3. Die Veränderungen durch die correctio | 161
bans II. (1095, 1096) und eine Paschalis’ II. (1107). Sowohl die Urkunde von 1096
als auch die von 1107 weisen auffallende Unregelmäßigkeiten auf und dürften zeit-
genössische Fälschungen sein. Während Morelle zeigen konnte, dass die Mönche
von Saint-Bertin Urban II. 1096 offenbar ein gefälschtes Exemplar der Urkunde
von 1095 vorgelegt hatten, um damit auf bestimmte Besitzungen Anspruch zu er-
heben, war die auf 1107 datierte Urkunde, wie bereits Sproemberg vermutete, eine
Fälschung, die im Kontext des Konfliktes mit Cluny entstanden war und darauf
abzielte, den Papst von der Rechtmäßigkeit der Freiheit Saint-Bertins zu überzeu-
gen.712
Der kurze Überblick über die vor allem im zweiten Buch der Gesta abbatum
überlieferten Urkunden zeigt zunächst, dass vor allem unter Abt Lambert die Zahl
der für die Abtei ausgestellten Urkunden deutlich zugenommen hatte, was letztlich
den besonderen Eifer dieses Abtes, von dem Simon berichtet, belegt. Die Urkunden
zeigen dann, dass vor allem der Bischof von Therouanne und der Graf von Flandern
zu den größten Unterstützern der Abtei und ihrer correctio gehörten. Schließlich
geben die zahlreichen Konflikteinigungen zu erkennen, dass ganz unterschiedliche
soziale Gruppen von der correctio direkt oder indirekt betroffen waren. Da der
Urkundenbestand nicht in seiner Gesamtheit analysiert werden kann, sollen im
Folgenden einige Phänomene vorgestellt und näher beleuchtet werden, die für das
Verständnis einer correctio von großer Bedeutung sind.
3.4.4. Abt Lamberts Restitutionspolitik im Spiegel der Urkunden
Für die erste Hälfte des 12. Jahrhunderts sind aus Saint-Bertin zahlreiche Urkunden
überliefert, die im Kontext einer Konfliktbeilegung standen und die von beiden
Streitparteien akzeptierte Einigung schriftlich festhielten und bestätigten. Die nar-
rationes dieser Urkunden berichten von usurpiertem Land, Amtermissbrauch, aber
auch von Gewalt und Ungerechtigkeiten gegenüber der Abtei und ihren Mönchen.
Die daraus erwachsenen Konflikte mit dem Abt wurden meist auf dessen Initiative
hin vor das Gericht des Grafen oder des Bischofs getragen, wo schließlich eine
Einigung erreicht wurde. Im Folgenden sollen vier Beispiele vorgestellt werden.
Sowohl in den Gesta Simons als auch im Original ist eine Urkunde aus dem Jahr
1107 überliefert, die eine Einigung zwischen Abt Lambert und einem gewissen Lam-
712 Zu Urban II. vgl. L. Morelle, Par delä le vrai et le faux, S. 65 -72; zur gefälschten Abschrift der Urkunde
von 1107 vgl. Ders., S. 72-86; außerdem zur Textkritik H. Sproemberg, Alvisus, S. 182-194 und zur
Edition Ders., S. 195-201.
bans II. (1095, 1096) und eine Paschalis’ II. (1107). Sowohl die Urkunde von 1096
als auch die von 1107 weisen auffallende Unregelmäßigkeiten auf und dürften zeit-
genössische Fälschungen sein. Während Morelle zeigen konnte, dass die Mönche
von Saint-Bertin Urban II. 1096 offenbar ein gefälschtes Exemplar der Urkunde
von 1095 vorgelegt hatten, um damit auf bestimmte Besitzungen Anspruch zu er-
heben, war die auf 1107 datierte Urkunde, wie bereits Sproemberg vermutete, eine
Fälschung, die im Kontext des Konfliktes mit Cluny entstanden war und darauf
abzielte, den Papst von der Rechtmäßigkeit der Freiheit Saint-Bertins zu überzeu-
gen.712
Der kurze Überblick über die vor allem im zweiten Buch der Gesta abbatum
überlieferten Urkunden zeigt zunächst, dass vor allem unter Abt Lambert die Zahl
der für die Abtei ausgestellten Urkunden deutlich zugenommen hatte, was letztlich
den besonderen Eifer dieses Abtes, von dem Simon berichtet, belegt. Die Urkunden
zeigen dann, dass vor allem der Bischof von Therouanne und der Graf von Flandern
zu den größten Unterstützern der Abtei und ihrer correctio gehörten. Schließlich
geben die zahlreichen Konflikteinigungen zu erkennen, dass ganz unterschiedliche
soziale Gruppen von der correctio direkt oder indirekt betroffen waren. Da der
Urkundenbestand nicht in seiner Gesamtheit analysiert werden kann, sollen im
Folgenden einige Phänomene vorgestellt und näher beleuchtet werden, die für das
Verständnis einer correctio von großer Bedeutung sind.
3.4.4. Abt Lamberts Restitutionspolitik im Spiegel der Urkunden
Für die erste Hälfte des 12. Jahrhunderts sind aus Saint-Bertin zahlreiche Urkunden
überliefert, die im Kontext einer Konfliktbeilegung standen und die von beiden
Streitparteien akzeptierte Einigung schriftlich festhielten und bestätigten. Die nar-
rationes dieser Urkunden berichten von usurpiertem Land, Amtermissbrauch, aber
auch von Gewalt und Ungerechtigkeiten gegenüber der Abtei und ihren Mönchen.
Die daraus erwachsenen Konflikte mit dem Abt wurden meist auf dessen Initiative
hin vor das Gericht des Grafen oder des Bischofs getragen, wo schließlich eine
Einigung erreicht wurde. Im Folgenden sollen vier Beispiele vorgestellt werden.
Sowohl in den Gesta Simons als auch im Original ist eine Urkunde aus dem Jahr
1107 überliefert, die eine Einigung zwischen Abt Lambert und einem gewissen Lam-
712 Zu Urban II. vgl. L. Morelle, Par delä le vrai et le faux, S. 65 -72; zur gefälschten Abschrift der Urkunde
von 1107 vgl. Ders., S. 72-86; außerdem zur Textkritik H. Sproemberg, Alvisus, S. 182-194 und zur
Edition Ders., S. 195-201.