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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 3): Confessio Tetrapolitana und die Schriften des Jahres 1531 — Gütersloh, 1969

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https://doi.org/10.11588/diglit.29140#0196
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CONFESSIO TETRAPOLITANA

Gelegentlich geht er dabei über den Themenkreis der Tetrapolitana
hinaus - zum Beispiel entwickelt er im Rechtfertigungsartikel seine
Prädestinationsauffassung neu und fast überall fügt er den dort ge-
gebenen Argumenten für die Position der Oberdeutschen neue hinzu.
Es ist daher kein Zweifel, daß die Apologie neben der CT mehr Aufmerk-
samkeit verdient, als man ihr bisher zugewendet hat.
Auch Bucer selbst hat lebenslang nicht bloß sein Bekenntnis, sondern
auch dessen Apologie hochgehalten, ja er hat bei bestimmtem, feierli-
chem Anlaß zum Ausdruck gebracht, daß er ihr zusammen mit der
Confessio Tetrapolitana einzigartige Bedeutung für sich selbst zumaß.
In der ersten Fassung seines »Testaments« aus dem Jahre 1548, in der
er sich am Vorabend seiner Reise auf den »Geharnischten Reichstag«
mit auffallender Betonung auf sein theologisches Lebenswerk beruft
und seine Sache mit derjenigen Oekolampads und Capitos zusammen-
nimmt und so noch einmal in ihrer spezifischen Richtung bestimmt,
nennt er das Straßburger Bekenntnis und dessen Apologie, deren ge-
schichtliche Rolle zu diesem Zeitpunkt längst ausgespielt war, als die
vollkommenste Formulierung seiner theologischen Überzeugungen -
»wie auch ich meinen Gott und Vater, durch unsern Herrn Jesum
Christ, zum Höchsten bitte und flehe, daß er mich in derselbigen Leh-
re und Glauben wolle bis in mein Ende erhalten, und nämlich in der Leh-
re und Bekenntniß, die wir zu Augsburg vor dem Kaiser und Ständen
des Reichs haben bekennet und hernach in unserer Apologia erkläret« 26 .

2. Unsere Ausgabe
Wir veröffentlichen die Vorworte der beiden Druckausgaben der CT
von 1531 und die Apologie zum erstenmal in neuerer Zeit z ü Unserem
Text liegen die bemerkenswert sorgfältig gedruckten Originalausgaben
zugrunde. Die lateinische Fassung der Apologie, die doch existiert haben
muß z8 , hat sich meines Wissens ebensowenig erhalten wie eine bedeu-
26. /. W. Baum, S. 569.
27. Die Mitteilung von Gussmann I,i, S. 384, über Drucke der Apologie bei C. G.
Müller (1808) und Paet^old beruht auf Verwechslung mit der Konfutation.
28. Im Thomas-Archiv (Nr. 38) sind am Anfang und Schluß der Handschrift von
B.s Schrift gegen Marbeck von 1532 (vgl. Täuferakten VII, 1, S. 4i6ff.) abgerissene
und zum Teil schwer zu entziffernde Reste eines lateinischen Konzepts der Apologie,
und zwar zu der Verteidigung der Vorrede der CT, von Bucers eigener Hand erhalten
(Täuferakten, S. 527, 24h). Vgl. auch die auffallende Stelle unten S. 232,15 fr. -
Ob sich allerdings Huberts Mitteilung vom 1. 10. 1531, er sei mit einer Abschrift der
Apologie beschäftigt {SchiessI, Nr. 222), auf die lateinische Fassung bezieht, wie Schiess
z.St. meint, ist ungewiß.
 
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