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Sellner, Harald [VerfasserIn]; Eberhard Karls Universität Tübingen [Grad-verleihende Institution] [Hrsg.]
Klöster zwischen Krise und correctio: monastische "Reformen" im Hochmittelalterlichen Flandern — Klöster als Innovationslabore, Band 3: Tübingen, 2016

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https://doi.org/10.11588/diglit.48960#0454
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450 | IV. Die Abtei von Anchin

Gelduin als auch Alvisus ursprünglich aus anderen Bistümern stammten und nun
mit einem Eid an Arras gebunden werden mussten, ist fraglich.1797 Wahrscheinlicher
ist es, dass den Bischöfen von Arras die enge Bindung Anchins an Cambrai bewusst
war und ihre Autorität nur mittels eines Eides Anerkennung fand. Nichtsdestotrotz
war das Verhältnis zwischen den Bischöfen von Arras und der Gemeinschaft von
Anchin von gegenseitiger Ignoranz geprägt. Erst ab 1122 beginnt in Anchin die
Überlieferung bischöflicher Urkunden aus Arras.1798 Es ist anzunehmen, dass die
Normalisierung der Beziehungen zwischen Anchin und Arras das Verdienst des
Alvisus war.1799
4.2. Schenkungen an das Kloster
In dem aus Anchin überlieferten Urkundenbestand fällt besonders das bischöfliche
Engagement auf. Die allermeisten Schenkungs- und Bestätigungsurkunden an das
Kloster wurden von Bischöfen ausgestellt. Diese sahen vor allem in den Schenkun-
gen von Altären eine gute Möglichkeit, den Einfluss der Laien auf die Kirchen ihres
Bistums zu reduzieren.1800 Anchin selbst erhielt von diesen Kirchen die Einkünfte
aus der Seelsorge, aber auch die an die Kirchen gebundenen Abgaben. In den meis-
ten Fällen behielt der Bischof allerdings das Besetzungsrecht der Altäre für sich und
konnte damit zugleich einer zu großen Abhängigkeit der entsprechenden Kirchen
von Anchin vorbeugen.
Interessant bei den Urkunden aus dem Abbatiat des Alvisus ist die Tatsache, dass
sechs Mal darauf verwiesen wird, dass die Initiative zum entsprechenden Rechtsakt
vom Abt von Anchin selbst ausgegangen war.1801 Dies betrifft aber nicht nur die Be-
stätigung von Rechten und Besitz, sondern auch die Schenkungen. Alvisus betrieb
also offensichtlich selbst eine entschiedene Politik, die mit der der Bischöfe von
Cambrai korrelierte und deswegen deren Unterstützung genoss.
Besonders auffallend ist zudem, dass ab 1100 erstmals Urkunden zu finden
sind, die pro remedio animae ausgestellt wurden und die Bitte nach dem Gebet der
Brüder beinhalteten. Eine Urkunde des Bischofs Burchard von Cambrai von 1116

1797 Zu den Eiden siehe oben Anm. 967.
1798 J. P. Gerzaguet, Les chartes de l’abbaye d’Anchin, D 43, S. 139-140.
1799 Auffallend ist zudem, dass die Bischöfe von Arras in der klösterlichen Historiogaphie erst unter Abt
Alvisus Erwähnung finden. Vgl. dazu Annalen, S. 504: »1115. obiit Lambertus episcopus Atrebatensis,
et successit Robertus archidiaconus eius.«
1800 Vgl. dazu J. M. Duvosquel, Les chartes de donation d’autels; G. Constable, Monastic Possession of
Churches.
1801 J. P. Gerzaguet, Les chartes de l’abbaye d’Anchin, D 36, S. 132-133; D 39, S. 136; D 43, S. 139-140;
D 44, S. 141-142; D 45, S. 142; D 49, S. 147.
 
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