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Sellner, Harald [VerfasserIn]; Eberhard Karls Universität Tübingen [Grad-verleihende Institution] [Hrsg.]
Klöster zwischen Krise und correctio: monastische "Reformen" im Hochmittelalterlichen Flandern — Klöster als Innovationslabore, Band 3: Tübingen, 2016

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.48960#0229
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1. Die Abtei von Marchiennes von den Anfängen bis 1100 | 225

Darüber hinaus wurden in dieser Urkunde erstmals die Rechte und Pflichten der
Klostervögte definiert, womit die Mönche zweifelsohne einem möglichen Amts-
missbrauch vorbeugen wollten.930 Da die Familie derer von Aubigny ihren Macht-
bereich in der Folgezeit verlagerte, wurde die Untervogtei von Marchiennes zwi-
schen verschiedenen Familien der Gegend aufgeteilt.931 Die bedeutendste Familie
war zweifelsohne die der Landas. Zu Beginn des 12. Jahrhunderts übernahm Ful-
chard, ein Mitglied dieser Familie, die Leitung der Abtei von Marchiennes, erwies
sich dafür aber als wenig geeignet und wurde letztlich seines Amtes enthoben.932
Der Nachfolger Amand von Castello widmete sich daher während seines Abbatiats
einer erneuten correctio der Gemeinschaft.

930 A. Warnkönig, Flandrische Staats- und Rechtsgeschichte, Bd. 3, Nachtrag, D 155, S. 5-6; vgl. auch
R. Naz, L’avouerie, S. 20-21; S. Vanderputten, Fulchard’s Pigsty, S. 99, Anm. 49; D. Heirbaut, Feuda-
lism in the Twelfth Century, S. 237 weist darauf hin, dass diese Urkunde aus Marchiennes erstmals den
Begriff feudum verwendet und zweifelt ihre Authentizität an.
931 Vgl. dazu S. Vanderputten, Fulcard’s Pigsty, S. 100.
932 Die correctio Marchiennes wird von S. Vanderputten, Fulcard’s Pigsty untersucht. Vanderputten hebt
vor allem die politische Komponente der correctio des Klosters hervor und zeigt, dass sie unter ande-
rem dazu gedient habe, die Beziehungen zwischen Kloster, ihren Ministerialen und dem Grafen neu zu
definieren.
 
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