376 Ecce homo. Wie man wird, was man ist
bloß die E[he] zwischen Geschwisterkindern, sondern selbst die zwischen
Andergeschwisterkindern (sobrini), also bis zum 6. Verwandtschaftsgrad ein-
schließlich nach römischer Komputation. Um die Eheverbote und mit diesen
die Dispensationsgebühren zu mehren, ließ man später zwar den Worten nach
das Verbot bis zum 6. Grad fortbestehen, führte aber eine neue Zahlungsart
der Grade ein, die sogen. Computatio canonica, bei welcher nicht, wie bei der
römischen Berechnungsweise, die Zeugungen auf beiden Linien, sondern nur
auf der einen und zwar der längern gezählt werden. Hiernach waren also durch
das kanonische Recht die Ehen erst vom 14. Grad römischer Komputation an
erlaubt." (Meyer 1885-1892, 5, 337) Zu N.s Zeit galt noch: „Das kanonische
Recht untersagt aber selbst die Verbindung zwischen Dritt- und Anderge-
schwisterkind, sodaß die Seitenverwandtschaft noch im vierten Gliede ein Hin-
dernis bildet, und überträgt das gleiche Verbot auch auf die Seitenlinie der
Schwägerschaft [...]. Die Ermächtigung, Ehe in verbotenen Graden der Ver-
wandtschaft oder Schwägerschaft im Wege der Dispensation zu verstatten, ist
nach kanonischem Recht dem Papste und den Bischöfen vorbehalten." (Brock-
haus 1882-1887, 5, 785; in der leicht modifizierten Fassung Brockhaus 1894-
1896, 5, 743 entfällt kirchenrechtlich korrekt der Zusatz „und den Bischöfen".)
Noch in der Neuzeit machte der Papst von seinem Dispensationsrecht insbe-
sondere bei hochgestellten Persönlichkeiten Gebrauch.
268, 32-269, 1 Man ist am wenigsten mit seinen Eltern verwandt: es wäre
das äusserste Zeichen von Gemeinheit, seinen Eltern verwandt zu sein.] In EH
Warum ich so weise bin 1 und 5 leitet N. hingegen wesentliche Spezifika seiner
selbst direkt von seinen Eltern, insbesondere von seinem Vater ab — er sei
„bloss [s]ein Vater noch einmal" (KSA 6, 271, 4 f.). Beim Einfügen des neuen
Abschnitts 3 und damit von 268, 32-269, 1 wurde auf die Harmonisierbarkeit
mit diesen Äußerungen anscheinend nicht mehr geachtet.
269, 1-5 Die höheren Naturen haben ihren Ursprung unendlich weiter zurück,
auf sie hin hat am längsten gesammelt, gespart, gehäuft werden müssen. Die
grossen Individuen sind die ältesten: ich verstehe es nicht, aber Julius Cäsar
könnte mein Vater sein — oder Alexander, dieser leibhafte Dionysos...] Vgl. NK
KSA 6, 145, 2-6 u. 145, 14-17. Auch in der Vorstufe aus Mp XVIII, KSA 14, 473 f. —
mitgeteilt oben in NK ÜK EH Warum ich so weise bin 3 — rückt dieser Aspekt,
dass die großen Individuen die ältesten seien, in den Blickpunkt. Vgl. NK
KSA 6, 130, 19-26.
269, 5-7 In diesem Augenblick, wo ich dies schreibe, bringt die Post mir einen
Dionysos-Kopf...] Montinari 1982, 123, Fn. 3: „Es ist uns noch nicht gelungen zu
erschließen, was Nietzsche mit dieser Postsendung gemeint haben kann. Eine
Halluzination ist nicht auszuschließen. Unter den Bekannten Nietzsches war
bloß die E[he] zwischen Geschwisterkindern, sondern selbst die zwischen
Andergeschwisterkindern (sobrini), also bis zum 6. Verwandtschaftsgrad ein-
schließlich nach römischer Komputation. Um die Eheverbote und mit diesen
die Dispensationsgebühren zu mehren, ließ man später zwar den Worten nach
das Verbot bis zum 6. Grad fortbestehen, führte aber eine neue Zahlungsart
der Grade ein, die sogen. Computatio canonica, bei welcher nicht, wie bei der
römischen Berechnungsweise, die Zeugungen auf beiden Linien, sondern nur
auf der einen und zwar der längern gezählt werden. Hiernach waren also durch
das kanonische Recht die Ehen erst vom 14. Grad römischer Komputation an
erlaubt." (Meyer 1885-1892, 5, 337) Zu N.s Zeit galt noch: „Das kanonische
Recht untersagt aber selbst die Verbindung zwischen Dritt- und Anderge-
schwisterkind, sodaß die Seitenverwandtschaft noch im vierten Gliede ein Hin-
dernis bildet, und überträgt das gleiche Verbot auch auf die Seitenlinie der
Schwägerschaft [...]. Die Ermächtigung, Ehe in verbotenen Graden der Ver-
wandtschaft oder Schwägerschaft im Wege der Dispensation zu verstatten, ist
nach kanonischem Recht dem Papste und den Bischöfen vorbehalten." (Brock-
haus 1882-1887, 5, 785; in der leicht modifizierten Fassung Brockhaus 1894-
1896, 5, 743 entfällt kirchenrechtlich korrekt der Zusatz „und den Bischöfen".)
Noch in der Neuzeit machte der Papst von seinem Dispensationsrecht insbe-
sondere bei hochgestellten Persönlichkeiten Gebrauch.
268, 32-269, 1 Man ist am wenigsten mit seinen Eltern verwandt: es wäre
das äusserste Zeichen von Gemeinheit, seinen Eltern verwandt zu sein.] In EH
Warum ich so weise bin 1 und 5 leitet N. hingegen wesentliche Spezifika seiner
selbst direkt von seinen Eltern, insbesondere von seinem Vater ab — er sei
„bloss [s]ein Vater noch einmal" (KSA 6, 271, 4 f.). Beim Einfügen des neuen
Abschnitts 3 und damit von 268, 32-269, 1 wurde auf die Harmonisierbarkeit
mit diesen Äußerungen anscheinend nicht mehr geachtet.
269, 1-5 Die höheren Naturen haben ihren Ursprung unendlich weiter zurück,
auf sie hin hat am längsten gesammelt, gespart, gehäuft werden müssen. Die
grossen Individuen sind die ältesten: ich verstehe es nicht, aber Julius Cäsar
könnte mein Vater sein — oder Alexander, dieser leibhafte Dionysos...] Vgl. NK
KSA 6, 145, 2-6 u. 145, 14-17. Auch in der Vorstufe aus Mp XVIII, KSA 14, 473 f. —
mitgeteilt oben in NK ÜK EH Warum ich so weise bin 3 — rückt dieser Aspekt,
dass die großen Individuen die ältesten seien, in den Blickpunkt. Vgl. NK
KSA 6, 130, 19-26.
269, 5-7 In diesem Augenblick, wo ich dies schreibe, bringt die Post mir einen
Dionysos-Kopf...] Montinari 1982, 123, Fn. 3: „Es ist uns noch nicht gelungen zu
erschließen, was Nietzsche mit dieser Postsendung gemeint haben kann. Eine
Halluzination ist nicht auszuschließen. Unter den Bekannten Nietzsches war