Axiomatische Begründung des Bezoutschen Satzes. 53
läßt sich zu folgendem einfacheren und dazu praktisch brauchbareren
[Zur numerischen Berechnung in § 11 z. B.] Satze IV" erweitern.
Satz IV": 71/ (A(X; 2/,i)> — AL^A-^-tB, B),
wo t von beliebiger Ordnung in x, y ist.
Beweis: Es sei d die Ordnung von ^^i), m die von A, n die
von B.
1. Fall: klier ist IV" mit IV' identisch.
2. Fall: m^d-^n; hier gilt nach Definition
71/2/,i)‘= M(zn+d m- A(X>y)Z)-\-i’B, B(X>y>2)),
welch letzterer Ausdruck nach IV und III zerlegt werden kann in
die Summe
71/ ^n+d~m, B) + 71/ (A, B\
Es ist aber (z, Bj = o, weil z f o in jedem Punkt der Art x = a,
y = ß, * = 1
Damit ist IV" bewiesen.
Will man auch gemeinsam e Teiler in den beiden nicht homo-
genen Polynomen zulassen, so definiere man, nach Analogie des
vorigen § 9:
AB V(x,y,r)) = M (JT
falls U(X,y>V) = U'-T-, V(x,y,i) = V'-T-, U' und V' teilerfremd; T f o
in dem betreffenden Punkt. Es gelten dann ohne weiteres auch für
dieses neue Symbol die vier Sätze I', II', III', IVZ und IV".
§ 11. Numerische Berechnung der Multiplizitätszahlen.
Die zwölf Vorschriften von § 3, welche ausreichen, um die Symbole
(£7, F) eindeutig zu definieren, sind für die numerische Berechnung un-
geeignet; denn die explizite Darstellung von (U, F) als A (Z, Z'), wo
l und V binäre lineare Formen sind, erfordert die Faktorenzerlegung
gewisser binärer Formen. Daher leiten wir noch eine zweite, und zwar
außerordentlich einfache Methode ab, die in jedem Falle ohne Schwierig-
keit zum Ziele führt (die aber für den Zweck der §§ 3 und 4, nämlich
zum Beweis der Widerspruchslosigkeit der Postulate, wie mir scheint,
weniger geeignet wäre). Wir benötigen zur praktischen Ausführung
einer Multiplizitätsbestimmung nichts als die Kenntnis, wie man Poly-
nome multipliziert, und wie man abzählt, wie oft eine Variabele als
Faktor in gewissen Polynomen heraustritt. Die einzige Vorbereitung ist
die Transformation des Punktes, dessen Multiplizität bestimmt werden
läßt sich zu folgendem einfacheren und dazu praktisch brauchbareren
[Zur numerischen Berechnung in § 11 z. B.] Satze IV" erweitern.
Satz IV": 71/ (A(X; 2/,i)> — AL^A-^-tB, B),
wo t von beliebiger Ordnung in x, y ist.
Beweis: Es sei d die Ordnung von ^^i), m die von A, n die
von B.
1. Fall: klier ist IV" mit IV' identisch.
2. Fall: m^d-^n; hier gilt nach Definition
71/2/,i)‘= M(zn+d m- A(X>y)Z)-\-i’B, B(X>y>2)),
welch letzterer Ausdruck nach IV und III zerlegt werden kann in
die Summe
71/ ^n+d~m, B) + 71/ (A, B\
Es ist aber (z, Bj = o, weil z f o in jedem Punkt der Art x = a,
y = ß, * = 1
Damit ist IV" bewiesen.
Will man auch gemeinsam e Teiler in den beiden nicht homo-
genen Polynomen zulassen, so definiere man, nach Analogie des
vorigen § 9:
AB V(x,y,r)) = M (JT
falls U(X,y>V) = U'-T-, V(x,y,i) = V'-T-, U' und V' teilerfremd; T f o
in dem betreffenden Punkt. Es gelten dann ohne weiteres auch für
dieses neue Symbol die vier Sätze I', II', III', IVZ und IV".
§ 11. Numerische Berechnung der Multiplizitätszahlen.
Die zwölf Vorschriften von § 3, welche ausreichen, um die Symbole
(£7, F) eindeutig zu definieren, sind für die numerische Berechnung un-
geeignet; denn die explizite Darstellung von (U, F) als A (Z, Z'), wo
l und V binäre lineare Formen sind, erfordert die Faktorenzerlegung
gewisser binärer Formen. Daher leiten wir noch eine zweite, und zwar
außerordentlich einfache Methode ab, die in jedem Falle ohne Schwierig-
keit zum Ziele führt (die aber für den Zweck der §§ 3 und 4, nämlich
zum Beweis der Widerspruchslosigkeit der Postulate, wie mir scheint,
weniger geeignet wäre). Wir benötigen zur praktischen Ausführung
einer Multiplizitätsbestimmung nichts als die Kenntnis, wie man Poly-
nome multipliziert, und wie man abzählt, wie oft eine Variabele als
Faktor in gewissen Polynomen heraustritt. Die einzige Vorbereitung ist
die Transformation des Punktes, dessen Multiplizität bestimmt werden