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IM KAMPF UM DEN RECHTEN GLAUBEN
Die »Handlung« bietet kein Protokoll der Verhandlungen mit Hoffman, son-
dern Bucers Widerlegung seiner Thesen. Vor der Synode wurde nicht nur Hoff-
mans Taufauffassung verhandelt, sondern auch die übrigen vom Standpunkt der
Reformatoren irrigen Lehren des Täuferpropheten. Bucer behandelt sie nach vier
Gesichtspunkten, wie sie vermutlich auch in der mündlichen Verhandlung zur
Sprache gekommen waren: Christologie, Gnadenwahl und freier Wille, Sünde
wider den Heiligen Geist und Kindertaufe.
Argumentiert wurde auf beiden Seiten nur von der Schrift her, da sie auf beiden
Seiten als alleinige Norm der Lehre und Wahrheitsquelle galt. Die christologische
Auffassung vom himmlischen Fleisch Christi, die von den Reformatoren als
gnostisch zurückgewiesen wurde, teilte auch Schwenckfeld. Bucer verfährt bei
seiner Widerlegung in der Weise, daß er zuerst die biblischen Zeugnisse vorlegt,
dann Hoffmans Lehre darlegt und zuletzt zur Widerlegung übergeht. In der
Christologie ist sein Ergebnis: Hoffman zerreißt Christus, nimmt ihn also nicht
ernst.
Bei der Gnadenwahl beruft sich Hoffman auf 2 Tim 2,5, lehrt also die allgemeine
Gnadenwahl: alle Menschen sind von Gott erwählt. In der Anthropologie betont
Hoffman, daß der Mensch durchaus den Willen und die Kraft habe, sich frei für
oder gegen Gottes Bestimmung zu entscheiden. Das dritte Kapitel handelt von
der Sünde wider den Heiligen Geist. Nach Hoffman werden jedem, der zur heiligen
Gemeinde gehört, die Sünden vergeben. Am Schluß steht der entscheidende
Punkt: die Tauflehre. Bucer geht bei der Verteidigung der Kindertaufe sowohl
von der Beschneidung als auch von der Segnung der Kinder aus. Die Auffassung
der Täufer muß er ablehnen. Nach Bucer zerstört die Auffassung von der Glau-
benstaufe »die Gemeinsame der Heyligen und die wahre Kirche«.
Druckbeschreibung
Handlung inn dem // offentlichen gesprech zu Straßburg // iüngst imm Synodo
gehalten / gegen Melcchior Hoff- // man / durch die Prediger daselbet / von vier
für- // nemen stucken Christlicher leere und haltung // sampt getrewem dar geben /
auch der // gründen / darauff Hoffman seine // irthumben setzet.
Diser Melchior Hoffman würt von seinen iungern für den // grossen Propheten
und Apostel außgeschrawen / der sich // vor dem grossen tag des Herren / habe in
Nider- // landen erheben sollen / und das recht Euangeli // erst inn alle welt auß-
bringen.
Die stuck davon hierinn gehandlet würt / seind // am gewenten blatt verzeych-
net. // M.D. XXXIII.
46 ungezählte Blätter in Quartformat mit Kustoden, Kopftiteln und Marginalien;
29, 30 oder 31 Zeilen je Seite; die letzte Lage hat sechs Blätter. Paginierung: Aij-Lv.
Die erste Zeile des Titels ist sehr groß und fett gedruckt; über der Jahreszahl des
Titels findet sich ein Strich. Am Ende der Vorrede und der ganzen Schrift nennt
sich Bucer als Verfasser.
IM KAMPF UM DEN RECHTEN GLAUBEN
Die »Handlung« bietet kein Protokoll der Verhandlungen mit Hoffman, son-
dern Bucers Widerlegung seiner Thesen. Vor der Synode wurde nicht nur Hoff-
mans Taufauffassung verhandelt, sondern auch die übrigen vom Standpunkt der
Reformatoren irrigen Lehren des Täuferpropheten. Bucer behandelt sie nach vier
Gesichtspunkten, wie sie vermutlich auch in der mündlichen Verhandlung zur
Sprache gekommen waren: Christologie, Gnadenwahl und freier Wille, Sünde
wider den Heiligen Geist und Kindertaufe.
Argumentiert wurde auf beiden Seiten nur von der Schrift her, da sie auf beiden
Seiten als alleinige Norm der Lehre und Wahrheitsquelle galt. Die christologische
Auffassung vom himmlischen Fleisch Christi, die von den Reformatoren als
gnostisch zurückgewiesen wurde, teilte auch Schwenckfeld. Bucer verfährt bei
seiner Widerlegung in der Weise, daß er zuerst die biblischen Zeugnisse vorlegt,
dann Hoffmans Lehre darlegt und zuletzt zur Widerlegung übergeht. In der
Christologie ist sein Ergebnis: Hoffman zerreißt Christus, nimmt ihn also nicht
ernst.
Bei der Gnadenwahl beruft sich Hoffman auf 2 Tim 2,5, lehrt also die allgemeine
Gnadenwahl: alle Menschen sind von Gott erwählt. In der Anthropologie betont
Hoffman, daß der Mensch durchaus den Willen und die Kraft habe, sich frei für
oder gegen Gottes Bestimmung zu entscheiden. Das dritte Kapitel handelt von
der Sünde wider den Heiligen Geist. Nach Hoffman werden jedem, der zur heiligen
Gemeinde gehört, die Sünden vergeben. Am Schluß steht der entscheidende
Punkt: die Tauflehre. Bucer geht bei der Verteidigung der Kindertaufe sowohl
von der Beschneidung als auch von der Segnung der Kinder aus. Die Auffassung
der Täufer muß er ablehnen. Nach Bucer zerstört die Auffassung von der Glau-
benstaufe »die Gemeinsame der Heyligen und die wahre Kirche«.
Druckbeschreibung
Handlung inn dem // offentlichen gesprech zu Straßburg // iüngst imm Synodo
gehalten / gegen Melcchior Hoff- // man / durch die Prediger daselbet / von vier
für- // nemen stucken Christlicher leere und haltung // sampt getrewem dar geben /
auch der // gründen / darauff Hoffman seine // irthumben setzet.
Diser Melchior Hoffman würt von seinen iungern für den // grossen Propheten
und Apostel außgeschrawen / der sich // vor dem grossen tag des Herren / habe in
Nider- // landen erheben sollen / und das recht Euangeli // erst inn alle welt auß-
bringen.
Die stuck davon hierinn gehandlet würt / seind // am gewenten blatt verzeych-
net. // M.D. XXXIII.
46 ungezählte Blätter in Quartformat mit Kustoden, Kopftiteln und Marginalien;
29, 30 oder 31 Zeilen je Seite; die letzte Lage hat sechs Blätter. Paginierung: Aij-Lv.
Die erste Zeile des Titels ist sehr groß und fett gedruckt; über der Jahreszahl des
Titels findet sich ein Strich. Am Ende der Vorrede und der ganzen Schrift nennt
sich Bucer als Verfasser.