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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 4): Zur auswärtigen Wirksamkeit: 1528 - 1533 — Gütersloh, 1975

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https://doi.org/10.11588/diglit.29141#0168

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ZUR AUSWÄRTIGEN WIRKSAMKEIT 1528-1533

Gerade um der Schwachen willen müssen die Bilder abgetan werden,
damit sie nicht zu falschem Glauben verleitet werden.
Dem Schriftbeweis läßt Bucer den Väterbeweis folgen. Mit ausführ-
lichen Väterzitaten bekräftigt er seinen Standpunkt. Nachdem der alt-
kirchliche Bilderstreit dargelegt wurde, schließt die Schrift mit dem
Versuch, im Stile der Ketzerpolemik die Urheber der Bilderverehrung
moralisch zu treffen.
In der Bilderfrage steht Bucer in der Nähe Zwinglis und somit in
einem gewissen Gegensatz zu Luther. Luthers Hauptanliegen, die Be-
ziehung der Bilderverehrung zur Rechtfertigungslehre und der daraus
folgende verdienstliche Charakter des Bilderdienstes, wird nicht ge-
würdigt. Der humanistische Einfluß auf Bucers Theologie wird im
Bilderstreit besonders deutlich3.
Von Bucers Schrift gegen die Bilder liegt nur eine Druckausgabe vor,
die am Schluß Datum und Ort angibt: »Datum zu Straßburg am Sech-
sten tage Mertzens im Jar nach der geburt Christi unsers Herren
MDXXX.« Der Drucker ist nicht angegeben. Daß es sich um einen
Straßburger Druck handelt, darf mit Sicherheit angenommen werden.
Die Schrift umfaßt zwölf Blätter in 4o,32 Zeilen auf der Seite. Der Text
wird den Grundsätzen dieser Ausgabe entsprechend geboten.
Eine lateinische Übersetzung der Schrift gab Bedrotus noch im selben
Jahr unter dem Titel heraus: Non esse ferendas in templis Christianorum
imagines et statuas, coli solitas, caussae ex arcanis literis, sententiis
patrum, edictis religiosorum Caesarum: Unde candidus lector videbit,
quam pie Senatus Argentoratensis nuper simulacra omnia, cum aris,
eliminanda suis templis curaverit. Autoribus Ecclesiastis Argentoratum.
Iacobo Bedroto interprete4 Bucers Verfasserschaft ist gesichert durch

3. Zur theologischen Auseinandersetzung über die Bilderverehrung in der Refor-
mationszeit vgl.v.Campenhausen: Die Bilderfrage in der Reformation, ZKG 68, 1957,
S.69-128, abgedruckt in: Tradition und Leben, Aufsätze und Vorträge, Tübingen
1960, S.361-407. Der Aufsatz beschränkt sich auf die Darstellung der theologischen
Positionen von Luther und Zwingli in der Bilderfrage. B.s Stellung im Bilderstreit
der Reformation wird nur kurz gestreift. Vgl.a.a.O.S.389: Die Reformierten stim-
men theoretisch mit Karlstadt überein, »während Butzers Auffassung trotz der in der
Praxis >bilderfeindlichen< Folgerungen und einiger interessanter Besonderheiten der
Substanz nach mit Luthers Gedanken identisch ist.« Diese Auffassung gewinnt
v.Campenhausen aus dem Briefwechsel Zwingli-Bucer über die Bilderfrage 1524, vgl.
dazu uns.Ausg.Bd. 1,S. 269ff. Ob B.s Auffassung über die Bilder »der Substanz nach
mit Luthers Gedanken identisch ist«, muß jedoch fraglich erscheinen, da Luther den
Hauptakzent auf die Überwindung des Verdienstgedankens legt, B.hingegen durch
den Bilderdienst zuerst die Ehre Gottes angetastet sieht. Aber auch mit Zwingli
identifiziert sich B.hier nicht völlig. Jedoch bringt er der Haltung Zwinglis mehr Ver-
ständnis entgegen als den Gedankengängen Luthers.
4. Vgl. G.Knod: Die Stiftsherren von St.Thomas zu Straßburg (1518-1548),
Straßburg 1892, S.26.
 
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