann nicht mehr
abschließend geklärt werden. Classen vermutete aufgrund der nachweisbaren Bezie-
hungen zwischen den sächsischen Chorherren und dem Salzburger Domkapitel,
dass die Handschrift bereits um die Mitte des 12. Jahrhunderts ins Chorherrenstift
Hamersleben gelangt sein könnte.278 Die Zuschreibung dieser Schrift an Anselm von
273 Siehe hierzu bereits Einleitung Kap. 2.3.
274 Vgl. Zöllner, Sammelhandschrift, S. 215-219; Giese, Vom Hildesheimer Sültestift, S. 203-204.
275 Vgl. Classen, Werkstatt, S. 423-424.
276 Vgl. Zöllner, Sammelhandschrift, S. 215-219; ders., Ekbert von Huysburg, S. 25-27.
277 Zu Johannes Busch und seinem Werk siehe Lesser, Johannes Busch, S. 259-292.
278 Vgl. Classen, Gerhoch, S. 66 Anm. 43, S. 446 (Opus 1).
TEXTGESTALTUNG
3.1 Handschriften
Im Vergleich zur handschriftlichen Verbreitung der weiteren Werke Arnos, von de-
nen sich meist nur ein einziger Textzeuge erhalten hat, ist das Scutum canonicorum
deutlich breiter überliefert. Von der ausführlicheren Fassung (Version A) haben sich
drei Handschriften erhalten, die alle eine Verbindung zum Augustiner-Chorherren-
stift St. Florian bei Linz aufweisen.273 Die kürzere Fassung (Version B) ist nur in
einer Sammelhandschrift aus dem späten 15. Jahrhundert aus der Bibliothek des
Augustiner-Chorherrenstifts St. Pankratius in Hamersleben (Diözese Halberstadt)
überliefert, die sich heute im Landesarchiv Magdeburg befindet.274 In diesem ver-
kürzten Textzeugen, der ohne Prooemium direkt mit dem Beginn des Scutum cano-
nicorum einsetzt und wesentlich früher abbricht, wird das Werk fälschlicherweise
der Autorschaft Anselms von Havelberg zugeschrieben.275 Der Sammelcodex bein-
haltet neben Material zur Stiftsgeschichte Schriften zum Selbstverständnis der Re-
gularkanoniker und Traktate zur Auseinandersetzung zwischen ordo monasticus
und ordo canonicus, unter anderem die Epistola apologetica Anselms von Havel-
berg und zwei defensive Briefe Abt Ekberts von Huysberg.276 Die Zusammenstel-
lung dieser Sammelhandschrift ist sicherlich im Kontext der Reformbewegung der
Devotio moderna, beeinflusst durch die Windesheimer Kongregation, zu verorten,
da sie als erste Schrift das Reformhandbuch Liber de reformatione monasteriorum
des Augustiner-Chorherren und Reformators Johannes Busch (f 1479/1480) und Ab-
schriften einiger Privilegien für die Windesheimer Kongregation enthält.277 Zu wel-
chem Zeitpunkt die Handschrift in die Diözese Halberstadt gelangte und wann die
Zuschreibung des Scutum an Anselm von Havelberg erfolgt ist, kann nicht mehr
abschließend geklärt werden. Classen vermutete aufgrund der nachweisbaren Bezie-
hungen zwischen den sächsischen Chorherren und dem Salzburger Domkapitel,
dass die Handschrift bereits um die Mitte des 12. Jahrhunderts ins Chorherrenstift
Hamersleben gelangt sein könnte.278 Die Zuschreibung dieser Schrift an Anselm von
273 Siehe hierzu bereits Einleitung Kap. 2.3.
274 Vgl. Zöllner, Sammelhandschrift, S. 215-219; Giese, Vom Hildesheimer Sültestift, S. 203-204.
275 Vgl. Classen, Werkstatt, S. 423-424.
276 Vgl. Zöllner, Sammelhandschrift, S. 215-219; ders., Ekbert von Huysburg, S. 25-27.
277 Zu Johannes Busch und seinem Werk siehe Lesser, Johannes Busch, S. 259-292.
278 Vgl. Classen, Gerhoch, S. 66 Anm. 43, S. 446 (Opus 1).