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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 4): Zur auswärtigen Wirksamkeit: 1528 - 1533 — Gütersloh, 1975

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https://doi.org/10.11588/diglit.29141#0023

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BERNER DISPUTATION


15. CR Zw 9,325f.(Nr.674a), 15.Dezember 1527.
gleichfalls vergeblich16. Auf Zwinglis Wunsch hin lud er auch die
Straßburger ein17. Am 13. Dezember meldete er Zwingli das voraus-
sichtliche Kommen Capitos und Bucers. Der Brief aus Straßburg, dessen
Inhalt Oekolampad nach Zürich weiterleitet18, enthielt Sonderwünsche
für eine Einladung nach Bern. Da diese Wünsche die Verhandlungen zur
Aufnahme Straßburgs ins Burgrecht betrafen, waren sie hoch geheim und
wurden von Oekolampad in griechischer Sprache nach Zürich gemeldet1L
Der Baseler schreibt20: Er hoffe, daß die Brüder aus Straßburg, nämlich
Capito und Bucer, zur bevorstehenden Disputation nach Bern kommen
würden. Christus möge sich zu seinem Ruhm herbeilassen, ihnen anzu-
zeigen, daß ihr Kommen zur glücklichsten Lösung führen werde. Die
beiden Männer wünschten aber, daß die Berner einen Brief an den Straß-
burger Rat senden möchten, in dem sie eingeladen würden. Die Brüder
glaubten, daß dies in höchstem Maße und allgemein von Nutzen wäre.
Denn sie wüßten sehr wohl, daß es ein leichtes sei, ihre Ratsherren zum
Freundschaftsbund mit jenen zu bewegen. Die Straßburger Ratsherren
träten zwar nicht öffentlich für die Sache ein, seien aber sehr wohl-
wollend. Oekolampad behält die griechische Sprache auch bei, wenn er
anschließend Zwingli mahnt, die Angelegenheit gut zu bedenken. Er
werde noch am gleichen Tage an Haller schreiben; Zwingli möge ein
gleiches tun21. Sein Vorschlag lautet22: »Wie wäre es, wenn die Straß-
burger durch deinen Magistrat als Zuhörer eingeladen würden, damit sie
bei den Fürsten und den anderen Städten bequemer Zeugnis ablegen
können? Denn den Bernern wird dies sehr lästig sein, daß, wenn sie eine
Stadt einladen, dies den anderen Städten nicht als Verachtung erscheint.
Straßburg aber wird es für nicht seines Amtes und taktlos halten, zu
einer fremden Zusammenkunft uneingeladen zu kommen.« Die Lage
16. CR Zw 9,334,1f.(Nr.676), 18.Dezember 1527.
17. CR Zw 9,315,11f.(Nr.670), 30.November 1527: »Argentinensibus diligenter
18. Der Brief ist nicht erhalten.
scribam, et spero non frustra.« Zwinglis Brief und Oekolampads Einladung sind nicht
erhalten.
19. Vgl.Bucers Briefe an Zwingli vom 24. Juni und 19. Juli 1528 zum gleichen
20. CR Zw 9,321,1 ff.(Nr.673).
Gegenstand, in denen griechische und hebräische Worte eingeschoben sind; CR Zw 9,
Nr. 732,735. Vgl. auch Zwinglis griechischen Brief an A.Blarer vom 14. August 1527,
CR Zw 9, Nr. 641.
21. Briefe dieses Inhaltes fehlen.
22. CR Zw 9,321,14ff.: »Quid si per cives tuos invitarentur ad auscultandum, ut
22. CR Zw 9,321,1411.: »Quid si per cives tuos invitarentur ad auscultandum, ut
possint apud principes vel civitates alias commodius testificari? Nam hoc forte
onerosum erit'AqxtotioXitcuq, ne si vocent hanc, contemptae viderentur äXÄai noXeiq,
’AQyevTLVtj de inofficiosum et incivile arbitrabitur accedere alienum coetum non
accersita.«
 
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